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Wintersaison 2013/2014 gut vorbereiten

Pressemitteilung vom 30.10.2013

Am 1. November 2013 beginnt die Wintersaison in Rostock. Während die Hansestadt die Fahrbahnen, Gehwege, Fußgängerüberwege, Bushaltestellen, Radwege und vieles mehr betreut, ist die Schneeräum- und Streupflicht für die überwiegende Anzahl der Gehweges in den Wohngebieten und in verkehrsberuhigten Bereichen auf die Eigentümerinnen und Eigentümer der anliegenden Grundstücke übertragen.

Zugänge zu den Müllcontainerstellplätzen und die für den Fußgängerverkehr notwendigen Übergänge für die Fahrbahnquerung müssen so beräumt und abgestumpft werden, dass diese Straßenübergänge auch für Passanten mit Einschränkungen der Motorik bzw. mit einer Behinderung gut begehbar sind. Darauf weist das Amt für Umweltschutz hin. Des Weiteren müssen vom Gehweg Zugänge zu den jeweiligen Grundstückszugängen und ein Zugang zur Fahrbahn von Schnee beräumt und bei Glatteis gestreut sein.

Der Schnee sollte auf dem Gehwegrand zur Fahrbahn bzw. auf dem eigenen Grundstück gelagert werden. Auf keinen Fall gehört der Schnee auf die Fahrbahn. Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer sollten sich Streumaterial rechtzeitig beschaffen. Nur abstumpfende Materialen dürfen verwendet werden, auftauende Stoffe sind auf öffentlichen Gehwegen in Rostock nicht gestattet.

Die Schneeräum- und Streupflicht besteht von 7 Uhr bis 20 Uhr sowohl an Werk- als auch an Sonn- und Feiertagen.

Die Regelungen zum Winterdienst sind in der Straßenreinigungssatzung der Hansestadt Rostock festgeschrieben, die im Internet unter www.rostock.de/umweltamt nachzulesen sind. Hinweise, Kritik oder Beschwerden können über das Internetportal „Klarschiff-Rostock“ angebracht werden. Die Meldungen werden zu den zuständigen Fachämtern weitergeleitet und bearbeitet.