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Wasserwirtschaftliche Leitungsrechte werden ins Grundbuch eingetragen

Pressemitteilung vom 19.10.2006

Wasserwirtschaftliche Rohrleitungen dürfen grundsätzlich nicht überbaut werden, teilt das Amt für Umweltschutz mit. Um Beschädigungen an ihnen zu verhindern und ihre Zugänglichkeit zu gewährleisten, werden Schutzstreifen errichtet. Diese sichern darüber hinaus andere Bauwerke und Anlagen vor Einflüssen der Rohrleitungen und dienen der Instandhaltung. Auch Bäume und Sträucher dürfen nur unter besonderen Bestimmungen über den Leitungstrassen gepflanzt werden. Leicht entfernbare Zäune, Wände und Gerüste können jedoch aufgestellt werden.

Die Eintragung wasserwirtschaftlicher Leitungsrechte in das Grundbuch koordiniert seit Mitte 2005 das Rostocker Amt für Umweltschutz. Nach Bekanntgabe des Verfahrens im Amts- und Mitteilungsblatt "Städtischer Anzeiger" beginnt eine vierwöchige Auslegungsfrist im Amt für Umweltschutz der Hansestadt Rostock, Hans-Fallada-Straße 1, und in den betroffenen Ortsämtern. Während dieser Zeit können alle Grundstückseigentümer die Antragsunterlagen mit den eingetragenen Leitungen und Anlagen einsehen. Eine Benachrichtigung jedes einzelnen Grundstückseigentümers kann aus Zeit- und Kostengründen nicht erfolgen.

Ein Widerspruch gegen die Eintragung ist prinzipiell möglich, hat aber in der Regel wenig Aussicht auf Erfolg, da es sich um wichtige Ver- und Entsorgungsleitungen handelt.

Lt. Grundbuchbereinigungsgesetz hat das Versorgungsunternehmen dem betroffenen Grundstückseigentümer einen einmaligen Ausgleich für das einzutragende Recht zu zahlen; Ansprüche sind somit gleich an ihn zu richten.

Von den insgesamt 28 betroffenen Gebieten in der Hansestadt sind bisher acht bearbeitet worden. Als nächstes Areal wird Ende 2006 der Flurbezirk III (Südstadt) ausgelegt.

Seit rund zwei Jahren führen die unteren Wasserbehörden in Mecklenburg-Vorpommern Bescheinigungsverfahren für Anlagen- und Leitungsrechte von wasserwirtschaftlichen Anlagen durch. Antragsteller sind die Verbände der Wasserver- und Abwasserentsorgung. Sie müssen die zu DDR-Zeiten errichteten Leitungen und Anlagen der Wasserwirtschaft im Grundbuch festschreiben lassen, um den langfristigen Betrieb und die Instandhaltung dieser wichtigen Versorgungsanlagen zu gewährleisten.