Zu Ihrer Suche nach "*" wurden 1715 Dienstleistungen gefunden
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Elektronische Rechnung – Entgegennahme durch öffentliche Auftraggeber, Bestimmungen des Bundes
Rechnungen an öffentliche Auftraggeber können Sie vollständig elektronisch über die E-Rechnungseingangsplattformen des Bundes und der Länder Berlin, Brandenburg, Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen (Stand Juni 2021) übermitteln.  Zur Dienstleistung
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Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM): Wechsel der Steuerklassen nach Wiederaufnahme der ehelichen oder lebenspartnerschaftlichen Gemeinschaft beantragen
Wenn Sie von Ihrem Ehegatten/Lebenspartnerin beziehungsweise Lebenspartner nicht mehr dauernd getrennt leben, steht Ihnen wieder die Steuerklassenkombination III/V, IV/IV oder IV/IV mit Faktor zu. Zur Dienstleistung
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Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM): Wechsel der Steuerklassen bei Heirat beantragen
Sie wollen die bei Heirat automatisch erteilte Steuerklassenkombination IV/IV nicht beibehalten? Dann können Sie und Ihre Ehefrau oder Ihr Ehemann bei Ihrem zuständigen Wohnsitzfinanzamt einen Antrag auf Steuerklassenänderung stellen. Zur Dienstleistung
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Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM): Wechsel der Steuerklasse von Alleinerziehenden beantragen
Wenn Sie alleinstehend sind und zu Ihrem Haushalt mindestens ein Kind gehört, für das Ihnen der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld zusteht, können Sie die Berücksichtigung des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende beantragen (= Steuerklasse II) Zur Dienstleistung
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Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM): Wechsel der Steuerklasse bei dauerndem Getrenntleben von Eheleuten sowie von Lebenspartnerinnen und Lebenspartnern beantragen
Sie leben als Teil einer Ehe oder Lebenspartnerschaft dauernd getrennt? Dann sind ab dem Jahr nach der Trennung nicht mehr die ehegattenbezogenen Steuerklassenkombinationen möglich. Zur Dienstleistung
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Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM): Nebenarbeitsverhältnis mitteilen (Steuerklasse VI)
Die Arbeitslöhne aus allen weiteren Beschäftigungsverhältnissen werden nach der Steuerklasse VI besteuert. Zur Dienstleistung
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Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM): Hauptarbeitsverhältnis mitteilen
Wenn Sie nebeneinander bei mehreren Arbeitgebern beschäftigt sind, können Sie selbst festlegen, welcher Arbeitgeber die familiengerechten elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale abrufen soll. Zur Dienstleistung
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Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM): Änderung beantragen
Seit dem Jahr 2014 ist die Vorlage einer Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug grundsätzlich nicht mehr erforderlich. Der Arbeitgeber erhält die Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM)... Zur Dienstleistung
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Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM): Abruf für Arbeitgeber sperren oder freischalten
Sie können durch Mitteilung an Ihr Finanzamt die Lohnsteuerabzugsmerkmale (Steuerklasse, Kinderfreibeträge) sperren lassen. Ihr Beschäftigungsbetrieb wird Ihren Arbeitslohn dann nach Steuerklasse VI besteuern. Zur Dienstleistung
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Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) einsehen
Die für den Lohnsteuerabzug verwendeten elektronischen Lohnsteuermerkmale (ELStAM) sind in der Lohnabrechnung ausgewiesen und können auf verschiedenen Wegen eingesehen werden. Zur Dienstleistung





