Home
Na­vi­ga­ti­on

Be­bau­ungs­plan­aus­le­gung

Öf­fent­li­che Be­kannt­ma­chung der Auf­stel­lung und der öf­fent­li­chen Aus­le­gung der 1. Än­de­rung des Be­bau­ungs­plans Nr. 11.W.159 „Ehe­ma­li­ger Fried­rich-Franz-Bahn­hof“

Die Bür­ger­schaft der Han­se- und Uni­ver­si­täts­stadt Ros­tock hat in ih­rer Sit­zung am 05. Sep­tem­ber 2018 be­schlos­sen, für das Ge­biet, be­grenzt

            im Nor­den:      durch das Grund­stück Blei­cher­stra­ße 34/34a,
            im Os­ten:         durch die Blei­cher­stra­ße
            im Sü­den:        durch die Stra­ße „Beim Elek­tri­zi­täts­werk“
            im Wes­ten:      durch ei­nen Fuß­weg öst­lich des Pfle­ge­heims Wutsch­ke

 (sie­he Über­sichts­plan - Down­load)

Übersichtsplan BP11W159

soll die 1. Än­de­rung des Be­bau­ungs­plan Nr. 11.W.159 für das Ge­biet „Ehe­ma­li­ger Fried­rich-Franz-Bahn­hof“ auf­ge­stellt wer­den.

Das we­sent­li­che Pla­nungs­ziel be­steht in der Um­wand­lung ei­ner bis­her als Misch­ge­biet fest­ge­setz­ten Flä­che (MI 1) in ein all­ge­mei­nes Wohn­ge­biet.

Die 1. Än­de­rung des Be­bau­ungs­plans wird im be­schleu­nig­ten Ver­fah­ren nach § 13a BauGB oh­ne Durch­füh­rung ei­ner Um­welt­prü­fung nach § 2 Abs. 4 BauGB auf­ge­stellt.

Der von der Bür­ger­schaft der Han­se- und Uni­ver­si­täts­stadt Ros­tock in ih­rer Sit­zung am 05. Sep­tem­ber 2018 ge­bil­lig­te und zur Aus­le­gung be­stimm­te Ent­wurf der 1. Än­de­rung des Be­bau­ungs­plans Nr. 11.W.159 für das Ge­biet „Ehe­ma­li­ger Fried­rich-Franz-Bahn­hof“ und der Ent­wurf der Be­grün­dung lie­gen

vom     15.10.2018    bis zum      23.11.2018
im Neu­en Markt 3, 1. Ober­ge­schoss, Raum 218

zu fol­gen­den Zei­ten öf­fent­lich aus:

Mon­tag, Mitt­woch, Don­ners­tag           09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr
Diens­tag                                                     09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr
Frei­tag                                                        09.00 bis 13.00 Uhr

Ein bar­rie­re­frei­er Zu­gang zum Aus­le­gungs­raum ist über den Auf­zug, des­sen eben­er­di­ger Zu­gang sich im glä­ser­nen Geld­au­to­ma­ten­be­reich der Post­bank be­fin­det, wäh­rend der o.g. Zei­ten ge­währ­leis­tet.

Der Ent­wurf der 1. Än­de­rung des Be­bau­ungs­plans und der Ent­wurf der Be­grün­dung da­zu sind wäh­rend der o.g. Aus­le­gungs­frist im In­ter­net un­ter http://​rathaus.​rostock.​de/un­ter der Ru­brik Be­bau­ungs­plan­aus­le­gun­gen ein­ge­stellt.

Für das ge­nann­te Ge­biet lie­gen der Ent­wurf der 1. Än­de­rung des Be­bau­ungs­plans und der Ent­wurf der Be­grün­dung da­zu zu­sätz­lich im Orts­amt Mit­te, Neu­er Markt 1a, wäh­rend des oben ge­nann­ten Zeit­rau­mes zu den öf­fent­li­chen Sprech­zei­ten aus.

Wäh­rend der o.g. Aus­le­gungs­frist kön­nen Stel­lung­nah­men schrift­lich ab­ge­ge­ben oder zur Nie­der­schrift vor­ge­bracht wer­den. Nicht frist­ge­recht vor­ge­brach­te Stel­lung­nah­men kön­nen bei der Be­schluss­fas­sung über die 1. Än­de­rung des Be­bau­ungs­pla­nes Nr. 11.W.159 „Ehe­ma­li­ger Fried­rich-Franz-Bahn­hof“ un­be­rück­sich­tigt blei­ben.

Ralph Mül­ler
Lei­ter des Am­tes für Stadt­ent­wick­lung,
Stadt­pla­nung und Wirt­schaft