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Gewerbeflächen-Entwicklungskonzept der Hansestadt Rostock (Abschlussbericht 2018)
Gewerbeflächen-Entwicklungskonzept der Hansestadt Rostock (Abschlussbericht 2018) (13.4 MB)
- Gewerbedateiauskunft
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Gewerbeabfall: Bekanntgabe als anerkannte Stelle für Fremdkontrollen beantragen
Wenn Sie als anerkannte Stelle Fremdkontrollen bei Betrieben von Abfallvorbehandlungsanlagen im Rahmen der Gewerbeabfallverordnung durchführen möchten, müssen Sie eine bekannt gegebene Stelle sein. Zur Dienstleistung
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Gewerbe ummelden
Sie möchten den Sitz Ihres Betriebes an einen neuen Standort verlegen, Ihr Name als Gewerbetreiber hat sich geändert oder Sie wollen künftig zusätzliche Waren oder Leistungen anbieten? In diesen und weiteren Fällen müssen Sie Ihr Gewerbe ummelden. Zur Dienstleistung
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Gewerbe anmelden
Wenn Sie den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes, einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle anfangen wollen, müssen Sie dieses der zuständigen Behörde gleichzeitig anzeigen. Zur Dienstleistung
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Gewerbe abmelden
Möchten Sie Ihr Gewerbe einstellen, an einen Ort verlegen, der in den Zuständigkeitsbereich einer anderen als der bisher zuständigen Gemeinde fällt, oder möchten Sie die Rechtsform Ihres Gewerbes ändern? Dann müssen Sie Ihren Betrieb abmelden. Zur Dienstleistung
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Gewährung von Zuwendungen für Investitionen zur Verbesserung der wirtschaftsnahen Infrastruktur sowie zur Senkung von CO2- und Schadstoffemissionen in Häfen (Hafeninfrastrukturförderrichtlinie)
Zuwendungen können gewährt werden für Investitionen zur Verbesserung der Infrastruktur als Basis für gewerbliche Nutzungen sowie zur Senkung von CO2- und Schadstoffemissionen in Häfen. Zur Dienstleistung
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Gesundheitszeugnis für Tiere beantragen
Lebende Tiere und Produkte daraus, die innerhalb der EU oder aus einem Drittland in die EU verbracht werden sollen, müssen speziellen Tiergesundheitsanforderungen genügen. Zur Dienstleistung
- Gesundheitsamt
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Gesonderte Feststellung zur steuerlichen Einlagenrückgewähr nach Körperschaftsteuergesetz beantragen
Als ausländische Körperschaft oder Personenvereinigungen ohne Sitz oder Geschäftsleitung in Deutschland können Sie prüfen lassen, ob ihre Zahlungen für Ihre deutschen Anteilseigner steuerfrei sind. Zur Dienstleistung