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Tipps zur Gehwegreinigung

Pressemitteilung vom 20.06.2013

Die überwiegende Anzahl aller Gehwege in Rostock sind durch die anliegenden Grundstückseigentümer zu reinigen. So ist es in der Straßenreinigungssatzung festgelegt. Die Reinigung beinhaltet die Säuberung von Abfällen, Laub, Hundekot und Wildkraut bzw. sonstige Verunreinigungen. Der Kehricht ist nach der Säuberung in der Restmülltonne zu entsorgen und nicht auf die Straße oder in die Grünanlagen zu fegen. Dabei ist der Einsatz von Herbiziden oder anderen chemischen Mitteln zur Wildkrautbeseitigung auf öffentlichen Flächen ist nicht gestattet.

Die Beseitigung von Fugengrün auf den öffentlich bewirtschafteten Flächen erfolgt seit April durch ein Team der Stadtentsorgung Rostock GmbH. Bis Oktober wird der Wildwuchs auf öffentlichen Gehwegen, Plätzen und deren Einbauten beseitigt. Schwerpunktbereiche des Einsatzes in den Stadtgebieten wurden dabei aus dem Vorjahr übernommen, um eine nachhaltige Reinigungswirkung zu erzielen.

Grundlage des Einsatzes ist eine Planung, die alle reinigungspflichtigen Flächen in den Stadtteilen berücksichtigt. Hinweise können über das Internetportal „www.klarschiff-hro.de“ an die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Amt für Umweltschutz gemeldet werden.