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Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gesucht

Pressemitteilung vom 03.04.2014

Für die Wahlen am 25. Mai 2014 werden noch engagierte Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gesucht. Darauf macht Gemeindewahlleiter Robert Stach aufmerksam: „Neben der Übernahme eines verantwortungsvollen Ehrenamtes erhalten die Mitglieder der Wahlvorstände ein Erfrischungsgeld in Höhe von 30 bis zu 50 Euro, je nach Funktion. Bedanken möchten wir uns schon jetzt bei allen, die sich für die Übernahme dieser ehrenamtlichen Tätigkeit entschieden haben, und wünschen viel Erfolg. Alle Interessierten möchten wir ermutigen, ein Wahlehrenamt zu übernehmen.“

Wahlhelferin oder Wahlhelfer kann jede wahlberechtigte Person sein. Wahlberechtigt zur Europaparlamentswahl sind alle Deutschen und Unionsbürgerinnen und Unionsbürger, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten eine Hauptwohnung in der Bundesrepublik Deutschland oder in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Eine Wahlhelferin oder ein Wahlhelfer darf selbst nicht Wahlbewerberin oder Wahlbewerber, Vertrauensperson eines Wahlvorschlages oder Mitglied in einem anderen Wahlorgan z.B. Wahlausschuss sein. Bereits mit Vollendung des 16. Lebensjahres am Wahltag kann eine Funktion im Briefwahlvorstand für die Bürgerschaftswahl übernommen werden.

Die Berufung in ein Wahlehrenamt erfolgt etwa Mitte April. In dem Berufungsschreiben sind Angaben zur Funktion, zum Einsatzort und zur Einsatzzeit enthalten. Wahlvorsteherinnen und Wahlvorsteher, deren Stellvertretungen und die Schriftführerinnen und Schriftführer bekommen gleichzeitig eine Einladung zu einer Wahlhelferschulung.

In Würdigung des Ehrenamtes wird ein erhöhtes Erfrischungsgeld für die Wahlvorsteherinnen oder Wahlvorsteher in Höhe von 40 Euro, deren Stellvertretungen und der Schriftführung von 35 Euro sowie für die übrigen Mitglieder der Wahlvorstände von 30 Euro gewährt, die nach dem Wahltag kurzfristig überwiesen wird. Wer in einem Urnenwahllokal tätig ist und damit die Wahlhandlung und die Ergebnisfeststellung von zwei Wahlen zu realisieren hat, erhält weitere zehn Euro, Beisitzerinnen und Beisitzer weitere fünf Euro. Auf Wunsch bestätigt die Gemeindewahlbehörde allen Aktiven das persönliche Engagement im Wahlvorstand.

Am 25. Mai 2014 finden die Wahl der Abgeordneten der Bundesrepublik Deutschland für das 8. Europäische Parlament sowie die Wahl der Mitglieder der 6. Rostocker Bürgerschaft statt. Zur Wahldurchführung in den Wahlräumen und zur Feststellung der Ergebnisse in Wahlbezirken werden etwa 1.600 engagierte Wahlhelferinnen und Wahlhelfer benötigt. Für jeden der 134 allgemeinen Wahlbezirke und 56 Briefwahlbezirke ist ein Wahlvorstand zu bilden. Zum Wahlvorstand gehören die Wahlvorsteherin oder der Wahlvorsteher, deren Stellvertretung sowie fünf bis sieben Beisitzerinnen oder Beisitzer. Aus der Mitte der Beisitzerinnen und Beisitzer wird die Schriftführung bestimmt.

Wer sich entschließt, ein Wahlehrenamt auszuüben, muss im Vorfeld eine Bereitschaftserklärung zur Übernahme des Ehrenamtes in einem Wahlvorstand vollständig ausfüllen, persönlich unterschreiben und an die auf dem Vordruck angegebene Adresse senden. Das Formular für eine Bereitschaftserklärung befindet sich auch auf der Internetseite der Hansestadt Rostock unter www.rostock.de/wahlen.