Vertriebenenzuwendung bis November 2000
Pressemitteilung vom
Bis November 2000 will das Rostocker Sozialamt alle Anträge auf Vertriebenenzuwendung bearbeitet haben. Möglich wird die relativ zügige Prüfung der noch vorliegenden 11 830 Anträge auch durch die befristete Amtshilfe von 20 städtischen Mitarbeitern aus den Ortsämtern und dem Jugendamt, die die sieben Bearbeiter seit Mitte März unterstützen, teilt der Senator für Jugend, Gesundheit und Soziales, Dr. Lutz Danke, mit. Alle Betroffenen erhalten, soweit sie anspruchsberechtigt sind, eher, als ursprünglich vorgesehen, die einmalige Zahlung von 4000 DM. Bis zur Abgabefrist im September 1995 waren im Rostocker Sozialamt insgesamt 27 712 Anträge eingegangen. Vor Ostvorpommern und Nordwestmecklenburg hatte die Hansestadt Rostock im Vergleich der absoluten Zahlen damit den Löwenanteil zu bearbeiten. Anspruchsberechtigt sind alle Vertriebenen, die jenseits der Oder-Neiße-Grenze geboren wurden. Die in Rostock vertretenen Jahrgänge von 1898 bis 1964 stammen größtenteils aus Ostpreußen, Westpreußen und Pommern, schätzt der Senator ein. Bearbeitet werden in unserer Stadt gegenwärtig die Jahrgänge 1935 und 1936. Neben dem Antrag auf die Vertriebenenzuwendung mußten die Antragsteller lückenlos den Wohnsitz auf dem Territorium der DDR nachweisen können sowie ihren Wohnsitz bis zum Zeitpunkt der Vertreibung. In vielen Fällen haben auch
Mitarbeiter des Sozialamtes in Heimatortskarteien und Einwohnerämtern nachgeforscht, da 80 Prozent der Anträge unvollständig waren. Das Sozialamt bittet in diesem Zusammenhang auch um eine kurze Information bei Umzug oder Wohnortwechsel, um den Verwaltungsaufwand in Grenzen zu halten. Rund 500 Anträge wurden bisher abgelehnt, da die Betroffenen Bodenreformland in Anspruch genommen hatten oder zeitweise außerhalb der DDR wohnten.