Globale Suche
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Umgang und Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen anzeigen
Der beabsichtigte Verkauf von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorien F1 und F2 ist der zuständigen Behörde mindestens 14 Tage vor Aufnahme der Tätigkeit anzuzeigen. Wenn jährlich wiederkehrend pyrotechnische Gegenstände verkauft werden, reicht die einmalige Anzeige aus. Zur Dienstleistung
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Umgang mit Airbag- und Gurtstraffereinheiten melden
Der Umgang mit Airbag- und Gurtstraffer-Einheiten im Betrieb ist anzeigepflichtig Zur Dienstleistung
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Um eine Bestellung als Bezirksschornsteinfegerin/ oder Bezirksschornsteinfeger bewerben
Bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin beziehungsweise bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger ist, wer von der zuständigen Behörde für einen Bezirk bestellt ist. Zur Dienstleistung
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Ultraleichtflugsportgeräte Änderung bei Erwerb von Gebrauchtgeräten oder Kennzeichenwechsel
Wenn Sie ein gebrauchtes, zulassungspflichtiges Ultraleichtfluggerät erwerben müssen Sie dies anzeigen. Zur Dienstleistung
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Übertragung eines Nutzungsrechtes für eine Grabstätte
Auf Antrag können Sie bei der Friedhofsverwaltung das Nutzungsrecht für eine Grabstätte von einer anderen Person übernehmen. Zur Dienstleistung
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Übertragung der Beistandschaft durch das Jugendamt beantragen
Die Beistandschaft können Sie bei Ihrem Jugendamt beantragen. Sie werden dabei unterstützt und beraten eine Vaterschafts-Feststellung zu beantragen sowie bei der Geltendmachung... Zur Dienstleistung
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Überregionaler Hochwassermeldedienst
Hochwasserinformation und -vorhersage Zur Dienstleistung
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Überprüfung einer erhöhten Gefahr durch Störfälle in benachbarten Betriebsbereichen (Dominoeffekt) beantragen
Bei benachbarten Betriebsbereichen prüft die Behörde, ob Domino-Effekte bestehen. Zur Dienstleistung
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Überprüfung der Kampfmittelbelastung beantragen
Wenn Ihr Grundstück oder Ihre Baumaßnahme innerhalb einer mit Kampfmittel belasteten Fläche liegt, können Sie eine weiterführende und gründliche kostenpflichtige Prüfung der Kampfmittelbelastung beauftragen. Zur Dienstleistung
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Übernahme von Unterlagen für die Fortführung des Liegenschaftskatasters
Hoheitliche Vermessungen werden in das Liegenschaftskataster übernommen. Hierzu werden durch die Vermessungsstellen Vermessungsschriften erstellt und zur Übernahme bei der unteren Vermessungs- und Geoinformationsbehörde der Landkreise und kreisfreien Städte eingereicht. Zur Dienstleistung