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Verstoß gegen das Konnexitätsprinzip?

Pressemitteilung vom 10.03.2003

10. März 2003

Verstoß gegen das Konnexitätsprinzip?

Wer die Zeche bestellt, der bezahlt sie auch, so trivial könnte man das Konnexitätsprinzip erläutern. Die Hansestadt Rostock hat Mehrausgaben in dem sozialen Bereich, der durch das „Gesetz zur Neuordnung der Aufgaben nach dem Bundessozialhilfegesetz und anderen Sozialvorschriften“ weitestgehend auf die Landkreise und kreisfreien Städte delegiert wurde. Mit diesem Gesetz wurden vormals Aufgaben des überörtlichen Sozialhilfeträgers - das heißt, des Landes Mecklenburg-Vorpommern - zum Zwecke einer bürgernahen Wahrnehmung den Kommunen gegen Kostenerstattung übertragen.

Als finanziellen Ausgleich entsprechend dem Konnexitätsprinzip der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern erhielt die Hansestadt Rostock für die Umsetzung dieses Gesetzes für das Jahr 2002 insgesamt 19.226.527 Euro. Ausgegeben wurden für die Aufgaben der überörtlichen Sozialhilfe aber 20.074.172 Euro. Somit entstanden für den kommunalen Haushalt Mehrausgaben von 947.645 Euro. Diese Ausgaben für die Hansestadt Rostock isoliert betrachtet, lassen nun zunächst den Schluss eines Verstoßes gegen das Konnexitätsprinzip zu.

Aber man sollte genauer hinschauen. Insgesamt wurden vom Land für kreisfreie Städte und Landkreise für das Jahr 2002 zur Umsetzung der Aufgaben 182.194.771 Euro zur Verfügung gestellt. Wenn man sich nun einmal die Ausgaben der einzelnen Kommunen anschaut, so fällt auf, dass vor allen Dingen größere Städte des Landes Mehrausgaben zu verzeichnen hatten, die Landkreise dagegen in der Regel aber mit den Finanzzuweisungen recht gut zurecht gekommen sind. Einige der Landkreise haben sogar für die Aufgabenerfüllung ihren Finanztopf nicht ausgeschöpft. Schaut man sich die Gesamtnettoausgaben an, so erkennt man, dass das Land den Landkreisen und kreisfreien Städten für die Aufgabenübertragung genügend Geld zur Verfügung gestellt hat, dass aber die Verteilung nach erforderlichen Aufgaben nicht gerecht erfolgte.

Aus meiner Sicht wurde somit bei der Zuweisung durch das Land auch nicht gegen das Konnexitätsprinzip verstoßen. Aber das Geld belastet nun einmal als Mehrbedarf Städte wie Rostock, Neubrandenburg oder Stralsund für notwendige soziale Ausgaben wie zum Beispiel Eingliederungshilfen im kommunalen Haushalt.

Wie gehen wir damit um?
Es scheint, dass der Verteilerschlüssel bei den Zuweisungen die unterschiedlichen Ausgangspositionen von Landkreisen einerseits und größeren Städten andererseits ungenügend berücksichtigt. Aus Sicht der Hansestadt Rostock wäre zum Beispiel die Kennziffer „Hilfeempfänger in der Eingliederungshilfe“ stärker zu gewichten. Ausgaben werden für Eingliederungshilfe stärker beeinflusst als durch die Altersstruktur, da in der Hansestadt Rostock viele Behinderte unter 65 Jahre alt sind. Genau unter diesem Gesichtspunkt müsste eine Änderung des Gesetzes erfolgen, um in den kommenden Jahren Mehrausgaben zu vermeiden. Ein anderer Vorschlag wäre, zwischen Landkreisen und kreisfreien Städten eine Solidargemeinschaft einzurichten. Dazu wäre es notwendig, Finanzzuweisungen in Form von Abschlagszahlungen zu erteilen, so dass am Jahresende bei vorausschaubaren Mehr- oder Minderausgaben eine Ausgleichszahlung möglich ist. Das betrifft also die kommenden Jahre, und für das Jahr 2002 stehen Mehrausgaben von rund einer Million Euro im Haushalt Rostocks zu Buche. Diese Situation ist im kommunalen Sozialverband durch die betroffenen Städte wie Stralsund, Neubrandenburg und Rostock thematisiert worden. Noch gibt es keine schlüssige Antwort darauf. Ich denke, es ist an der Zeit, über eine einvernehmliche Regelung zu reden. Dr. Wolfgang Nitzsche
Senator für Umwelt,
Soziales und Gesundheit x x

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