Home
Navigation

Vorwürfe zur Dienstwagennutzung sind substanzlos

Pressemitteilung vom 16.05.2014

Unter Bezug auf Berichte in der heutigen Ausgabe einer Rostocker Tageszeitung stellt Oberbürgermeister Roland Methling klar: "Die aus dem Artikel hervor gehenden Vorwürfe zu einer angeblich missbräuchlichen Nutzung von Dienstwagen sind substanzlos." Entgegen den Behauptungen wurde das Dienstfahrzeug des Oberbürgermeisters nicht illegal genutzt.

Für die private Mitnutzung des Dienstfahrzeuges besteht zwischen der Stadtverwaltung und Herrn Methling eine Nutzungsvereinbarung. "Ich zahle monatlich einen Pauschalbetrag. In einem Fahrtenbuch werden alle Fahrten akribisch aufgeführt. Dies ist die Basis für die endgültigen Abrechnungen, die bisher beanstandungsfrei durch das Rechnungsprüfungsamt gecheckt wurden", so der Oberbürgermeister. "Auch eine Nutzung im Rahmen privater Termine, damit ausdrücklich auch im Zusammenhang mit Wahlkampfterminen, ist vertraglich geregelt und erfolgte daher nicht missbräuchlich.

Wenn nun derselbe Beamte, der diesen Vertrag 2006 für die Stadtverwaltung unterzeichnet hat, acht Jahre später in neuer Funktion als Leiter des Rechnungsprüfungsamtes die Mitbestimmung der Bürgerschaft dazu einfordert, betrifft dies ausschließlich seine eigene Unterschrift als damaliger Hauptamtsleiter und damit Vertragspartner auf Seiten der Stadtverwaltung. Es wäre schon im Jahr 2006 seine Pflicht gewesen, dies bei möglichen Zweifeln zu prüfen oder prüfen zu lassen." Eine entsprechende Regelung ist der Verwaltung nicht bekannt und weder durch das Hauptamt noch durch das Rechnungsprüfungsamt bislang aufgezeigt worden.

Wer den Terminkalender des Oberbürgermeisters kennt, weiß, dass der Dienstwagen ein viel genutztes Arbeitsmittel ist. Darüber hinaus nutzt der Oberbürgermeister den Dienstwagen gern auch bei Distanzen, die viele Andere eher mit dem Flugzeug zurücklegen würden. "Ich kann dort auch während Dienstreisen gut arbeiten und bin zeitlich wesentlich flexibler", so der OB.

Die Beschaffung des Dienstfahrzeuges erfolgt durch die für Fahrzeugbeschaffungen innerhalb der Stadtverwaltung zuständige Stelle nach dem Prinzip der Auswahl des wirtschaftlichsten Angebotes. So wurde auch bei dem Fahrzeug der gehobenen Mittelklasse für den Oberbürgermeister verfahren und damit konnten im Vergleich der diesbezüglichen Anbieter äußerst wirtschaftliche Leasingkonditionen vereinbart werden.

Neben der Frage der Wirtschaftlichkeit spielen auch Umweltkennziffern bei der Beschaffung eine herausragende Rolle. So wird bei der Beschaffung großer Wert auf niedrige Emissionswerte und modernste Umwelttechnik gelegt. Bereits bei der Diskussion zum Bürgerschaftsbeschluss aus 2009 zur Begrenzung der Co²-Immission war darauf hingewiesen worden, dass einzelne Sonderbeschaffungen die Wertvorgaben in absehbarer Zeit noch nicht erreichen werden können. Während inzwischen bei den Neubeschaffungen PkW (VW Up bzw. VW Golf) der Wert mit 79 g bzw. 116 g deutlich unterschritten wird, gibt es im Segment der gehobenen Mittelklasse erst seit jüngstem derartige technische Möglichkeiten, die auch Berücksichtigung finden. Bezogen auf die gesamte Pkw-Flotte der Stadtverwaltung sind die beschlossenen Werte bei weitem erfüllt.

Der Verwaltung und damit auch dem Oberbürgermeister liegen die in der Zeitung zitierten Prüfergebnisse des Rechnungsprüfungsamtes bis dato nicht vor. Deshalb kann dazu derzeit auch keine detaillierte Stellung bezogen werden.

"Die Rechnungsprüfungsordnung der Hansestadt Rostock legt fest, dass entsprechende Prüfergebnisse Bürgerschaft und Verwaltungsführung gleichzeitig vorzulegen sind. Die Vorwürfe sind zwar substanzlos, aber zugleich auch ungeheuerlich und scheinen in erster Linie darauf ausgerichtet, der Hansestadt Rostock und dem Amt des Oberbürgermeisters Schaden zuzufügen. Ich habe daher veranlasst, dass geprüft wird, ob Strafanzeige zu erstatten ist, um objektive Untersuchungen zu ermöglichen und weiteren Schaden von der Hansestadt Rostock fern zu halten", so der Oberbürgermeister.