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Vorwürfe gegen Küppers werden geprüft /Suspendierung keine Vorverurteilung

Pressemitteilung vom 12.04.2007

Am 11. April 2007 hat der Hauptausschuss der Hansestadt Rostock auf Antrag der Fraktionen PDS.Die LINKE und Rostocker Bund Oberbürgermeister Roland Methling beauftragt, die Suspendierung des Geschäftsführers der WIRO GmbH Bernhard Küppers bis zur Klärung der Vorwürfe erheblicher Pflichtverstöße vorzunehmen. Gleichzeitig wurde der Oberbürgermeister beauftragt, eine Prüfung der Vorwürfe gegen Bernhard Küppers in eigener Zuständigkeit vorzunehmen und das Ergebnis dem Hauptausschuss vorzulegen.

Im Anschluss an die Sitzung hat der Oberbürgermeister als Gesellschaftervertreter eine außerordentliche Gesellschafterversammlung abgehalten und den Beschluss des Hauptausschusses zur Suspendierung des Geschäftsführers umgesetzt. Der Gesellschafterbeschluss wurde notariell beurkundet und dem Geschäftsführer der WIRO GmbH im Anschluss an die Gesellschafterversammlung wirksam zugestellt.

„Der Hauptausschuss hat sich klar positioniert. Bei einem Verdacht auf Rechtsvergehen müssen alle Vorgänge gründlich untersucht werden. Auf dieser Grundlage hat das Gremium seine Entscheidung getroffen. Sie stellt keinesfalls eine Vorverurteilung dar“, unterstreicht Rostocks Oberbürgermeister Roland Methling. „Die Suspendierung von Bernhard Küppers stellt aus Sicht der Hansestadt Rostock einen völlig normalen Vorgang dar. Sie wurde vorgenommen, um weiteren negativen Auswirkungen auf die WIRO GmbH und auch auf Bernhard Küppers vorzubeugen. Herr Küppers ist nicht als Geschäftsführer abberufen worden, sondern für die Dauer der Prüfung erheblicher Pflichtverletzungen als Geschäftsführer suspendiert und von seinen dienstvertraglichen Verpflichtungen freigestellt worden“, so der Oberbürgermeister.

Bereits eine Viertelstunde vor der Sitzung des Hauptausschusses hat das Verwaltungsgericht Schwerin in einem Eilverfahren abgelehnt den Tagesordnungspunkt „WIRO-Geschäftsführer“ von der Tagesordnung zu nehmen, da Einiges dafür spricht, dass die Zuständigkeit des Hauptausschusses für diese Angelegenheit gegeben ist.
Gegen eine vom Landgericht Rostock am gestrigen Tag auf Antrag des Geschäftsführers der WIRO erlassene einstweilige Verfügung wird die Hansestadt Rostock vorgehen.

Zum Zeitpunkt der Zustellung des landgerichtlichen Beschlusses war der Geschäftsführer der WIRO GmbH durch Gesellschafterbeschluss bereits suspendiert.

Aufgrund des laufenden Gerichtsverfahrens werden die weiteren Vorgänge bis zu deren Abschluss von Seiten der Hansestadt Rostock nicht weiter kommentiert.