Verpachtung von landwirtschaftlichen Flächen in der Gemarkung Rövershagen
ÖFFENTLICHE AUSSCHREIBUNG DER HANSE- UND UNIVERSITÄTSSTADT ROSTOCK
Verpachtung von landwirtschaftlichen Flächen in der Gemarkung Rövershagen
Beschreibung der Pachtsache


Ausgeschrieben wird ein Teil des Flurstückes 90/18, Flur 1, Gemarkung Rövershagen. Es ist 3,60 ha groß. Es handelt sich um Dauergrünland für Beweidung oder Mahd. Lage und Grenzen sind der ALK zu entnehmen. Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Röverhagen weist den Erhalt der Dauergrünlandfläche aus.
Die Ausschreibung wendet sich landwirtschaftliche Betriebe, Landwirte sowie Privatpersonen.
Die vorgesehene Pachtdauer beträgt 5 Jahre (bis 31.12.2021) mit anschließender neuer Ausschreibung. Das Pachtjahr entspricht dem Kalenderjahr.
Besondere Bedingung
Die landwirtschaftliche Nutzfläche wird öffentlich angeboten.
Die öffentliche Ausschreibung erfolgt im Zeitraum vom 12.12.2018 bis zum 15.01.2019
Die Entscheidung zur Annahme eines Pachtgebotes trifft die Hanse- und Universitätsstadt Rostock. Ein Rechtsanspruch auf eine Pacht leitet sich aus der Teilnahme an der Ausschreibung nicht ab. Die die Hanse- und Universitätsstadt Rostock ist nicht verpflichtet, sich für eines der eingereichten Gebote zu entscheiden. Aufwendungen werden dem Bieter nicht erstattet.
Die Besichtigung der landwirtschaftlichen Flächen kann von öffentlichen Straßen und Wegen aus erfolgen. Wir weisen darauf hin, dass das ungenehmigte Betreten der Flächen nicht gestattet ist.
Das Mindestgebot liegt bei 230,- €/ ha*a.
Die Fläche ist für die Umsetzung von Ersatzmaßnahmen nach Naturschutzrecht vorgesehen. Während der Pachtdauer wird es daher zu Einschränkungen bei der Nutzung kommen. Diese werden bei der jährlich anfallenden Pacht angemessen berücksichtigt.
Die Bewirtschaftung muss standortangepasst erfolgen und die nachhaltige Bodenfruchtbarkeit und langfristige Nutzbarkeit der Fläche muss gewährleistet werden.
Die natürliche Ausstattung der Nutzflächen (Boden, Wasser, Flora, Fauna) darf nicht über das zur Erzielung eines nachhaltigen Ertrages erforderliche Maß hinaus beeinträchtigt werden.
Die Fläche darf nur als extensives Dauergrünland genutzt werden, ein Grünlandumbruch ist unzulässig.
Das Lagern von Rundballen und Anlegen eines Silos auf dieser Fläche ist nicht gestattet.
Der Einsatz von Gülle auf der Fläche ist nicht gestattet.
Die Betriebsfläche des Stadtforstamtes Rostock ist FSC zertifiziert. Der Einsatz von Düngemitteln und Pestiziden, insbesondere glyphosathaltiger Pestizide, ist nicht gestattet.
Das Walzen, Schleppen und Striegeln der Fläche ist in der Zeit vom 1. April bis 31. Juli untersagt.
Die zur Vernetzung von Biotopen erforderlichen und auf der Fläche vorhandenen Landschaftselemente (Bäume, Gehölzgruppen, Hecken, Kleingewässer) sind dauerhaft zu erhalten und vor Beeinträchtigung zu schützen.
Geschützte Biotope und Landschaftselemente
Auf der Fläche befindet sich an der Südgrenze nach § 20 Naturschutzausführungsgesetz M-V (NatSchAG M-V) geschützte Kleingewässer und an der Nordostgrenze ein ebenfalls nach § 20 NatSchAG M-V geschütztes Feldgehölz. Beeinträchtigungen jeglicher Art sind unzulässig. Notwendige Maßnahmen sind grundsätzlich mit dem Stadtforstamt abzustimmen.
Abgabe des Gebotes
Das unterzeichnete Gebot ist in einem verschlossenen Umschlag und von außen deutlich beschriftet mit:
„Gebot für Ausschreibung – Grünland Gemarkung Rövershagen“
an das Stadtforstamt Rostock, Wiethagen 9b, 18182 Rostock zu senden. Andere als postalische abgegebene Gebote sind ungültig.
Für die weitere Bearbeitung ist die Angabe der Postadresse notwendig.
Gebote werden nur berücksichtig, wenn:
- sie fristgerecht eingegangen sind
- sie den Mindestpachtpreis erreichen oder übersteigen
- mit Unterschrift versehen sindEs können keine Teilgebote abgegeben werden. Jörg Harmuth
- Forstamtsleiter
- Für Rückfragen steht Ihnen Frau Stoll (Tel.: 038202 4040 oder mail: forstamt@rostock.de) zur Verfügung.
- Für das Pachtgebot ist der Nettopachtzins maßgeblich.
Jörg Harmuth
Forstamtsleiter