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Zensus 2011 - Volkszählung in Deutschland

Pressemitteilung vom 27.04.2011

Im Jahr 2011 wird in allen Staaten der Europäischen Union eine Volks-, Gebäude- und Wohnungszählung durchgeführt. Die Bundesrepublik Deutschland wird sich daran mit einem registergestützten Verfahren – der Zensus 2011 – beteiligen.

Im Unterschied zu einer traditionellen Volkszählung, wie sie zuletzt in den neuen Bundesländern 1981 bzw. in den alten Bundesländern 1987 stattfand, werden dabei soweit möglich Daten aus Verwaltungsregistern verwendet. Ergänzend sind direkte Befragungen, vorgesehen, um die Qualität der aus den Registern ermittelten Daten zu verbessern und um zusätzliche Informationen zu erhalten, die nicht in Registern enthalten sind. Die beim Zensus 2011 ermittelten Daten sind eine wesentliche Grundlage für eine Vielzahl von politischen und wirtschaftlichen Planungen und Entscheidungen.

In einer Haushaltsbefragung werden bundesweit rund zehn Prozent der Bevölkerung direkt befragt. In allen Wohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften werden zudem die Angaben aller Bewohner erhoben. Der Befragungstermin wird durch Interviewer (Erhebungsbeauftragte) schriftlich angekündigt. Das Interview wird dann vor Ort gemeinsam anhand eines Fragebogens durchgeführt. Bei diesen Befragungen besteht Auskunftspflicht. Die Erhebungsbeauftragten des Zensus 2011 weisen sich in der Hansestadt Rostock durch einen Ausweis aus.

Selbstverständlich haben Sie auch die Möglichkeit, alle Fragen online zu beantworten oder den selbst ausgefüllten Fragebogen der zuständigen Erhebungsstelle postalisch oder persönlich zu übergeben.

Bei der Gebäude- und Wohnungszählung im Rahmen des Zensus 2011 werden über Wohnungen sowie Gebäude mit Wohnraum Informationen erfragt, die in keinem Register flächendeckend vorhanden sind. Befragt werden alle Eigentümer und Verwalter. Diese erhalten vom Statistischen Amt Mecklenburg-Vorpommern einen Fragebogen per Post, den sie postalisch oder online aus-gefüllt zurücksenden müssen.

Haben Sie weitere Fragen? Kontaktieren Sie uns:
Hansestadt Rostock, Der Oberbürgermeister
Hauptverwaltungsamt
Erhebungsstelle „Zensus 2011"
St.-Georg-Straße 109 / Haus 1, Zimmer 203 bis 205
Tel. 0381 381-1192 und -1197, Fax 0381 381-1910
E-Mail: zensus@rostock.de

Öffnungszeiten im Zeitraum vom 26. April bis 31. Juli 2011
montags bis donnerstags: 9.00 bis 20.00 Uhr
freitags: 9.00 bis 18.00 Uhr
samstags: 9.00 bis 16.00 Uhr

Weitere Informationen zum Zensus erhalten Sie unter
www.zensus2011.de und www.statistik-mv.de