Wählen ohne Wahlbenachrichtigung unter zwei Bedingungen möglich
Pressemitteilung vom
Zur Stichwahl der Oberbürgermeisterin/des Oberbürgermeisters am Sonntag, 27. November 2022, in Rostock ist eine Stimmabgabe auch ohne Vorlage der Wahlbenachrichtigung möglich. Darauf weist die Wahlleitung hin. Es müssen jedoch zwei Bedingungen erfüllt sein: Die Wahl muss in dem Wahllokal erfolgen, in dem die Wählerin oder der Wähler in das Wählerverzeichnis eingetragen ist. Und die Wählerin oder der Wähler muss sich mit einem Personalausweis oder Reisepass ausweisen können.
Das Wählerverzeichnis eines Wahllokals enthält alle Wählerinnen und Wähler, die in dem jeweiligen Wahlbezirk zur Stimmabgabe zugelassen sind. Das ist das Wahllokal, in dem die Stimmabgabe auch am 13. November 2022 möglich war.
Wer Briefwahlunterlagen beantragt hat, ist im Wählerverzeichnis des Urnenwahllokals mit einem Sperrvermerk versehen. Sie bzw. er kann dort nur unter Vorlage des mit den Briefwahlunterlagen zugeschickten Wahlscheins und Stimmzettels wählen.
Die Wahlbezirkseinteilung kann der Bekanntmachung im Städtischen Anzeiger vom 29. Oktober 2022 ab Seite 4 entnommen werden.
Bei Fragen zum jeweiligen Wahllokal steht die Wählerverzeichnis- und Briefwahlstelle (Tel. 0381 381-1820 und -1821) zur Verfügung.