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Störender Lärm aus Nachbars Garten?

Pressemitteilung vom 13.10.2008

Die einen erfreuen sich am bunt gefärbten Laub, den anderen bringt der Herbst viel zusätzliche Arbeit. Grünpflegefirmen nutzen in der Regel verschiedene Geräte und Maschinen, die ihnen die Arbeit erleichtern. Insbesondere der Einsatz von mit Benzinmotor betriebenen Geräten ist jedoch problematisch. Aus Zeitgründen - bei Hobbygärtnern eher aus Bequemlichkeit - werden immer häufiger die Blätter mit Hilfe von Laubbläsern und -sammlern schnell beseitigt. Das geht jedoch oft einher mit erheblichen Lärm- und Abgasemissionen. Laub, das früher auf dem Kompost, auf Laubhaufen oder unter Hecken zur Humusbildung im Garten verblieb und Insekten sowie Reptilien als Zuflucht in der Winterzeit diente, wird nun oft zentral entsorgt.

Nach Verordnung des Bundes dürfen diese Geräte ebenso wie die mit Verbrennungsmotor betriebenen Grastrimmer, Graskantenschneider und Freischneider zum Beispiel in Wohngebieten werktags nur von 9 bis 13 Uhr und 15 bis 17 Uhr betrieben werden. Auch Rasenmäher, Heckenschere oder Schredder können die Ruhe des Nachbarn stören und oft genug gibt es dann Ärger. Diese Geräte dürfen grundsätzlich werktags - also auch sonnabends - in der Zeit von 7 bis 20 Uhr betrieben werden. Allerdings sollte man vor allem in eng bebauten Bereichen gegenseitig Rücksicht nehmen. Weitere Einschränkungen wie die Einhaltung einer Mittagsruhe kann es hier zum Beispiel durch örtliche Satzungen wie die Lärmverordnung für das Seebad Warnemünde oder durch Kleingartensatzungen und Hausordnungen geben. Grundsätzlich sollte nicht bei jeder Gartenarbeit zum strom- oder benzinbetriebenen Gerät gegriffen werden, manches geht auch per Hand und leise. Die Fitness und der Nachbar werden es danken.

Das Amt für Umweltschutz der Hansestadt Rostock informiert gern auch telefonisch unter 381-7330.