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Vereinbarung zur Gründung des Hanse-Jobcenters unterschrieben

Pressemitteilung vom 13.10.2004

Oberbürgermeister Arno Pöker und Dieter Kwiatkowsky, Vorsitzender der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Rostock, haben heute im Rathaus die Vereinbarung zur Gründung und Ausgestaltung einer Arbeitsgemeinschaft. In Umsetzung des Sozialgesetzbuches II zur Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe wird mit Unterzeichnung des Vertrages eine Arbeitsgemeinschaft (ARGE) als Gesellschaft bürgerlichen Rechts errichtet, die den Namen Hanse-Jobcenter trägt.

In der ARGE werden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Agentur für Arbeit und der Stadtverwaltung für etwa 13.000 so genannte Bedarfsgemeinschaften zuständig sein, die künftig Empfänger des Arbeitslosengeldes II sind. Jede Bedarfsgemeinschaft wird von einem persönlichen Ansprechpartner betreut, der alle notwendigen Hilfen koordiniert. Ziel ist die Wiedereingliederung in den Arbeitsprozess.

Die Bürgerschaft beauftragte im Mai 2004 den Oberbürgermeister, zur Einführung des Arbeitslosengeldes II eine Arbeitsgemeinschaft mit der Agentur für Arbeit zu bilden. Im September 2004 wurde der Vertrag der Bürgerschaft vorgelegt. Bereits seit März bereitete eine gemeinsame Arbeitsgruppe von Arbeits- und Stadtverwaltung in regelmäßigen arbeitsintensiven Zusammenkünften den gemeinsamen Arbeitsprozess in der ARGE vor. Themen waren die vertraglichen Regelungen, der Aufbau der ARGE, die Prozessabläufe, die Personalbereitstellung und nicht zuletzt der Name der Organisationseinheit.

Die Geschichte der intensiven Zusammenarbeit zwischen Arbeitsverwaltung und Hansestadt Rostock reicht bis ins Jahr 1998 zurück. Damals nahm die Koordinierungs- und Beratungsstelle für junge Menschen bis 25 Jahre, K.u.B., eine der ersten gemeinsamen Anlaufstellen von Arbeitsamt und Kommune bundesweit, ihre Tätigkeit auf. Die Erfahrungen der K.u.B. flossen in die Tätigkeit im Job-Center U 25 ein, das im Februar 2004 in Vorbereitung auf die Zusammenarbeit im Rahmen einer Arbeitsgemeinschaft eröffnet wurde. Agentur für Arbeit sowie Jugend- und Sozialamt der Hansestadt Rostock betreuen gemeinsam junge Menschen bis zum 25. Lebensjahr, die Sozial- oder Arbeitslosenhilfe erhalten.