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Umfangreiche Vorkehrungen gegen Geflügelpest

Pressemitteilung vom 15.02.2006

Wegen eines Tierseuchenfalles auf der Insel Rügen wurde ab sofort ein Freilandverbot für Geflügel verfügt. Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt der Hansestadt Rostock hat in diesem Zusammenhang heute zahlreiche Maßnahmen eingeleitet und bereits getroffene Vorkehrungen überprüft.

So werden durch die Einsatzgruppe Tier der Rostocker Berufsfeuerwehr tot aufgefundene Wildvögel ab sofort auf Geflügelpest untersucht. Das gilt auch für Kadaver, die im Küstenbereich durch die Bundespolizei gefunden werden. Das Stadtforstamt Rostock verstärkt die Kontrollen der Vogelrastgebiete wie Hüttelmoor und Heiliger See. Auch im Zoologischen Garten wurden der Vogelbestand untersucht und Aufstallungsmaßnahmen eingeleitet. Alle Rostocker Amtstierärzte sind in ständiger Bereitschaft. Feuerwehr und Polizei unterstützen die Veterinäre in den kommenden Tagen und Wochen bei der Überwachung des Aufstallungsgebotes.

Die Aufstallungsverfügung wird am kommenden Mittwoch, dem 22. Februar 2006, im STÄDTISCHEN ANZEIGER veröffentlicht.