Home
Navigation

Wahlbenachrichtigungen werden jetzt verschickt

Pressemitteilung vom 16.08.2006



Wahlberechtigte, die im Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis 27. August 2006 per Post ihre Wahlbenachrichtigung. Wahlberechtigte, die keine Karte erhalten haben, sollten von der Möglichkeit der Einsichtnahme ins Wählerverzeichnis oder von ihrem Einspruchsrecht gegen das Wählerverzeichnis Gebrauch machen. Im Zeitraum vom 28. August bis 1. September 2006 kann ein Einspruch unter Angabe der Gründe schriftlich oder zur Niederschrift gegenüber der Hansestadt Rostock, Hauptwahlbüro, Werftstraße 6, 18057 Rostock, geltend gemacht werden.

Wahlberechtigte mit einer Wahlbenachrichtigung können am Wahltag in ihrem Wahlbezirk wählen. Wer bereits im Vorfeld weiß, dass er sich am Wahltag in einem anderen Wahlbezirk, aber im selben Wahlkreis aufhalten wird, kann einen Antrag für einen Wahlschein stellen. Mit diesem Wahlschein erfolgt die Stimmabgabe vor einem beliebigen Wahlvorstand innerhalb des auf dem Wahlschein vermerkten Wahlkreises.

Möglich ist aber auch die Beantragung von Briefwahlunterlagen. Diese versendet das Hauptwahlbüro auf Antrag an jede vom Wahlberechtigten angegebene Anschrift, also auch an eine Urlaubsadresse.

Die Antragstellung für einen Wahlschein oder für Briefwahlunterlagen kann auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung erfolgen. Ebenso ist die Möglichkeit der Beantragung per E-Mail unter der Adresse hauptwahlbuero@rostock.de gegeben. Dabei sind die persönlichen Angaben wie Anschrift und Geburtsdatum sowie der Grund der Beantragung mitzuteilen. Noch einfacher geht es, wenn der im Internet unter der Adresse www.rostock.de bereitgestellte Antrag ausgefüllt wird.

Wer durch Briefwahl an der Wahl teilnehmen will, erhält vom Hauptwahlbüro der Hansestadt Rostock den amtlichen gelben Stimmzettel, den amtlichen grauen Wahlumschlag sowie den amtlichen gelben Wahlbriefumschlag. Der gekennzeichnete Stimmzettel wird in den grauen Wahlumschlag gesteckt. Der verschlossene graue Wahlumschlag und der unterzeichnete gelbe Wahlschein werden in den gelben Wahlbriefumschlag eingelegt. Auch dieser ist zu verschließen.
  

Der Wahlbriefumschlag muss so rechtzeitig an die angegebene Adresse gesendet oder im Hauptwahlbüro abgegeben werden, dass er dort spätestens am 17. September 2006 bis 18.00 Uhr vorliegt. Mit der Post beförderte Briefe sollten also möglichst bis 14. September 2006 abgeschickt werden.
  

Wer möchte, kann seine Briefwahl auch im Hauptwahlbüro vornehmen. Die Öffnungszeiten des Hauptwahlbüros sind:

Montag, 28. August 2006:        8.30 bis 15.00 Uhr
Dienstag, 29. August 2006:        8.30 bis 18.00 Uhr
Mittwoch, 30. August 2006:        8.30 bis 15.00 Uhr
Donnerstag, 31. August 2006:    8.30 bis 18.00 Uhr
Freitag, 1. September 2006:        8.30 bis 15.00 Uhr

Montag, 4. September 2006:        8.30 bis 15.00 Uhr
Dienstag, 5. September 2006:    8.30 bis 18.00 Uhr
Mittwoch, 6. September 2006:    8.30 bis 15.00 Uhr
Donnerstag, 7. September 2006:    8.30 bis 18.00 Uhr
Freitag    , 8. September 2006:         8.30 bis 15.00 Uhr

Montag, 11. September 2006:    8.30 bis 15.00 Uhr
Dienstag, 12. September 2006:     8.30 bis 18.00 Uhr
Mittwoch, 13. September 2006:    8.30 bis 15.00 Uhr
Donnerstag,14. September 2006:    8.30 bis 18.00 Uhr
Freitag    ,15. September 2006:         8.30 bis 18.00 Uhr

Die Mitarbeiter im Hauptwahlbüro sind telefonisch zu erreichen unter Tel. 0381 381-8151 oder 381-8109.