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Straßenreinigungsgebühren bleiben auch 2017 stabil

Pressemitteilung vom 11.10.2016

„Auch im kommenden Jahr ändern sich die Straßenreinigungsgebühren für die Einwohnerinnen und Einwohner der Hansestadt Rostock nur geringfügig, bei erhöhtem Leistungsumfang und besserer Qualität. Ich bin froh, der Bürgerschaft diese Entscheidungsvorlage präsentieren zu können“, zeigt sich Rostocks Senator Holger Matthäus zufrieden.

Straßenreinigung und Winterdienst kosten die Hansestadt Rostock 4,25 Millionen Euro - pro Einwohnerin und Einwohner 20,63 Euro. Auf Grundlage der Gebührenkalkulation ergeben sich für das Jahr 2017 umzulegende Gebührensätze, die in den Reinigungsklassen 2 und 3 um rund ein Prozent sinken werden. In den Reinigungsklassen 1, 4 sowie 5 bis 7 werden die Gebühren hingegen zwischen 0,8 und 4,5 Prozent steigen. Einen Anstieg mit 4,5 Prozent gibt es in der Reinigungsklasse 5. Das entspricht bei einem 600 Quadratmeter großen Grundstück einer absoluten Steigerung von knapp 20 Euro pro Jahr. In der Reinigungsklasse 6 – hier sind 71 Prozent aller Straßen eingestuft und über 90 Prozent aller Gebührenpflichtigen erfasst - beträgt die absolute Steigerung bei einem 600 Quadratmeter großen Grundstück rund neun Euro.

Die Gesamtkosten für Straßenreinigung und Winterdienst werden im kommenden Jahr geringfügig um 122.700 Euro steigen. Dies ergibt sich zum einen aus einem erhöhten Leistungsumfang. Weiterhin wird ein vierter individueller Handreiniger eingesetzt, der während der Saison an den Terrassenanlagen auf der Holzhalbinsel und im Areal Petribleiche reinigt. Der Rostocker Radwegewart wird ab 2017 ganzjährig eingesetzt.

Neben der Leistungserweiterung führen auch steigende Kosten bei der Stadtentsorgung Rostock GmbH (SR GmbH) und den Ämtern der Hansestadt Rostock zu höheren Gesamtkosten. Dafür sind in erster Linie gestiegene Personalkosten verantwortlich, die sich aus den Tarifverträgen mit der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di ergeben.
„Wir schaffen es mit unserem kommunalen Unternehmen der Stadtentsorgung Rostock GmbH und seinen privaten Partnerunternehmen eine saubere Stadt zu organisieren. Selbst internationale Gäste staunen immer wieder über das maßgeschneiderte Management und das engagierte Personal“, so Senator Holger Matthäus.

Die Straßenreinigungsgebühren werden von der Hansestadt Rostock für die Inanspruchnahme der öffentlichen Straßenreinigung erhoben, soweit die Reinigungspflicht nicht auf die Grundstückseigentümer bzw. auf die zur Nutzung Berechtigten übertragen worden ist. Die Straßenreinigung umfasst die allgemeine Säuberung der Straßen, sowie die Schneeräum- und Streupflicht.

Weitere Informationen sind in der Straßenreinigungssatzung der Hansestadt Rostock nachzulesen. Auskunft gibt auch gern das Amt für Umweltschutz.