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Veränderungen im Bewohnerparkgebiet Steintorvorstadt

Pressemitteilung vom 01.04.2010

Ab 13. April 2010 treten im Bereich des Bewohnerparkgebietes A 4 Steintorvorstadt verkehrliche Veränderungen in Kraft, teilt das Stadtamt mit. Für Inhaberinnen und Inhaber von Bewohnerparkausweisen bzw. Ausnahmegenehmigungen zum Parken gilt neu: Die bisherigen Parkbevorrechtigungszeiten von 7 bis 9 Uhr und 15 bis 19 Uhr werden auf durchgängig 8 bis 18 Uhr geändert. Das "gebührenfreie" Parken mit Bewohnerparkausweis A4 oder einer Parkausnahmegenehmigung A4 ist auf gebührenpflichtigen Parkstellflächen nicht mehr möglich.

Darüber hinaus gibt es Neuregelungen für gebührenpflichtiges Parken. In der Freiligrathstraße wird die linke Straßenseite in Richtung Bahnhof zukünftig gebührenpflichtig für jedermann ausgewiesen. Die rechte Straßenseite in Richtung Bahnhof ist ausschließlich den Besitzerinnen und Besitzern mit entsprechendem Bewohnerparkausweis A 4 bzw. einer Ausnahmegenehmigung A 4 vorbehalten. Im Abschnitt Schillerplatz zwischen Thomas-Mann-Straße und Schillerstraße wird auf beiden Straßenseiten ausschließlich den Bewohnerinnen und Bewohnern mit entsprechendem Parkausweis A 4 bzw. Ausnahmegenehmigung A 4 das Parken gestattet.

Die übrigen Straßenabschnitte des Schillerplatzes bleiben gebührenpflichtig wie bisher.

Die Stephanstraße ist beidseitig gebührenpflichtig beparkbar. Das heißt, dass es in diesem Straßenabschnitt keine Parkbevorrechtigung für Besitzerinnen und Besitzer von Bewohnerparkausweisen A 4 oder Ausnahmegenehmigungsinhaber A 4 gibt.

Neuregelungen werden eingeführt. So gilt gebührenpflichtiges Parken statt bisher täglich nur noch von montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr. An Samstagen und Sonntagen kann auf diesen Stellflächen gebührenfrei geparkt werden. Die Mindestparkdauer beträgt 30 Minuten für eine Gebühr von 0,25 Euro, darüber hinaus für weitere sechs Minuten 0,05 Euro. Die Begrenzung der Höchstparkdauer entfällt. Der Erwerb einer Tagesparkkarte ist möglich.

Zusätzlich wird auf Wunsch der Anwohnerinnen und Anwohner und mit Zustimmung des Ortsbeirates Stadtmitte die Talstraße in das Bewohnerparkgebiet A 4 eingeordnet. Das bedeutet, dass Anwohnerinnen und Anwohner bzw. dort ansässige Gewerbetreibende, die im Besitz eines gültigen Parkausweises A 4 sind, in diesem Abschnitt parken dürfen.

Anwohnerinnen und Anwohner der Talstraße mit Haupt- oder Nebenwohnsitz haben die Möglichkeit, beim Ortsamt Stadtmitte, Neuer Markt 3, oder im Stadtamt, Abt. Verkehrsangelegenheiten, Sachgebiet Verkehrsbehördliche Aufgaben, Charles-Darwin-Ring 6, einen Antrag auf Erteilung eines Bewohnerparkausweises zu stellen.

Dazu sind der Personalausweis oder der Reisepass mit der Bestätigung der Meldebehörde sowie der Fahrzeugschein vorzulegen. Bei einer privaten Nutzung eines Dienstfahrzeuges ist die Bestätigung der Halterin bzw. des Halters über die ständige und fortdauernde Nutzung des Fahrzeuges einzureichen. Sollte ein Nebenwohnsitz amtlich angemeldet und Zweitwohnsitzsteuer entrichtet worden sein, so kann gegen Vorlage des Steuerbescheides ebenfalls ein Bewohnerparkausweis ausgestellt werden. Der Bewohnerparkausweis ist zwölf Monate ab Ausstellungsdatum gültig.

In der Talstraße ansässige Gewerbetreibende, Handwerker, im sozialen Dienst Tätige sowie Freiberuflerinnen und Freiberufler können beim Stadtamt, Abt. Verkehrsangelegenheiten, Sachgebiet Verkehrsbehördliche Aufgaben, Charles-Darwin-Ring 6, einen formlosen Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zum Parken im Bewohnerparkgebiet A4 stellen. Dem Antrag sind Kopien der Gewerbeanmeldung mit eingetragenem Standort im Bewohnerparkgebiet, eines Standortnachweises durch Mietvertrag, Grundbuchauszug oder ähnliches und des Fahrzeugscheins beizulegen.

Bis zu drei amtliche Fahrzeugkennzeichen können auf diese Parkkarte aufgetragen werden.

Das Ortsamt Stadtmitte öffnet Montag von 9 bis 12 Uhr, Dienstag von 9 bis 12 Uhr sowie von 13.30 bis 17.30 Uhr, Donnerstag von 9 bis 12 Uhr sowie von 13.30 bis 16 Uhr und Freitag von 9 bis 12 Uhr. Telefonische Anfragen sind unter den Rufnummern 381-2247 oder 381-2246 möglich.

Das Stadtamt, Abt. Verkehrsangelegenheiten, Sachgebiet Verkehrsbehördliche Aufgaben, bietet am Dienstag von 9 bis 17.30 Uhr und am Donnerstag von 9 bis 16 Uhr Öffnungszeiten an. Es ist unter der Rufnummer 381-3126 oder 381-3127 zu erreichen.