Ehrenamtliche Richterinnen und Richter für Schwerin und Greifswald gesucht – Bewerbungsfrist bis 31. März 2025 verlängert
Pressemitteilung vom

Bis zum 31. März 2025 wurde jetzt die Bewerbungsfrist als ehrenamtliche Richterinnen und Richter für Schwerin und Greifswald verlängert. Interessierte können sich bei der Rostocker Stadtverwaltung im Rechts- und Vergabeamt, Neuer Markt 1, 18055 Rostock, bewerben. Ehrenamtliche Richterinnen und Richter wirken bei der mündlichen Verhandlung und der Urteilsfindung mit gleichen Rechten wie Richterinnen und Richter mit.
Die Hanse- und Universitätsstadt bereitet derzeit zwei Vorschlagslisten für die Verwaltungsgerichtsbarkeit der Wahlperiode vom 1. Juli 2025 bis 30. Juni 2030 vor. Diese zwei Listen - eine für das Verwaltungsgericht Schwerin und eine für das Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern – muss die Stadt bis zum 30. April 2025 erstellen. Darin sind mindestens doppelt so viele Personen aufzunehmen, als tatsächlich dann als ehrenamtliche Richterinnen und Richter benötigt werden. Der Präsident des Oberverwaltungsgerichtes hat für die Hanse- und Universitätsstadt Rostock 32 Vorschläge für das Verwaltungsgericht Schwerin und 14 für das Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern festgelegt.
Zu den Voraussetzungen für die Bewerbung zählen unter anderem die deutsche Staatsbürgerschaft, ein Mindestalter von 25 Jahren und ein Wohnsitz innerhalb des Gerichtsbezirks. Nicht bewerben können sich unter anderem Personen, gegen die Anklage wegen einer Tat erhoben worden ist, die den Verlust zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann oder die bereits wegen eines Richterspruchs von öffentlichen Ämtern ausgeschlossen sind. Auch Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst, Rechtsanwälte und Notare sowie Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit können nicht zu ehrenamtlichen Richtern berufen werden.
Grundsätzlich erstellt jede Gemeinde und kreisfreie Stadt eigene Vorschlagslisten. Das bedeutet, dass in die Vorschlagslisten der Hanse- und Universitätsstadt Rostock ausschließlich Bürgerinnen und Bürger der Hanse- und Universitätsstadt Rostock aufgenommen werden können.
Als Ansprechpartnerin für Nachfragen steht Katja Lückert, Geschäftsstelle des Rechts- und Vergabeamtes, Tel. +49 381 381-1167, E-Mail: katja.lueckert@rostock.de, gern zur Verfügung. Berücksichtigt werden Bewerbungen, die bis einschließlich 31. März 2025 eingehen.
Zu den Voraussetzungen für die Bewerbung zählen unter anderem die deutsche Staatsbürgerschaft, ein Mindestalter von 25 Jahren und ein Wohnsitz innerhalb des Gerichtsbezirks. Nicht bewerben können sich unter anderem Personen, gegen die Anklage wegen einer Tat erhoben worden ist, die den Verlust zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann oder die bereits wegen eines Richterspruchs von öffentlichen Ämtern ausgeschlossen sind. Auch Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst, Rechtsanwälte und Notare sowie Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit können nicht zu ehrenamtlichen Richtern berufen werden.
Grundsätzlich erstellt jede Gemeinde und kreisfreie Stadt eigene Vorschlagslisten. Das bedeutet, dass in die Vorschlagslisten der Hanse- und Universitätsstadt Rostock ausschließlich Bürgerinnen und Bürger der Hanse- und Universitätsstadt Rostock aufgenommen werden können.
Als Ansprechpartnerin für Nachfragen steht Katja Lückert, Geschäftsstelle des Rechts- und Vergabeamtes, Tel. +49 381 381-1167, E-Mail: katja.lueckert@rostock.de, gern zur Verfügung. Berücksichtigt werden Bewerbungen, die bis einschließlich 31. März 2025 eingehen.