Warum nach der Pfeife der Erwachsenen getanzt wird Öffentliche Diskotheken erst ab 16 Jahren erlaubt
Pressemitteilung vom
22. Januar 2002
Warum nach der Pfeife der Erwachsenen getanzt wird Öffentliche Diskotheken erst ab 16 Jahren erlaubt
Stadtmitte. „Warum müssen Erwachsene so kompliziert sein?“ mag sich mancher Jugendliche mit Blick auf einige Paragraphen des Jugendschutzgesetzes fragen, das derzeit im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend überarbeitet wird. Denn danach dürfen Jugendliche öffentliche Tanzver-anstaltungen grundsätzlich erst ab 16 Jahren allein bis maximal 24 Uhr besuchen. Unter 16 ist der Disko-Spaß nur in Ausnahmefällen erlaubt. Das heißt, in Begleitung der Eltern oder eines Erwachsenen, der im Auftrag der Eltern die Aufsicht übernimmt. Ohne elterliche Kontrolle sind den Unter-16-Jährigen auch Tanzveranstaltungen bis 22 Uhr gestattet, „die der künstlerischen Betätigung oder der Brauchtums-pflege dienen“. Dazu zählen
beispielsweise Karnevals- und Vereinsfeste sowie Kinderbälle. Auch Diskotheken, die von einem anerkannten Träger der freien Jugendhilfe durchgeführt werden, sind für diese Teenager freigegeben. Dazu gehören unter anderem Veranstaltungen der Jugendzentren in den Stadtteilen.
„Das Problem öffentlicher Tanz-veranstaltungen ist der Alkoholausschank. Hier können wir keine Kompromisse machen. Alkohol muss für Jugendliche unter 16 Jahren tabu bleiben“, unterstreicht Jutta Kienitz vom Jugendamt, die allerdings in anderen Punkten
eine zeitgemäßere Neufassung des 1985 erlassenen Jugendschutzgesetzes im Interesse der Heranwachsen-den erhofft. Die erfahrene Sozialarbeiterin - selbst Mutter einer inzwischen erwachsenen Tochter - weiß, was Teenager sich wünschen. „Auf keinen Fall Bevormundung. Wir wollen und müssen mit den jungen Leuten im Gespräch bleiben.“ Denn oft sind den Heranwachsenden die Gefahren des Alkohols nicht bewusst. Und für manchen lebenslangen Trinker-Leidensweg wurden im Jugendalter die Weichen gestellt.
„Wir befürworten Diskotheken-Betreibern gern Freigaben für Veranstaltungen mit Jugendlichen ab 14 Jahren. Allerdings mit den entsprechenden Auflagen. Das heißt, kein Alkoholausschank und nur bis maximal 21 Uhr“, erläutert Jutta Kienitz. Ein derartiges Projekt war bereits im vergangenen Jahr in der Schmarler Diskothek „Shanty“ angeboten worden. „Leider nur mit geringer Resonanz bei den Jugendlichen“, resümiert Jutta Kienitz. „Problemkids“ sind auch die Jugendlichen zwischen 16 und 18 Jahren, die sich nach ihrer „Sperrstunde“ um 0.00 Uhr immer noch in der Diskotheken aufhalten. Auch hier tragen die Veranstalter die Verantwortung für die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes. „Wer sich paragraphenblind stellt, wird mit Bußgeldern zur Kasse gebeten“, erläutert Cornelia Bady vom Rostocker Stadtamt, das gemeinsam mit Jugendamt, Polizei und Arbeitsamt in den Tanzhallen kontrolliert. Bis zu 15.000 Euro können den Veranstaltern bei Verstößen gegen das Jugendschutzgesetz abverlangt werden. Wenn Jugendliche gesundheitlich gefährdet sind, etwa nach Alkoholgenuss, droht den Disko-Betreibern darüber hinaus eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr. Allen drei Großraumdiskotheken der Hansestadt wurden bereits Bußgelder abverlangt, die höchste Summe lag bei rund 5.000 Euro. Die bislang halbjährlichen Kontrollen werden jetzt nach Bedarf durchgeführt. „Oft melden sich besorgte Eltern bei uns. Wir gehen allen Hinweisen natürlich sofort nach“, unterstreicht Cornelia Bady. Bei den groß angelegten Aktionen wird darüber hinaus auch nach anderen Verstößen gefahndet wie Verletzungen von Hygieneregeln, Arbeitsrecht und Zollvorschriften beispielsweise durch Drogen-handel.
Darüber hinaus kontrollieren Jugendamt und Stadtamt auch die Kinos und Videotheken der Han-sestadt. „Es kommt nicht selten vor, dass Kinder in den Kinos Filme sehen, die teilweise weit über ihrer Altersklasse liegen“, berichtet Jutta Kienitz, die alljährlich als Jugendsachverstän-dige bei der Freiwilligen Selbst-kontrolle der Filmwirtschaft (FSK) in Wiesbaden Altersem-pfehlungen gibt.
„Dabei geht es nicht um Gängelei der Heran-wachsenden. Aber nachteilige Einflüsse wie Gewalt und Drogen sollten wir so lange und so weit wie möglich von ihnen fernhalten“, unterstreicht Jutta Kienitz und schmunzelt: „Auch mit dem Risiko, als kompliziert zu gelten...“ ka
(Wer an weiteren Informationen zum Thema interessiert ist, wendet
sich bitte an Jutta Kienitz, Jugendamt, Paulstraße 22, Telefon 3 81-
10 20, und Cornelia Bady, Stadtamt, Charles-Darwin-Ring 6,
Telefon 3 81-31 96). i