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Wenn der Vorgarten nicht zum Haus gehört...

Pressemitteilung vom 30.12.1999


Durch alte Rostocker Regelung sind Vorgärten oft städtisches Eigentum/Bei Bauvorhaben Genehmigung einholen

Wer in Rostock ein Haus sein eigen nennt - ob groß oder klein - muß nicht unbedingt auch im Besitz des dazugehörigen Vorgartens sein. Kaum ein Eigentümer weiß, daß dies in der Hansestadt sehr eigenwillig geregelt ist und zwar seit fast hundert Jahren.

Noch heute gehören in rund hundert Rostocker Straßen die Vorgärten der Hansestadt. Auch wenn im Grundbuch nichts auf diesen Umstand hinweist, weisen die Katasterunterlagen jedoch unmißverständlich die Trennung von Privatgrundstück und Vorgarten aus. Das betrifft nach wie vor z. B. zahlreiche Häuser in der Steintor- und Kröpeliner-Tor-Vorstadt, im Komponistenviertel, in Warnemünde oder Alt Reutershagen.

Die alte Rostocker Regelung geht auf die Zeit nach der letzten Jahrhundertwende zurück und kennt kaum Vergleichbares. Die Rostocker Stadtväter hatten sich in den Kopf gesetzt, alle Vorgärten als städtisches Eigentum zu sichern. Jedem Bauherrn stand danach zwischen Haus und Gehweg ein kleines Areal zu, das er zwar bepflanzen und pflegen, nicht aber sein eigen nennen durfte. Noch heute existieren Vereinbarungen, in denen geregelt ist, ob vor dem Haus Hecke, Mauer oder Zaun, ob Sträucher oder Bäume gewünscht, Zufahrten geduldet sind.

Schließlich sollten Vorgärten das Rostocker Stadtbild verschönern, Lärm und Schmutz abschirmen und die Wohnqualität verbessern. So wollte es der alte Brauch, der heute durchaus nicht aus der Mode ist. Darauf verweisen die Mitarbeiter des Sachgebietes Grundstücksverwaltung im Kataster-, Vermessungs- und Liegenschaftsamt mit Nachdruck.

Ist der kleine Garten vor dem Haus Eigentum der Stadt, möchte sie bei baulichen Veränderungen zumindest gefragt werden. Immer dann, wenn hier Wege oder Zufahrten, Fahrradständer, Briefkästen, Treppen oder Parkplätze entstehen sollen oder Sanierung und Instandsetzung ohne Gerüst nicht auskommen, geht das nicht ohne Zustimmung des Eigentümers. Für ein solches Vorhaben muß im Sachgebiet Grundstücksverwaltung eine Genehmigung beantragt werden. So ist es möglich, „Wildwuchs“ und ungewollte Anbauten zu verhindern, damit Vorgärten auch künftig Haus und Straße schmücken.

Für zahlreiche Rostocker Straßenzüge gibt es schon ganz konkrete Vorstellungen, wie der Platz vor dem Haus aussehen soll, oder eher, was wo unzulässig ist. Das Kataster-, Vermessungs- und Liegenschaftsamt hat das gemeinsam mit Fachleuten weiterer städtischer Ämter zu Papier gebracht, soweit noch keine Regelungen bestanden.

Bei Unsicherheiten ist der Weg ins Liegenschaftsamt also durchaus empfehlenswert, um Ärger oder kostspielige Rückbauten zu vermeiden. Schließlich ergab ein erster, für die Hansestadt erfolgreicher Rechtsstreit, daß der betroffene Hauseigentümer den Vorgarten kostenpflichtig räumen und wiederherstellen muß. Er hatte ihn rechtswidrig bebaut.

Die Mitarbeiter im Sachgebiet Grundstücksverwaltung werden in der Regel eine Vereinbarung zur Nutzung und Pflege des Vorgartens anbieten.

Wer Fragen hat, kann sich im Haus des Bauwesens am Holbeinplatz jeden Dienstag von 9 bis 12 Uhr und 14 bis 17.30 Uhr oder per Telefon unter (03 81) 3 81 64 77 kundig machen.         sw