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Na­vi­ga­ti­on

Ton­na­ge-Be­schrän­kun­gen für die Brü­cken Schmar­ler Damm und Renn­bahn­al­lee

Pres­se­mit­tei­lung vom 24.04.2020

Für die bei­den Brü­cken im Zu­ge der Renn­bahn­al­lee und des Schmar­ler Damms gel­ten jetzt Ton­na­ge-Be­schrän­kun­gen. Die Über­fahrt wur­de von der Ver­kehrs­be­hör­de für Fahr­zeug­kom­bi­na­tio­nen mit mehr als 40 Ton­nen zu­läs­si­ger Ge­samt­mas­se ge­sperrt, teilt das Tief­bau­amt mit.

Die Be­schil­de­rung war er­for­der­lich ge­wor­den, da die nach­ge­wie­se­nen Trag­fä­hig­kei­ten der bei­den Brü­cken­bau­wer­ke ge­mäß den An­ga­ben des Tief­bau­am­tes für Fahr­zeug­kom­bi­na­tio­nen grö­ßer als 40 Ton­nen nicht aus­rei­chen. Ins­be­son­de­re die ge­mäß §34 Ab­satz (6) Pkt. 6. StVZO zu­läs­si­gen Fahr­zeug­kom­bi­na­tio­nen mit zu­läs­si­gen Ge­samt­ge­wicht von 44 Ton­nen sol­len nicht mehr über die Brü­cken fah­ren.

Bei­de Brü­cken sind be­reits für den ge­neh­mi­gungs­pflich­ti­gen Schwer­last­ver­kehr ge­sperrt und sol­len in den nächs­ten Jah­ren durch Neu­bau­ten er­setzt wer­den. Al­le Ver­kehrs­teil­neh­me­rin­nen und Ver­kehrs­teil­neh­mer wer­den um Ver­ständ­nis für die Be­schrän­kung der zu­läs­si­gen Fahr­zeug­ge­samt­mas­se beim Über­fah­ren die­ser Brü­cken­bau­wer­ke ge­be­ten.