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Veränderte Satzung macht Ausschüsse öffentlich

Pressemitteilung vom 08.02.1999

8. Februar 1999Veränderte Satzung macht Ausschüsse öffentlich Künftig werden die Ausschüsse der Bürgerschaft allen Rostockerinnen und Rostockern zugänglich sein. Das regelt die zweite Veränderung der Hauptsatzung, die die Rostocker Bürgerschaft Ende Januar beschlossen hat. In den dreizehn Fachausschüssen werden die Stadtvertreter bald in öffentlicher Sitzung die Beschlußvorlagen der Verwaltung prüfen und diskutieren. Dabei können sich auch nicht öffentliche Tagesordnungspunkte ergeben, wenn der Beratungsgegenstand das erfordert. Neben den gewählten Mitgliedern der Bürgerschaft wird die Mitarbeit in den Fachausschüssen der Bürgerschaft auch sachkundigen Einwohnerinnen und Einwohnern möglich sein. Bislang war dieses demokratische Recht nur Rostocker Bürgern vorbehalten, was Jugendliche und Ausländer von vornherein ausschloß. Öffentliche Ausschußsitzungen werden möglich, sobald die Rostocker Hauptsatzung in ihrer veränderten Fassung im "Städtischen Anzeiger" veröffentlicht wird. Notwendig ist allerdings eine vorhergehende Prüfung durch die Schweriner Kommunalaufsicht. Mit dem neuen Rostocker "Grundgesetz" werden weitere Veränderungen wirksam. So wurde das Procedere zum Sitzungsgeld der Ortsbeiräte neu geregelt sowie Bekanntmachungsmodalitäten der Tagesordnungen von Bürgerschaft, Ausschüssen und Ortsbeiräten. In die Hauptsatzung eingearbeitet sind in Wort und Bild die Grenzen der 31 Rostocker Ortsteile, die von Diedrichshagen im Westen bis zu Nienhagen im Osten reichen.