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Tollwut bei Fledermaus festgestellt

Pressemitteilung vom 18.10.2006

Hunde sollten angeleint werden, Funde bitte melden

Bei einer in Rostock aufgefundenen Breitflügelfledermaus wurde Tollwut festgestellt. Darüber informiert das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt der Hansestadt Rostock. Grundlage ist ein Befund des in der August-Bebel-Straße 28 gefundenen Tieres vom Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern vom 17. Oktober 2006. Spezielle Proben des gestern unter typischen Anzeichen gestorbenen Tieres wurden zu weiteren Untersuchungen an das Nationalen Referenzlabor für Tollwut in Königs Wusterhausen gesendet.

Unter Beachtung der gegebenen örtlichen Situation und nach eingehender fachlicher Beratung wurden durch das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt vorerst keine speziellen Schutzmaßregeln gemäß Tollwut-Verordnung angewiesen. Dies lässt der Gesetzgeber speziell für das Auftreten der Tollwut bei Fledermäusen ausdrücklich zu. Es kann als gesichert angesehen werden, dass Tollwut bei den europäischen Fledermäusen durch bei anderen Wildtieren nie gefundenen Erregertypen verursacht wird und damit ein eigenständiges Seuchengeschehen darstellt. Diese Tollwutform konnte bis dato noch nie mit einem Tollwutgeschehen bei Füchsen in Zusammenhang gebracht werden.

Alle relevanten Behörden und Institutionen wurden durch das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt umfassend informiert. Vorsorglich wird der Fundort der Fledermaus im Außenbereich in regelmäßigen Abständen durch Mitarbeiter der Rostocker Berufsfeuerwehr überprüft. Parallel erfolgte die Prüfung im Bereich der Schlaf- bzw. Aufenthaltsplätze der Fledermäuse durch sach- und fachkundige Mitarbeiter des Amtes für Stadtgrün, Naturschutz und Landschaftspflege der Hansestadt Rostock.

Allen Einwohnerinnen und Einwohnern wird empfohlen, ihre Hunde im Stadtgebiet an der Leine zu führen und jeglichen Kontakt zu Wildtieren zu vermeiden. Erinnert sei an dieser Stelle an die Möglichkeit der jährlichen Tollwutschutzimpfung der Hunde und Hauskatzen. Beim Auffinden toter oder offensichtlich kranker Fledermäuse oder sonstiger Wildtiere wie Füchse, Marderhunde u.ä. fordert das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Rostock auf, jeglichen Kontakt zu diesen Tieren zu vermeiden und unverzüglich das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt unter Tel. 0381 381-8601 oder die Leitstelle der Feuerwehr unter Tel. 0381 381-3711 bzw. über die Notruf-Nummer 112 unter konkreter Angabe des Fundortes zu informieren.

Tollwut ist eine anzeigepflichtige Tierseuche, welche auch auf den Menschen durch unmittelbaren Kontakt mit infizierten Tieren (infektiösen Speichel, Biss) übertragen werden kann und in der Regel bei Nichterkennung bzw. -behandlung des Menschen tödlich endet. Die letzte amtliche Feststellung des Ausbruchs der Tollwut in Mecklenburg-Vorpommern erfolgte im Jahre 1993 ebenfalls bei einer Breitflügelfledermaus, welche damals im Zoo Rostock tot aufgefunden wurde.

Seit dem Jahre 1994 wurden bis heute insgesamt 614 Tiere (535 Wildtiere, 79 Haustiere) aus dem Zuständigkeitsbereich der Hansestadt Rostock auf Tollwut untersucht. Dabei wurde kein einziger positiver Tollwutbefund festgestellt.