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Zweite Änderung der Entgeltordnung der Städtischen Museen

Pressemitteilung vom 30.06.2010

Am 9. Juni 2010 hat die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock die Zweite Änderung der Entgeltordnung der Städtischen Museen der Hansestadt Rostock beschlossen. Mit der Ersten Änderung der Entgeltordnung, die am 23. März 2008 in Kraft getreten ist, wurde eine Testphase von zunächst zwei Jahren beschlossen, die mit der Zweiten Änderung um weitere zwei Jahre bis zum 31. Dezember 2011 verlängert wurde.
Für die Gestattung von Fotoaufnahmen und Internetnutzung von Museumsmaterial sowie die Inanspruchnahme von zusätzlichen Leistungen wie digitale Abbildungen wurden Entgelte neu festgesetzt.

 

Öffentliche Bekanntmachung
Zweite Änderung der Entgeltordnung der Städtischen Museen der Hansestadt Rostock

§ 1 Änderung

Die Entgeltordnung der Städtischen Museen der Hansestadt Rostock vom 15. März 2006, veröffentlicht im Amts- und Mitteilungsblatt der Hansestadt Rostock Nr. 6 vom 22. März 2006, geändert durch die Erste Änderung der Entgeltordnung der Städtischen Museen der Hansestadt Rostock vom 30. April 2008, veröffentlicht im Amts- und Mitteilungsblatt der Hansestadt Rostock Nr. 10 vom 14. Mai 2008, wird wie folgt geändert:

1. § 1 Abs. 2 wird gestrichen.

2. § 2 erhält folgende Fassung:
„(1) Für den Besuch, die Nutzung sowie die Inanspruchnahme von Leistungen der Städtischen Museen werden Entgelte nach Maßgabe des Entgelttarifs erhoben. Der Entgelttarif wird als Anlage zur Entgeltordnung Bestandteil der Entgeltordnung.
(2) Der Besuch der Städtischen Museen ist bis zum 31. Dezember 2011 einschließlich entgeltfrei.“

3. § 4 wird gestrichen.

4. Die Anlage - Entgelttarif zu § 2 Abs. 1 der Entgeltordnung wird wie folgt ersetzt:

„Anlage - Entgelttarif zu § 1 Abs. 2 Entgeltordnung

Entgelttarif zur Entgeltordnung

Folgende Entgelte für den Besuch, die Inanspruchnahme von Leistungen und die Nutzung der Städtischen Museen werden erhoben:

1 Besuch von Ausstellungen 3,00 EUR
ermäßigt 1,50 EUR

Ermäßigungen:

100 % Ermäßigung des Entgelts für Veranstaltungen und Ausstellungen erhalten:
- Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres,
- Journalistinnen und Journalisten mit gültigem, anerkannten Presseausweis,
- Mitglieder des ICOM, des Deutschen Museumsbundes und des Museumsverbandes Mecklenburg-Vorpommern mit gültigem Ausweis.
50 % Ermäßigung des Entgelts für Veranstaltungen und Ausstellungen erhalten auf Nachweis:
- Schwerbehinderte mit Begleitperson,
- Studentinnen und Studenten sowie Auszubildende bis zum Ende des 26. Lebensjahres,
- Schülerinnen und Schüler,
- Inhaberinnen und Inhaber des Warnow-Passes,
- Rentnerinnen und Rentner,
- Gruppen ab 10 Personen.

Schülerinnen und Schüler erhalten im Rahmen des Unterrichts eine gesonderte Ermäßigung.

Sie zahlen 1,00 EUR

In begründeten Fällen und bei besonders aufwändigen Ausstellungen kann ein Eintrittsentgelt für die Einzelkarte für die Dauer- und Sonderausstellungen festgelegt werden in Höhe von

2,00 - 20,00 EUR

2 Entgelte für Inanspruchnahme von Leistungen

2.1 Für Veranstaltungen - z. B. Vortragsveranstaltungen, museumspädagogische Veranstaltungen, Matineen oder sonstige Sonder-Veranstaltungen - kann je nach Aufwand und Charakter ein Entgelt erhoben werden. Das gilt in gleicher Weise für Veranstaltungen, die in Zusammenarbeit mit Kooperationspartnerinnen und -partnern durchgeführt werden. 2,00 - 5,00 EUR

2.2 Entgelte für Führungen

2.2.1 Geschlossene Führungen nach Anmeldung (max. 26 Personen)
(jeweils ggf. zzgl. Sondereintritt) 30,00 EUR

2.2.2 Gruppenführungen für angemeldete Kindertagesstätten und allgemein bildende Schulen sind entgeltfrei.

2.2.3 Öffentliche Führungen

Bei öffentlichen Führungen wird folgendes Entgelt je Person erhoben, unabhängig davon, ob die Person ermäßigungsberechtigt ist: 3,00 EUR.

2.2.4 Bei aufwändigen Ausstellungen können abweichende Regelungen getroffen werden.

2.3 Sonstige Leistungen

2.3.1 Recherchen, Auskünfte

Für wissenschaftliche Recherchen, Nachforschungen und schriftliche Auskünfte durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Städtischen Museen wird folgendes Entgelt bei einem Zeitaufwand von mehr als 15 Minuten für jede angefangene halbe Arbeitsstunde erhoben:

25,00 EUR.

2.3.2 Fotografieren

2.3.2.1 Das Fotografieren für gewerbliche Zwecke/Veröffentlichungen bedarf einer vorherigen vertraglichen Regelung zwischen der Fotografin bzw. dem Fotografen und der Leitung des Museums oder einer von ihr beauftragten Person. Die Nutzungsrechte bleiben bei dem Museum.

2.3.2.2 Das Fotografieren in den Museumsräumen ist ohne Blitzlicht gestattet gegen eine Gebühr von 2,00 EUR.

Für das Fotografieren, Filmen, Malen, Zeichnen von Sammlungsgegenständen in den Städtischen Museen zu wissenschaftlichen Zwecken oder zu Zwecken der aktuel- len Berichterstattung wird kein Entgelt erhoben.

2.3.2.3 Für das Anfertigen von Fotografien und Positiven werden nachfolgende Entgelte erhoben:

Fotografien

für die erste Aufnahme bis 35,00 EUR
jede weitere Aufnahme 2,00 EUR
Vergrößerungen (gestaffelt
18x24 cm bis 50x60 cm) ab 5,00 EUR
Farbdiapositive
(Neuaufnahme)
für die erste Aufnahme ab 45,00 EUR
für jede weitere Aufnahme 2,50 EUR.
Entwicklungs- und Fotoarbeiten, für die die Museen Dritte beauftragen müssen, werden gesondert in Rechnung gestellt. Negative und Nutzungsrechte verbleiben bei der Hansestadt Rostock.

2.3.3 Kopieren

Für das Anfertigen von Kopien werden nachfolgende Entgelte erhoben:

2.3.3.1 für Papierkopien oder Papierausdrucke von elektronisch gespeicherten Daten

je Kopie im Format A4 0,80 EUR
je Kopie im Format A3 1,00 EUR

2.3.3.2 Ausschnitte aus überformatigen Vorlagen

je Kopie im Format A4 2,70 EUR
je Kopie im Format A3 2,80 EUR.

2.3.3.3 für Abbildungskopien auf CD oder DVD, die für private Zwecke vorgesehen sind pro Abbildung

2,00 EUR.

Die Versandkosten trägt die Auftraggeberin oder der Auftraggeber.

3 Gestattungsentgelte

3.1 Für das Veröffentlichen von Museumsmaterial in Büchern, Zeitschriften, Zeitungen, Kalendern u.a. werden je Aufnahme folgende Entgelte erhoben:

Auflage in schwarz/ als Titelbild oder
weiß in Farbe Plakat

bis 1.000 Exemplare 15,30 EUR 30,70 EUR 61,30 EUR
bis 5.000 Exemplare 25,50 EUR 51,10 EUR 102,20 EUR
bis 10.000 Exemplare 35,70 EUR 71,50 EUR 143,10 EUR
bis 50.000 Exemplare 61,30 EUR 122,70 EUR 245,40 EUR
über 50.000 Exemplare
und weitere begonnene
50.000 Exemplare 81,80 EUR 163,60 EUR 327,20 EUR.

Bei Neuauflagen und Nachdrucken wird jeweils die Hälfte der o.g. Entgelte erhoben. Für Werbezwecke, die nicht vorrangig im Interesse der Städtischen Museen liegen, erhöht sich das Entgelt auf das Drei- bis Zehnfache.

Für die Wiedergabe von Museumsmaterial in Filmen, Fernseh- oder Tonaufzeichnungen wird folgendes Entgelt je begonnene Wiedergabeminute erhoben:
25,50 EUR bis 255,60 EUR.

3.2 Für Filmaufnahmen in den historischen Räumen der Städtischen Museen wird nachfolgendes Entgelt erhoben:
je angefangene Stunde 153,30 EUR
bei Werbefilmen grundsätzlich je angefangene Stunde
766,90 EUR.

3.3 Bei Veröffentlichungen, die im Interesse der Hanse- stadt Rostock liegen oder im wissenschaftlichen Interesse, kann von einem Entgelt abgesehen werden.

3.4 Leihgaben

Leihgaben aus dem Sammlungsbestand der Hansestadt Rostock sind grundsätzlich entgeltpflichtig. Die Entgelte werden im Rahmen der jeweiligen Leihverträge festgelegt. Ausgenommen von der Entgeltpflicht für Leihgaben sind Museen, die ihrerseits Kulturgut entgeltfrei verleihen. In begründeten Fällen können weitere Ausnahmen von der Entgeltpflicht erteilt werden. Näheres regelt die Leihord- nung für die Städtische Sammlung.

3.5 Nutzung durch Dritte

Für die Nutzung Städtischer Museen durch Dritte wird grundsätzlich ein Entgelt erhoben.

Die Höhe des Entgelts wird jeweils gesondert vertraglich geregelt. Begründete Ausnahmen sind zulässig, sofern sie im Interesse der Hansestadt Rostock liegen. Das Nähere regelt die Nutzungsordnung für die Städtischen Museen.

3.6 Sonderkarten

Die Vergabe von Sonderkarten wird durch die Ordnung über die Ausgabe von Sonderkarten in den Städtischen Museen geregelt.

3.7 Internetnutzung

3.7.1 Gewerbliche Nutzung

Die Nutzung von Inhalten, die mit der Absicht der Gewinnerzielung publiziert werden,
wird gestattet mit einer Gebühr pro Sammlungsobjekt von 30,00 EUR.

3.7.2 Nutzung zu werblichen Zwecken

Die Nutzung zur Bewerbung von Produkten, Leistungen oder Angeboten wird gestattet mit einer Nutzungsgebühr pro Objekt und Monat von 500,00 EUR.

3.7.3 Private Nutzung

Die Veröffentlichungen durch Privatpersonen ohne kommerzielle Absicht oder Einnahmen wird gestattet mit einer Gebühr pro Objekt von 2,00 EUR.

3.7.4 Digitale Aufnahmen
digitales Foto 3,30 EUR
DIN A4, Folio und DIN A3 5,10 EUR
überformatige Vorlagen 12,25 EUR

Datenausgabe
Speicherung auf CD-ROM/DVD je Datenträger
5,00 EUR
Versendung per E-Mail je Datei 2,00 EUR

Wiedergabe
auf elektronischen Speichermedien je Reproduktion bei einer Auflage
bis 5.000 Stück 25,00 EUR
bis 50.000 Stück 60,00 EUR
darüber 150,00 EUR
Einblendung in Onlinedienste
je Reproduktion 250,00 EUR
Verwendung zu Werbezwecken
zu Werbezwecken das Dreifache der o.g. Summen
(Ausnahmen sind zulässig, wenn sie im Interesse der Hansestadt Rostock liegen.)

Alle Rechte verbleiben bei der Hansestadt Rostock, abgetreten werden nur bestimmte Nutzungsrechte.

Unterlassung
In jedem Falle ist genaue Bezeichnung des Objektes, Namensnennung des Fotografen und Nennung des Kulturhistorischen Museums Rostock oder der Kunsthalle erforderlich. Bei Unterlassung wird ein Preisaufschlag von 100 % auf das Veröffentlichungsentgelt erhoben.

4 Fälligkeit

Die nach dieser Anlage zum Entgelttarif zu erhebenden Entgelte für Leistungen werden mit der erbrachten Leistung fällig.“

 

§ 2 Inkrafttreten

Die Zweite Änderung der Entgeltordnung der Städtischen Museen der Hansestadt Rostock tritt mit dem Tag der Veröffentlichung im Städtischen Anzeiger in Kraft.

Rostock, 22. Juni 2010

Roland Methling
Oberbürgermeister