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Finanzielle Unterstützung für Schülerinnen und Schüler, BAföG

Übernahme des Internatslastenausgleiches bei der Unterbringung im Internat/Wohnheim

Für Schülerinnen und Schüler, denen die tägliche Fahrt zur örtlich zuständigen Schule nicht zugemutet werden kann, sind gemäß § 102 Abs. 3 Schulgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern (SchulG M-V) Internate und Wohnheime für Schulangebote mit überregionaler Bedeutung vorzuhalten.

Der Internatslastenausgleich ist ein Beitrag, den der abgebende Schulträger aufgrund der Unterbringung des Schülers in einem Internat an den aufnehmenden Schulträger leistet. Unmittelbare Zahlungen an den Antragsteller erfolgen nicht.

Üblicherweise weisen die Betreiber von Internaten und Wohnheimen Ihre Nutzer daraufhin, dass neben dem zu tragenden Eigenanteil gemäß § 102 Abs. 3 Satz 2 Schulgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern (SchulG M-V) eine Übernahmeerklärung zum Internatslastenausgleich durch die zuständige Schulverwaltungsbehörde gemäß § 115 SchulG M-V beizubringen ist.

In Fällen in denen die Übernahmeerklärung zum Internatslastenausgleich durch den Nutzer dem Internats-/Wohnheimbetreiber nicht beigebracht wird, kann sich der Eigenanteil des Nutzers in entsprechender Form erhöhen.

Bei Inanspruchnahme dieser Unterbringungsmöglichkeiten können die Schülerinnen und Schüler einen Antrag auf Übernahme des Internatslastenausgleiches bei der zuständigen Schulverwaltungsbehörde stellen, in dessen Wirkungskreis sich der Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt bzw. der Sitz des Ausbildungsbetriebes befindet.

Gewährung von Zuschüssen des Landes Mecklenburg-Vorpommern für Berufsschülerinnen und Berufsschüler

Berufsschülerinnen und Berufsschüler können zusätzliche finanzielle Unterstützung in Form von Zuschüssen für Unterkunft und Fahrtkosten beim Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern beantragen.

Nähere Details dazu entnehmen Sie bitte der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern „Richtlinie zur Gewährung von Zuschüssen des Landes Mecklenburg-Vorpommern für Schülerinnen und Schüler beruflicher Schulen zu den Kosten der Unterbringung sowie zu Fahrtkosten bei notwendiger auswärtiger Unterkunft“ vom 01.09.2015 (Mitteilungsblatt des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern Nr.8/2015, S.136 ff.).

Weitere Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung im Rahmen der Ausbildungsförderung

Zusätzlich bestehen bei der Erfüllung der entsprechenden Voraussetzungen der Anspruchsberechtigung für Schülerinnen und Schüler der Beruflichen Schulen weitere nachfolgende Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung im Rahmen der Ausbildungsförderung:

  • für Teilzeitbildungsgänge: Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) - Für weiterführende Informationen wenden Sie sich bitte an die zuständige Agentur für Arbeit.
  • für Vollzeitbildungsgänge: Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) - Für weiterführende Informationen wenden Sie sich bitte an das zuständige Amt für Ausbildungsförderung.