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Weichen für Veräußerung der Grundstücke am Glatter Aal gestellt

Pressemitteilung vom 03.08.2007

„Bei der Bewertung der städtischen Grundstücke am Glatten Aal und bei der Vorbereitung des Verkaufes sind keinerlei Anzeichen von Verfahrensbeeinflussung oder Manipulation erkennbar“, informiert Rostocks Oberbürgermeister Roland Methling über das Ergebnis der Überprüfungen des geplanten Grundstücksgeschäftes. „Die unterschiedlichen Bewertungen sind der aktuellen Entwicklung des Grundstücksmarktes und der Notwendigkeit zur Erstellung eines neuen Verkehrswertgutachtens als Beschlussgrundlage gemäß gesetzlichen Regelungen geschuldet.

Ich bin froh, dass der Investor meinem Vorschlag zum Erwerb der Grundstücke am Glatten Aal auf der Basis des Gutachtens vom 4. Mai 2005 gefolgt ist.“ Mit dem jetzt möglichen zügigen Abschluss des Kaufvertrages sind die Grundlagen für die schnelle Umsetzung des für die weitere Entwicklung unserer Innenstadt so wichtigen Vorhabens gelegt. „Selbstverständlich wird die Hansestadt Rostock den weiteren Fortgang des Vorhabens weiter konstruktiv begleiten“, so der Oberbürgermeister.

Aus den Jahren 2005 und 2007 vorliegende Verkehrswertgutachten des unabhängigen Gutachterausschusses der Hansestadt Rostock hatten unterschiedliche Bewertungen der im Sanierungsgebiet gelegenen Grundstücke ausgewiesen. Deshalb hatte der Oberbürgermeister zunächst verfügt, die Umsetzung des Verkaufsbeschlusses der Bürgerschaft vom 4. Juli 2007 bis zu einer Klärung dieser Differenz auszusetzen.

Gegenüber dem im Mai 2005 erstellten Gutachten - das auch Grundlage der Bewerbung und den nachfolgenden Planungen des Investors war - weist ein neueres Gutachten einen deutlich niedrigeren Wert aus. Es war wegen der über eineinhalb Jahre andauernden Planungszeit notwendig geworden. Diese relativ lang erscheinende Planungszeit ist bei einem Vorhaben dieser Größenordnung durchaus angemessen, zumal eine im Jahre 2006 rechtskräftig gewordene Änderung der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern erhebliche Auswirkungen auf das Projekt hatte.