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Tipps zum Umgang mit Lager- und Brauchtumsfeuern

Pressemitteilung vom 27.03.2012

Im Laufe des Jahres erreichen die Rostocker Feuerwehr immer wieder Anfragen, wo und wie ein offenes Feuer betrieben werden kann. Lager- und Brauchtumsfeuer, die Vereine, Privatpersonen usw. planen, müssen nicht beim Brandschutz- und Rettungsamt angezeigt werden. Unter einem Lagerfeuer versteht man das einmalige Verbrennen oder Abbrennen von geeignetem unbehandeltem Holz auf einem Grundstück.

Beim Abbrennen eines Feuers sind folgende Punkte zu beachten:

1. Jeder hat die Pflicht, sich so zu verhalten, dass Brände verhindert und entstandene Brände schnell bekämpft werden (fgl. Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz M-V –BrSchG-
§ 22). Offene Feuerstellen sind so zu betreiben, dass durch Funkenflug, Glut u. ä. keine Brände entstehen können.

2. Offene Feuerstellen müssen zu Objekten mit brennbaren Materialien mindestens folgende Entfernungen haben:

- Kochfeuer/Holzkohlegrill 3 m
- Lagerfeuer, Feuerstellen, Brauchtumsfeuer u. ä. 10 m
- land- und forstwirtschaftliche Nutzflächen mit brennbarem Bewuchs 20 m
(Örtliche Bedingungen und Windverhältnisse beachten!)

3. Während des Betreibens sind offene Feuerstellen ständig durch eine volljährige Person zu beaufsichtigen.

4. An offenen Feuerstellen sind geeignete Löschmittel und Geräte zum Ablöschen von Glut u. ä. zur Bekämpfung von Entstehungsbränden bereitzuhalten.

5. Als Brennmaterialien sind nur solche Materialien zulässig, die bei der Verbrennung keine Gefahr für Menschen, Umwelt und Sachwerte verursachen (auch keine Gartenabfälle). Brennbare Flüssigkeiten dürfen nicht verwendet werden.

6. Nach dem Betreiben sind die offenen Feuerstellen vollständig abzulöschen.

7. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Stadtamtes sowie des Brandschutz- und Rettungsamtes sind befugt, Anweisungen bis hin zur Untersagung auszusprechen.

Das Abbrennen von Lagerfeuern am Strand ist nur an den dafür vorgesehenen Feuerstellen erlaubt. Geregelt ist dies in der „Satzung über die Ordnung im Badestrandgebiet der Hansestadt Rostock“.