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Umfangreiche Kontrollen in Sachen Hundesteuer und Hundehaltung

Pressemitteilung vom 02.09.2010

Umfangreiche Kontrollen in Sachen Hundesteuer kündigt das Kämmerei- und Finanzverwaltungsamt der Rostocker Stadtverwaltung für die kommenden Tage an. Dabei werden im gesamten Stadtgebiet Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung gemeinsam mit Polizeibeamten unterwegs sein, um die ordnungsgemäße steuerliche Anmeldung der Hunde zu überprüfen. Insbesondere wird darauf geachtet, dass der Vierbeiner die vorgeschriebene und ab 2008 gültige violette Steuermarke (bzw. die rote Steuermarke für gefährliche Hunde) am Halsband trägt. Ein weiteres Augenmerk wird darauf gerichtet sein, ob der beim „Gassi gehen“ anfallende Hundekot durch die Hundehalter beseitigt wird. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung werden bei dieser Gelegenheit auch Wissenswertes rund um das Thema Hundehaltung in der Hansestadt Rostock erläutern, beispielsweise wo sich die nächste Hundetoilette im jeweiligen Stadtgebiet befindet und auch mal eine Tüte für den Hundekot ausgeben.

Außerdem wird darauf geachtet, ob die Hundehalter den in der Rostocker Hundeverordnung vorgeschriebenen Leinenzwang für alle Hunde in ausgewählten Gebieten der Innenstadt, Warnemündes, am Schwanenteich und in allen Fußgängerzonen einhalten.

Darüber hinaus wird besonderes Augenmerk auf die Einhaltung der Hundehalterverordnung des Landes gelegt. Hundehalter von gefährlichen Hunden haben ihre Hunde grundsätzlich an der Leine und mit Maulkorb zu führen. Gleichzeitig wird geprüft, ob die Hundehalter im Besitz der erforderlichen Erlaubnis zum Halten und Führen eines gefährlichen Hundes sind bzw. ob sie die Bescheinigung über den erfolgreich abgelegten Wesenstest vorweisen können.

Gegenwärtig sind in der Hansestadt Rostock rund 6.200 Hunde, darunter ca. 65 gefährliche Hunde im Sinne der Hundehalterverordnung, gemeldet. Es wird allerdings immer noch mit einer Dunkelziffer von etwa zehn Prozent nicht gemeldeter Hunde gerechnet.

Wer seinen Vierbeiner bis jetzt noch nicht steuerlich angemeldet hat, sollte das umgehend in seinem Ortsamt oder im Kämmerei- und Finanzverwaltungsamt, St.-Georg-Str. 109 (Haus I), 18055 Rostock, nachholen. Hundehalter nicht angemeldeter Hunde müssen ebenso mit einem Verwarngeld rechnen wie Hundehalter, die den Leinenzwang für ihre Hunde in der Innenstadt, Warnemünde und den Fußgängerzonen nicht einhalten oder die den Hundekot ihres Vierbeiners auf Wegen, Straßen und Plätzen nicht beseitigen. Gleichfalls müssen Hundehalter von gefährlichen Hunden, die ihre Hunde unerlaubt halten, mit empfindlichen Bußgeldforderungen rechnen.