Vermietung von Räumlichkeiten zum Betrieb einer KFZ-Schilderprägestelle
Der „Eigenbetrieb Kommunale Objektbewirtschaftung und -entwicklung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock“ vermietet einen Werkstatt-/Büroraum im Verwaltungsgebäude Charles-Darwin-Ring 6 zur Einrichtung einer KFZ-Schilderprägestelle.
Beschreibung der Räumlichkeiten/Standort
Der Werkstatt-/Büroraum befindet sich im Erdgeschoss des Stadtamtes der Hanse- und Universitätsstadt in 18059 Rostock, Charles-Darwin-Ring 6, und verfügt sowohl über einen direkten Zugang vom Parkplatz als auch über einen Zugang zum Verwaltungsgebäude. Im Gebäude befindet sich unter anderem die Zulassungsstelle des Stadtamtes der Hanse- und Universitätsstadt Rostock.
Der Raum hat eine Größe von ca. 21,50 m². Die Fläche ist in dem anliegenden Grundrissplan gekennzeichnet. Der Raum ist mit Kunststoffbelag versehen und verfügt über einen Wasser-/Abwasseranschluss zur Installation einer Pantry bzw. eines Handwaschbeckens. Zudem stehen dem Mieter öffentliche Verkehrs-, Funktions- und Nebenflächen zur Verfügung. Hierin enthalten ist die Mitnutzung von WCs im Verwaltungsgebäude.
Vertragszeitraum
Frühester Mietbeginn: 01.10.2025. Der Mietvertrag wird für eine feste Laufzeit von 5 Jahren geschlossen.
Aufgaben und Pflichten des Mieters
Mietzweck ist ausschließlich die Herstellung und der Verkauf von Kfz-Kennzeichenschildern, Schildern aller Art und Zusatzartikeln sowie Kfz-Versicherungen und alle mit der Kfz-Zulassung zusammenhängenden Dienstleistungen.
Die Räumlichkeiten sind vom Mieter für seine Zwecke und auf eigene Kosten mit den zur Schilderherstellung erforderlichen Maschinen und Geräten auszustatten. Die eingesetzten Maschinen und Geräte müssen dem neuesten Stand der Technik entsprechen. Es wird erwartet, dass er zur ordnungsgemäßen und kontinuierlichen Geschäftsabwicklung möglichst gleichbleibendes und qualifiziertes Personal einsetzt. Es wird vorausgesetzt, dass der Mieter die Schilder in der gebotenen Qualität zum marktüblichen Preis anbietet.
Für die Schilderprägestelle besteht Betriebspflicht während der Öffnungszeiten der Zulassungsstelle. Diese sind gegenwärtig:
Montag: 9:00 – 12:00 Uhr
Dienstag: 9:00 – 18:00 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 9:00 – 16:00 Uhr
Freitag: 9:00 – 12:00 Uhr
Änderungen hinsichtlich der Öffnungszeiten sind nicht ausgeschlossen.
Der Mieter hat Vorkehrungen zu treffen, dass den Kunden jederzeit, auch bei Ausfall einer Prägepresse, KFZ-Kennzeichen zur Verfügung gestellt werden können.
Die Versorgung des Mietobjektes mit Strom obliegt dem Mieter. Hierfür hat er einen eigenen Versorgungsvertrag abzuschließen.
Die unentgeltliche Rücknahme und das Recycling entwerteter Altkennzeichen hat durch den Mieter zu erfolgen; eine Kostenerstattung seitens des Vermieters ist nicht vorgesehen.
Der Bewerber hat im Fall der Zuschlagserteilung vor Übergabe der Mietsache eine Sicherheit in Form einer selbstschuldnerischen, unbefristeten und unbedingten Bürgschaft - auf erste Anforderung - einer deutschen Bank in Höhe der 3- fachen monatlichen Miete zu erbringen.
Alternativ kann die Mietsicherheit vor Übergabe in Form der Barkaution als Überweisung auf ein Mietkautionskonto erfolgen.
Das Mindestgebot für die Überlassung des Mietraumes beträgt monatlich 1.000 €.
Die Leistung ist gemäß § 4 Nr. 12 UStG steuerfrei.
Sofern und soweit die Vermieterin für das Mietobjekt gemäß § 1 Umsatzsteuergesetz zur Umsatzsteuer optiert, hat der Mieter ab dem der entsprechenden schriftlichen Anzeige der Vermieterin folgenden Monat den jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuerbetrag auf die monatlichen Mietzahlungen und die monatlichen Vorauszahlungen für Nebenkosten zu entrichten.
Zusätzlich zur Miete hat der Mieter sämtliche für das Objekt anfallenden Nebenkosten zu übernehmen. Hierfür fallen derzeit monatliche Vorauszahlungen in Höhe von 55,00 € an. Die Vermieterin rechnet über die Betriebskosten jährlich ab.
Maßgebend für die Zuschlagserteilung ist das Mietangebot.
Beizufügende Unterlagen / Bescheinigungen
1. Angebot über die Höhe des Mietangebotes gemäß anliegendem Formblatt
2. Auszug aus dem Handelsregister (nicht älter als 3 Monate)
3. Schufa-Unternehmensauskunft (nicht älter als 3 Monate)
4. Auskunft aus dem Gewerbezentralregister für den Betriebsinhaber/Geschäftsführer des Unternehmens (nicht älter als 3 Monate)
5. Bescheinigung in Steuersachen (nicht älter als 3 Monate)
6. Bescheinigung der Berufsgenossenschaft (nicht älter als 3 Monate)
7. Krankenkassenbescheinigung über die Erfüllung der Sozialversicherungspflicht
8. Nachweis der notwendigen Zertifizierung nach DIN 74069 in der Fassung vom Oktober 2020
9. Vorlage des gültigen Zeugnisses der Prüfung der KFZ-Kennzeichenschilder nach DIN 74069
10. Aussagefähige Referenzen, aus denen hervorgeht, dass der Bewerber fachkundig, zuverlässig und solvent ist.
11. Nachweis über eine bestehende Betriebshaftpflichtversicherung
12. Angaben über die Produktpalette und den Dienstleistungsservice für die Kunden der Kfz-Zulassungsstelle
13. Nachweis einer mindestens dreijährigen Berufserfahrung auf dem Gebiet der Schilderprägung als Selbstständiger
14. Im Rahmen des Angebotes ist darzulegen, dass die Maschinen, die verwendet werden, dem neuesten Stand der Technik entsprechen und die Umwelt so wenig wie möglich belasten.
15. Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG)
16. Eine Erklärung über verbundene Unternehmen ist der Bewerbung zwingend beizufügen (siehe Ziffer 4 zur „Abgabe des Angebotes“)
17. Weiterhin muss der Bieter in Form einer Eigenerklärung versichern, dass
- sich das Unternehmen nicht in der Liquidation befindet,
- kein Insolvenzverfahren oder ein anderes gesetzliches Verfahren gegen sein Unternehmen/Geschäftsführer/Inhaber betrieben wird oder beantragt wurde,
- weder das Unternehmen noch Angehörige des Unternehmens wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften (Schwarzarbeit) strafrechtlich belangt wurden bzw. ein Strafverfahren anhängig ist.
Abgabe des Angebotes
1. Die Angebotsfrist endet am 14.07.2025
2. Das Angebot muss rechtsverbindlich unterschrieben sein und den vollständigen Mietpreis enthalten. Sollte der Mietpreis oder die Unterschrift fehlen, muss das Angebot von der Wertung zwingend ausgeschlossen werden.
3. Die dem Angebot beizufügenden vorgenannten Unterlagen müssen vollständig beigefügt sein. Unvollständige Angebote können von der Wertung ausgeschlossen werden. Kosten werden nicht erstattet.
4. Mehrfachbewerbungen mit untereinander direkt oder indirekt verbundenen Unternehmen bzw. Bietergemeinschaften sind nicht zulässig. Liegen Beteiligungen von natürlichen oder juristischen Personen an mehr als einem Bewerber vor, so werden sämtliche betroffene Bewerber als Mehrfachbewerber eingestuft und vom Verfahren ausgeschlossen. Eine Erklärung über verbundene Unternehmen ist der Bewerbung zwingend beizufügen.
5. Das Angebot ist zwingend in einfacher Ausfertigung, schriftlich und in einem verschlossenen Umschlag auf dem Postweg oder persönlich an/bei folgende/r Adresse zu senden/abzugeben:
„Eigenbetrieb Kommunale Objektbewirtschaftung und-entwicklung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock“
Ulmenstraße 44
18057 Rostock
Die Angebotsabgabe hat zwingend in einem verschlossenen Umschlag mit dem Hinweis „Nicht öffnen – Angebot Schilderprägestelle“ zu erfolgen, da das Angebot ansonsten vom Verfahren auszuschließen ist.
6. Die elektronische Übermittlung ist unzulässig.
Zuschlag
Es gilt das Zuschlagskriterium „Mietpreis“. Der Preis wird aus dem Formblatt „Angebot Schilderprägestelle“ ermittelt.
Vermietungseinheit Stadtamt & Gewerbe Charles-Darwin-Ring 6, 18059 Rostock