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Zukünftig Parkgebühren in der Poststraße in Warnemünde, in der Gertrudenstraße und im Barnstorfer Weg

Pressemitteilung vom 14.11.2007

Ab 26. November ist das Parken in der Poststraße in Warnemünde, in der Gertrudenstraße und in einem Abschnitt des Barnstorfer Weges in den ausgewiesenen Zeiten nur noch mit Parkschein gestattet, teilt das Tief- und Hafenbauamt mit. In Warnemünde werden in diesem Zusammenhang gleich drei Veränderungen wirksam:

Die Bewohnerparkgebiete W 1 und W 3 werden zum neuen Bewohnerparkgebiet W 1 zusammengelegt. Damit können Anwohner aus diesem Bereich künftig in allen Straßen der ehemals zwei verschiedenen Gebiete parken. Die bestehenden Parkberechtigungen des Gebietes W 3 behalten für die Übergangszeit ihre Gültigkeit bis zum jeweiligen Ablaufdatum. Im Falle einer Verlängerung wird dann zukünftig eine Berechtigung für das Gebiet W 1 ausgestellt.

Um den Anwohnern die Parkplatzsuche zu erleichtern, wird in der Fritz-Reuter-Straße ein weiterer gebührenpflichtiger Abschnitt zum kostenlosen Parken für Anwohner freigegeben. Als Ausgleich für die Verringerung der allgemein zugänglichen Parkplätze wird in einem Abschnitt der Poststraße gebührenpflichtiges Parken von 9 bis 19 Uhr eingerichtet. Auf diesen Parkplätzen können Anwohner ebenfalls kostenlos parken.

Wer in der Gertrudenstraße oder im Barnstorfer Weg zwischen Ottostraße und Leonardstraße parken möchte, zahlt zukünftig Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr und Samstag von 8 bis 14 Uhr eine Parkgebühr von 0,70 Euro in der Stunde. In der Gertrudenstraße parken Anwohner aus dem Gebiet B 2 weiterhin kostenlos.