Home
Navigation

Warnowtunnel: Von der Planung bis zur Realisierung

Pressemitteilung vom 27.10.1999



Der Hauptschritt auf dem Weg zur baldigen Realisierung des Tunnelprojekts ist getan: Der Planfeststellungsbeschluß liegt vor. Damit besteht Baurecht für das erste privatfinanzierte Straßenbauprojekt in Deutschland.

Der Planfeststellungsbeschluß ist am 18. Oktober 1999 vom Wirtschaftsministerium des Landes Mecklenburg-Vorpommern erlassen worden. Heute am 27. Oktober wird die Auslegung des Planes öffentlich im „Städtischen Anzeiger“ der Hansestadt Rostock bekanntgegeben. Der Beschluß liegt mit einer Ausfertigung des festgestellten Planes (einschließlich Rechtshelfbelehrung) in der Zeit vom 28. Oktober 1999 bis einschließlich 11. November 1999 im Dienstgebäude des Tiefbauamtes der Hansestadt Rostock, Holbeinplatz 14, während folgender Dienststunden zu jedermanns Einsicht aus: Montag, Mittwoch und Donnerstag von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 12.30 Uhr bis 15.50 Uhr, Dienstag von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 12.30 Uhr bis 15.50 Uhr, Freitag von 8.30 Uhr bis 12.00Uhr.

Der Erlaß des Planfeststellungsbeschlusses bedeutet Baurecht für das Vorhaben Warnowquerung und schließt damit eine Periode intensiver Arbeit der Planer, Berater und Behörden erfolgreich ab. Wesentlichen Anteil am Zustandekommen des Planfeststellungsbeschlusses haben auch Betroffene und Beteiligte sowie die Träger öffentlicher Belange und die anerkannten Naturschutzverbände durch ihre Anregungen, Einwände und Stellungnahmen während der Ausarbeitung des Planes und während des Anhörungsverfahrens.

Der Warnowtunnel ist ein Pilotprojekt, das aufgrund seiner Realisierung über eine Privatfinanzierung von Anfang an das besondere Interesse vieler Fachkreise auf sich und auf die Hansestadt Rostock zieht. Die Hansestadt Rostock verfolgt seit langem das Projekt einer Warnowquerung, deren Notwendigkeit sich aus der Verkehrssituation und der wirtschaftlichen Entwicklung der Stadt ergibt. Wegen fehlender finanzieller Mittel konnte die Realisierung des Projektes bisher nicht in Angriff genommen werden.

Mit dem Erlaß des Gesetzes über den Bau und die Finanzierung von Bundesfernstraßen durch Private am 30. August 1994 war dann endlich eine Realisierung des Projektes für die Hansestadt Rostock in eigener Regie möglich. In Abstimmung mit dem Bundesminister für Verkehr und dem Wirtschaftsministerium des Landes Mecklenburg-Vorpommern hat sich die Hansestadt Rostock für ein Betreibermodell entschieden, das einem Privaten den Bau der Querung überträgt und ihm zur Refinanzierung seiner Investitionen das Recht zur Erhebung von Mautgebühren in einem Zeitraum von 30 Jahren nach Streckeneröffnung einräumt.

Das Projekt stellt auf einer Gesamtlänge von vier Kilometern vom Kreuzungsbauwerk Lütten Klein aus die Straßenverbindung zwischen der B 103 westlich und der A 19 östlich der Warnow her. Durch die zweibahnige Konzeption der Strecke mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h wird dabei die bisher fehlende schnelle Ost-West-Verbindung im nördlichen Stadtbereich geschaffen. Straßenanbindungen mitsamt der neu zu bauenden Brücken über den Schmarler Bach, der Anschlußstelle Schmarler Damm, der Ortsumfahrung und der Anschlußstelle Krummendorf sowie das Tunnelbauwerk werden durch den französischen Baukonzern BOUYGUES realisiert. Hierbei werden ansässige Unternehmen als Subauftragnehmer fungieren. Beim Tunnelbau wird eine bisher in Deutschland kaum angewandte Technologie verwendet werden - das Einschwimm- und Absenkverfahren. Weithin bekannte Beispiele von Straßentunneln, die in Deutschland mit dieser Technologie hergestellt wurden, sind lediglich der Elbtunnel bei Hamburg sowie der Emstunnel bei Leer. Der Warnowtunnel wird aus sechs jeweils 120 Meter langen und 22.000 Tonnen schweren Elementen aus wasserdichtem Beton bestehen, die in einem Baudock am Westufer der Unterwarnow bei Schmarl im Bereich der zukünftigen Zufahrtsrampe vorgefertigt werden. Dabei werden jeweils zwei Tunnelelemente gleichzeitig hergestellt. Diese werden an den Kopfenden verschlossen und nach dem Fluten des Baudocks über eine Schleusenanlage in die Unterwarnow ausgeschwommen und im Seehafen zwischengelagert. Die Elemente werden schließlich in die parallel zur Fertigung ausgebaggerte Flußbaurinne abgesenkt. Mit den beiderseitig in offener Bauweise monolithisch errichteten Potalbauwerken erreicht der Tunnel eine Gesamtlänge von 790 Metern.

Der französische Baukonzern BOUYGUES verfügt über herausragende Referenzen in aller Welt. Darunter sind so bekannte Bauwerke wie das „Stade de France“ und der „Cube de la Défense, la grande Arche" in Paris sowie die Brücke „Pont de Normandie“, der Tunnel unter dem Ärmelkanal usw. Der 1952 gegründete Privatkonzern beschäftigt weltweit 110.000 Mitarbeiter und realisierte 1998 einen Umsatz von rund 30 Milliarden Mark. In 80 Ländern ist das Unternehmen präsent. Dabei liegen die Kernaktivitäten mit 65 Prozent des Umsatzes im Baubereich. Die restlichen 35 Prozent liegen im Dienstleistungsbereich zum Beispiel im Wassersektor, Müllentsorgung und Recycling sowie im Kommunikationswesen, Fernsehen und Telekommunikation.

Der Vorhabensträger – die Hansestadt Rostock -, der Baukonzern Bouygues und die Kon-zessionsgesellschaft als spätere Betreiberin des Projektes – die Warnowquerung GmbH - sehen der Realisierung des Vorhabens bis zum Frühjahr 2003 entgegen. Für den 2. Dezember 1999 werden der Oberbürgermeister der Hansestadt Rostock und die Generaldirektion des Baukonzerns BOUYGUES wichtige Vertreter aus Politik, Wirtschaft und Verwaltung anläßlich des 1. Spatenstiches zur Warnowquerung nach Rostock-Schmarl einladen.