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Wohnberechtigungsschein hat neue Bedeutung

Pressemitteilung vom 07.06.1999


Jede zweite frei werdende Wohnung geht an Inhaber eines solchen Scheines

In den zurückliegenden Jahren hat sich die Wohnungssituation in unserer Stadt grundlegend verändert. Wurden noch 1990 ca. 14.000 Wohnungssuchende registriert, vor allem junge Familien und Alleinstehende im Alter bis zu 25 Jahren, halten sich heute Wohnungsbedarf und Wohnungsangebot etwa die Waage. Kennzeichnend für die Wohnraumversorgung der zurückliegenden Jahre war insbesondere das kooperative Zusammengehen der Rostocker Stadtverwaltung mit den Wohnungsunternehmen. Dabei stand und steht die sozialgerechte und sozialverträgliche Versorgung der Bevölkerung mit Wohnraum im Mittelpunkt.

Ein Wandel hat sich in diesen Jahren auch in den rechtlichen Rahmenbedingungen der Wohnraumversorgung vollzogen. Es erfolgte eine schrittweise Angleichung von Übergangsgesetzen an ein einheitliches wohnungspolitisches Recht. Mit diesen Gesetzen wurde einerseits der Aufbau und die Entwicklung eines freien Wohnungsmarktes aktiviert, andererseits auch gesichert, daß einkommensschwächere Haushalte angemessen mit Wohnraum versorgt werden können. Einen besonderen Stellenwert in diesem Prozeß hatte und hat der Wohnberechtigungsschein. Bis 1995 führte der Weg zu einer kommunalen oder genossenschaftlichen Wohnung nur über einen Wohnberechtigungsschein, und das unabhängig von der jeweiliegen Einkommenssituation. Rund 80 Prozent aller Rostocker Wohnungen unterlagen diesen Bestimmungen. Ein freier Wohnungsmarkt entwickelte sich nur langsam und es gab längere Wartezeiten auf die gewünschte Wohnung.

Ab 1996 erhielt der Wohnberechtigungsschein eine neue Bedeutung. So regelt das 1995 verabschiedete Belegungsbindungsgesetz von Mecklenburg-Vorpommern, daß bis zu 50 Prozent des kommunalen und genossenschaftlichen Wohnungsbestandes, für die das Altschuldenhilfegesetz in Anspruch genommen wurde, in der Belegungsbindung bleiben. Das sind in Rostock etwa 30.000 Wohnungen, die nun abhängig vom Einkommen über einen Wohnberechtigungsschein vergeben werden.

Dieser Wohnberechtigungsschein kann in der Abteilung Wohnungswesen und -förderung des Bauamtes beantragt werden, ist ein Jahr gültig und berechtigt zum Bezug einer belegungsgebundenen Wohnung in ganz Mecklenburg-Vorpommern. Eine Beratung zum Wohnberechtigungsschein ist hier jederzeit telefonisch oder an den Sprechtagen dienstags von 9 bis 12 und 14 bis 17.30 Uhr möglich und donnerstags von 9 bis 12 und 14 bis 16 Uhr.

Die bewährte soziale Zusammenarbeit von Stadtverwaltung, WIRO und allen Wohnungsgenossenschaften wird seit drei Jahren auf der Grundlage eines Kooperationsvertrages organisiert. Dieser Vertrag regelt unter anderem, daß jede zweite frei werdende Wohnung der Inhaber eines Wohnberechtigungsscheines erhält. Dabei werden Haushalte mit besonderer sozialer Dringlichkeit vorrangig Wohnraum erhalten. Beurteilt wird die Dringlichkeit nach Kriterien, die der Hauptausschuß der Bürgerschaft bestätigt hat. Vorrangig mit Wohnraum versorgt werden auch gesetzlich festgeschriebene Personengruppen, wie schwangere Frauen, kinderreiche Familien, junge Ehepaare, Alleinstehende mit Kindern, ältere Menschen und Schwerbehinderte. Auch das regelt der Vertrag.

Besondere Anstrengungen wurden in den letzten Jahren unternommen, um obdachlosen Menschen oder von Obdachlosigkeit Bedrohten wieder eine Wohnung anzubieten. Damit beschäftigt sich eine von der Abteilung Wohnungswesen einberufene Arbeitsgruppe. Seit August 1996 konnte so 115 Betroffenen aus ihrer Not geholfen werden.

Trotz oder gerade wegen des sich entwickelnden freien Wohnungsmarktes hat der Wohnberechtigungsschein seinen besonderen Stellenwert für die Versorgung von z. B. sozial schwächeren Haushalten, von Sozialhilfeempfängern, jungen Leuten, die wenig verdienen, Aussiedlern und Ausländern behalten. Der Wohnberechtigungsschein sichert, daß diesen Haushalten der Zugang zum Wohnungsmarkt erhalten bleibt. Der Wohnberechtigungsschein ist auch ein Steuerungsinstrument zur Erhaltung der guten sozialen Durchmischung unserer Wohngebiete. Sein Inhaber hat die Möglichkeit, beim Abschluß von Mietverträgen oder im Rahmen von Mieterhöhungen hauseigene Mietsubventionen von Wohnungsunternehmen in Anspruch zu nehmen.

Von 1996 bis 1998 wurden mehr als 18.000 Anträge auf einen Wohnberechtigungsschein bearbeitet. Darunter befinden sich z. B. Wohnungsprobleme von 1.095 Schwerbehinderten, 1.924 Altersrentnern, 106 kinderreichen Familien sowie von 366 schwangeren Frauen und von 500 Alleinstehenden mit Kindern. Zur Zeit besitzen in der Hansestadt Rostock 3.257 Bürger einen gültigen Wohnberechtigungsschein. Wartezeiten auf eine Wohnung entstehen nur noch dann, wenn konkrete Wohnungswünsche vorliegen, wie z. B. ein bestimmter Stadtteil oder eine bestimmte Größe und Etage. In den vergangenen drei Jahren konnten 8.349 Wohnungssuchende mit einem Wohnberechtigungsschein ihr Wohnungsproblem lösen. Darunter u. a. 491 schwerbehinderte Menschen, 759 Altersrentner, 106 kinderreiche Familien, 364 schwangere Frauen und 436 Alleinstehende mit Kindern. Ines Gründel
Amtsleiterin Bauamt