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Versenkpoller gegen Autos in der Fußgängerzone

Pressemitteilung vom 14.03.2002

14. März 2002

Versenkpoller gegen Autos in der Fußgängerzone
Erweiterung und Absperrungder Fußgängerzone im Stadtzentrum

In Anlehnung an die im Dezember 2000 durch die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock beschlossenen Leitlinien zur Stadtentwicklung wird mit der Installation des versenkbaren Pollers im Bereich Breite Straße/Lange Straße nun eine erste Maßnahme umgesetzt, um die Fußgängerzone gegen ständiges unbefugtes Befahren und Beparken zu schützen und damit die Aufenthaltsqualität für die Fußgänger weiter zu verbessern. Weitere Maßnahmen werden einem Gesamtkonzept folgend vorbereitet.

Punktuelle Absperrungen der Zufahrten, z.B. am Universitätsplatz und in der Pädagogienstraße, eine Reduzierung der erteilten Ausnahmegenehmigungen für das Befahren der Fußgängerzone außerhalb der Lieferzeiten und verschärfte Kontrollen durch die Polizei konnten den unerlaubten Fahrzeugverkehr bisher nicht im gewünschten Maß vermindern. Da die Belieferung der meisten Geschäfte nur über den Fußgängerbereich erfolgen kann und eine ständige Zufahrtmöglichkeit für die Feuerwehr, Polizei und Rettungsdienste notwendig ist, kam eine einfache Absperrung der gesamten Fußgängerzone mit festen Pollern nicht in Betracht.

In einer Arbeitsgruppe mit Vertretern aus den Ämtern der Stadtverwaltung, der Rostocker Gesellschaft für Stadterneuerung, Stadtentwicklung und Wohnungsbau (RGS), dem City-Kreis und dem Einzelhandelsverband Nord-Ost wurde eine Lösung erarbeitet und abgestimmt. Diese beinhaltet die Absperrung aller Zufahrten durch Versenkpoller, welche sich zu den Lieferzeiten vollautomatisch senken, wieder verschließen und außerhalb dieser Zeiten nur durch wenige Berechtigte mit Magnetkarten zu bedienen sind. Voraussetzung für die Sperrung ist jedoch die Erweiterung der Fußgängerzone um bestimmte Zufahrtsstraßen bzw. Straßenabschnitte, um enge Sackgassen ohne Wendemöglichkeit zu vermeiden.

Die für die Umwidmung der betreffenden Bereiche zur Fußgängerzone notwendige Teileinziehung wurde beim Wirtschaftsministerium in Schwerin beantragt. Im Ergebnis der Abwägung der dazu eingegangenen Hinweise, Kritiken und Empfehlungen wird nunmehr in Kürze die Teileinziehungsverfügung erwartet. Damit wäre die Voraussetzung für die Errichtung weiterer Versenkpolleranlagen in den betreffenden Zufahrtsstraßen, wie z.B. Eselföterstraße, Buchbinderstraße und Bei der Jakobikirche, gegeben. Der Einbau der jeweiligen Versenkpoller wird dann in Abhängigkeit von der Bereitstellung finanzieller Mittel durch die Hansestadt Rostock veranlasst.  i