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Wer darf auf öffentlichen Grünflächen pflanzen?

Pressemitteilung vom 12.07.2004

Stellen Sie sich vor, Ihr Nachbar kommt in Ihren Garten und pflanzt in Ihr Gemüsebeet eine Tanne. Einfach so, ohne Sie zu fragen... . Sie sind vermutlich empört und verlangen von ihm, das unerwünschte Gewächs wieder zu entfernen. Völlig zu recht, wird jeder sagen. Was aber, wenn das Gleiche auf einer öffentlichen Grünfläche geschieht? Und es geschieht häufig, insbesondere in den neuen Wohngebieten mit hohem Eigenheimanteil, aber auch in Parkan-lagen und im Straßenbegleitgrün.

Die Grünflächensatzung unserer Stadt trifft hierzu eine unmissverständliche Aussage: Es ist verboten, und das aus gutem Grund.
Ein privater Garten muss nur seinem Eigentümer selbst gefallen, öffentliche Grün- und Parkanlagen sollen den Ansprüchen möglichst vieler Bürger genügen. Deshalb sind diese Anlagen Fachleuten, nämlich Landschaftsarchitekten und Landschaftsgärtnern anvertraut, die deren Herstellung und Unterhaltung professionell planen und durchführen. Es werden dabei stadt- und gartengestalterische Gesichtspunkte, aber auch wirtschaftliche Aspekte zugrunde gelegt, denn insbesondere in Zeiten knapper Kassen sollte die Pflege nicht zu aufwändig sein. Auch Sicherheitsfragen sind mancherorts zu berücksichtigen. So können beispielsweise Pflanzungen im Straßenbegleitgrün den fließenden Verkehr beeinträchtigen.

Die Mehrzahl unserer Bürger akzeptiert das, einige allerdings meinen, ihre eigenen Vorstellungen verwirklichen zu müssen. Da wird dann schon mal der Sichtschutz für die private Terrasse in die öffentliche Anlage gepflanzt oder im Kurvenbereich außerhalb der eigenen Grundstücksgrenzen eine hochwachsende Hecke angelegt. Manch einer hat wohl auch im Baumarkt einfach nur zu reichlich eingekauft und mag die überzähligen Gehölze nun nicht wegwerfen. Auf den öffentlichen Grünflächen ist schließlich reichlich Platz!

Was auch immer die Gründe für derartige gärtnerische Aktivitäten sein mögen, wenn die Sicherheit gefährdet, gestalterische Grundsätze grob verletzt, die Pflege erschwert wird oder Nachbarn sich gestört fühlen, greift das Amt für Stadtgrün ein. Die Bürger werden, soweit bekannt, zunächst freundlich aufgefordert, ihr pflanzliches Eigentum zu entfernen. Sollte das nicht geschehen bzw. ist der "Pflanzer" nicht bekannt, legen die Stadtgärtner selbst Hand an.

Deshalb die Bitte der Stadtverwaltung: Respektieren Sie den Sachverstand der Verantwortlichen und die Bestimmungen der Grünflächensatzung, denn öffentliche Grünflächen sind keine Experimentierfelder für Hobbygärtner.

Sollte jedoch jemand aus besonderem Anlass, z.B. zur Geburt eines Kindes, zur Jugendweihe oder zur Eheschließung, einen Baum pflanzen wollen, wird das Amt für Stadtgrün gern bei der Suche nach einem geeigneten Standort behilflich sein.

Dr. Gerda Stiewe
Amt für Stadtgrün, Naturschutz und Landschaftspflege