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Bebauungsplan Nr. 09.W.192 „Wohn- und Sondergebiet am Südring“

Das Plangebiet wird begrenzt:Geltungsbereich B-Plan Nr. 09.W.192

- im Norden:                     durch die Gleise der Bahnstrecken nach Wismar und Warnemünde,

- im Südwesten:              durch den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 09.SO.“Groter Pohl“ sowie nördlich durch die Erich-Schlesinger-Straße,

- im Südosten:                  durch die Straße Südring.          

 (siehe Übersichtsplan) 

Der von der Bürgerschaft der Hanse- und Universitätsstadt Rostock in ihrer Sitzung am 14. November 2018 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf des Bebauungsplans Nr. 09.W.192 „Wohn- und Sondergebiet am Südring“ und der Entwurf der Begründung einschließlich des Umweltberichts sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und Untersuchungen liegen 

                               vom       03.12.2018     bis zum       11.01.2019 

Am Neuen Markt 3, 1. Obergeschoss, Raum 218

zu folgenden Zeiten öffentlich aus:

 

Montag, Mittwoch,                                                       9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00  Uhr

Dienstag                                                                            9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00  Uhr

Donnerstag                                                                      9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00  Uhr

Freitag                                                                                9.00 bis 13.00  Uhr

  

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

 A) Umweltbericht nach § 2 Abs. 4 BauGB als Teil der Planbegründung:

 - Darstellung der für den Bebauungsplan maßgeblichen Ziele des Natur- und Umweltschutzes

- Darlegung der Ergebnisse der Umweltprüfung in Form einer schutzgutbezogenen Beschreibung und Bewertung der Auswirkungen der Planung auf die Umwelt mit Ableitung von Maßnahmen zur Vermeidung oder Minderung von Umweltauswirkungen auf die nachfolgenden Schutzgüter:

 Mensch/Bevölkerung und Gesundheit:

- Darstellung der Lärmauswirkungen durch Straßen- und Schienenverkehrslärm (Erich-Schlesinger-Straße, Südring, Pütterweg, Gleisanlagen der Deutschen Bahn, Straßenbahn Südring) sowie durch den gewerblichen Lärm innerhalb und außerhalb des Bebauungsplans (Tankstelle, Waschstraße, Verbrauchermarkt mit Gesundheitszentrum, Feuer- und Rettungswache in Bestand und Planung, Abstellgleise der DB AG, Stadthalle mit gebäudetechnischen Anlagen und Besucherverkehr sowie die potenziellen Emissionsquellen der Gewerbe- und Sondergebiete sowie der Gemeinbedarfsfläche im Plangebiet) auf die schutzbedürftigen Wohnnutzungen insbesondere an der Erich-Schlesinger-Straße, am Bohrenweg und in den geplanten Allgemeinen Wohngebieten WA 1 bis WA 3.

- Festlegung von Emissionskontingenten für Gewerbelärm für die einzelnen Sonder- und Gewerbegebiete sowie der Gemeinbedarfsfläche zur Einhaltung der schalltechnischen Orientierungswerte im Plangebiet und in der Nachbarschaft

- Darstellung von Festsetzungsmöglichkeiten zum Schutz vor Gewerbelärm im Rahmen der architektonischen Selbsthilfe (Festverglasung von Fenstern, geschlossene Laubengänge oder andere Maßnahmen gleicher Wirkung)

- Darstellung von Festsetzungsmöglichkeiten zur Minderung der Auswirkungen durch Verkehrslärm (lärmschutzgerechte Raumorientierung, ausreichende Dämmung von Außenbauteilen)

 Luft:

- Standort entspricht durch Lage am stark befahrenen Südring etwa der Belastungssituation am Holbeinplatz

- Anstieg der verkehrsbedingten Luftschadstoffkonzentration vor allem im südwestlichen Bereich (Gemeinschaftsgaragen, gewerbliche Nutzungen) ist zu erwarten  

- Minderung durch grünordnerische Maßnahmen (Erhaltung und Pflanzung von Bäumen und Sträuchern)

 Boden:

- Inanspruchnahme von Böden mit geringer und mittlerer Funktionseignung, im Südwesten mit hoher Funktionseignung (Humusgley)

- natürliche Schichtenfolge des Bodens anthropogen überprägt (Auffüllungen mit z.T. merklichen Fremdstoffanteilen in Form von Ziegelbruch und Schotter

- Hinweise auf Bodenbelastungen im Bereich der Abstellgleise der DB AG im Norden des Plangebietes

- natürliche Bodenfunktionen werden durch Bebauung bzw. Erschließungsmaßnahmen beeinträchtigt

 

Wasser:

- Beschreibung des verrohrten Gewässers 2. Ordnung Graben „Groter Pohl“ mit seinen Zuflüssen und teilweise unklarem Verlauf und Zustand der Verrohrung

- Hinweis auf geplante Umverlegung und Öffnung des Gewässers

- Grundwasser relativ geschützt gegenüber flächenhaft eindringenden Schadstoffen

- eingeschränkte Grundwasserneubildung im Bereich der zukünftigen Bebauung

- Nutzung des Grundwassers nicht vorgesehen daher keine Auswirkungen auf das Grundwasserdargebot

- Hinweis auf Restkontamination des Grundwassers im Umfeld der Tankstelle an der Erich-Schlesinger-Straße nach Havarie im Jahre 1990 und Abschluss der Bodensanierung im Jahr 1996, laufende Beprobung an Grundwassermessstellen

- Grundwasserbelastung ohne Einfluss auf Bebauungsplanung, Gefährdung von Menschen oder Oberflächengewässer kann ausgeschlossen werden, soweit Eingriffe in den Untergrund nicht erfolgen

 

Klima:

- Beschreibung der lokalen klimatischen Situation als Freilandklimatop und Stadtrandklimatop

- Versiegelung bewirkt eine merkliche Veränderung der klimaökologischen Funktionen

- Minderung durch Erhaltung und Anpflanzung von Bäumen und Sträuchern

- Beitrag zum Klimaschutz durch Anschlusszwang an Fernwärmeversorgung

- Begünstigung der Solarenergienutzung durch teilweise südorientierte Lage der Baufelder

- klimabedingten Hochwasserereignissen wird durch Rückhaltung von Niederschlagswasser im Plangebiet und Festsetzung von Dachbegrünung entgegengewirkt

 Tiere/Pflanzen/biologische Vielfalt:

- im Plangebiet dominieren Biotoptypen der Siedlungs-, Verkehrs- und Industrieflächen mit mittlerer bis geringer Wertigkeit, deren naturnahe Ausprägung aufgrund menschlicher Nutzungen eingeschränkt ist,

- vom Eingriff betroffen sind Biotopkomplexe der städtischen Siedlungsgebiete mit entsprechenden Gehölzbiotopen, Brachflächen und (gärtnerisch) intensiv gestalteten Flächen

- durch Bebauung ist Beseitigung von Gehölzbeständen und Kleingartenanlagen mit Nistkästen erforderlich

- ein Großteil der erfassten Brutvogelarten ist im Landschaftsraum weit verbreitet und verfügt über stabile Populationen

- Kompensation des Verlustes von Brutstätten des Feldsperlings, der Kohlmeise, der Blaumeise und des Gartenrotschwanzes durch Anbringen von zusätzlichen Nistkästen; Bauzeitenregelung zur Vermeidung der Tötung von Individuen

- durch Beseitigung von Gebäuden und Gehölzen ist mit Verlust eines Sommerquartiers und potenzieller Quartiere von Fledermäusen zu rechnen

- zur Erhaltung der ökologischen Funktion der Fortpflanzungs- und Ruhestätten ist das Anbringen von Fledermauskästen als Ausweich- und Ersatzquartiere erforderlich.

- Bauzeitenregelung (Baumfällung und Gebäudeabriss von Oktober bis Februar) zur Vermeidung der Tötung von Individuen

- kein Einfluss der Planung auf die Teillandschaftsräume des Biotopverbundentwicklungskonzeptes der Hanse- und Universitätsstadt Rostock

 Schutzgut Fläche

- durch Planung keine Inanspruchnahme von Flächen mit besonderen Funktionen für Landwirtschaft, für Wald oder für Wohnnutzungen

- durch Neuversiegelung erfolgt irreversibler Eingriff bei mittlerer Flächeninanspruchnahme

 Landschaft(sbild):

- durch Lage im Siedlungsbereich besteht anthropogen beeinflusstes Landschafts- bzw. Ortsbild

- derzeitig großflächige Angebote in Bezug auf die Landschaftsgebundene Erholung im Plangebiet

- nachhaltige Veränderung des Landschafts-/Ortsbildes durch Neubebauung

- Naturnähe wird durch geplante Siedlungsflächen (mehrgeschossige Gebäude, gärtnerisch gestaltete und intensiv gepflegte Grünflächen) weiter abnehmen

- durch Planverwirklichung erhöhte Verfremdung des Landschaftsbildes zu erwarten, Minderung durch Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern

Kultur- und Sachgüter:

- keine denkmalschutzrelevanten Objekte im Plangebiet

 Wechselwirkungen:

- nennenswerte Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern sind nicht zu verzeichnen

 

Eingriffe in Natur und Landschaft sowie deren Ausgleich

- vom Vorhaben Biotopkomplexe der städtischen Siedlungsgebiete von geringer bis mittlerer Bedeutung betroffen

- geplante Neuversiegelung ruft im Hinblick auf die Schutzgüter Boden und Wasser eine wesentliche Störung der Bodenfunktionen und eine Verminderung der Versickerung des Niederschlagswassers hervor; der urbane kleinklimatische Belastungsraum wird vergrößert und das Landschaftsbild verändert. Zur Umsetzung der Planung ist die Fällung von Bäumen erforderlich.

- Für den Ausgleich der Eingriffe in Natur und Landschaft sind planexterne Kompensationsmaßnahmen im Stadtteil Lütten Klein vorgesehen.

- Darlegung von Überwachungserfordernissen zwecks Reaktion auf unvorhergesehene nachteilige Umweltauswirkungen (Auswertung Lärmkartierung, Umsetzung grünordnerischer Maßnahmen, Überprüfung der Versiegelungsprognose)

 

B) wesentliche, bereits vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen:

 1. Amt für Stadtgrün vom 28.06.2018:

-  Hinweise zur Grüngestaltung (Begrünung der Baugebiete, Baumpflanzungen, Erhaltungsgebote, Dachbegrünungen, öffentliche und private Spielplätze)

-  Hinweise zur Vermeidung großflächiger Versiegelungen durch Nebenanlagen und Verwendung wasserdurchlässiger Materialien

- Hinweise zur Gestaltung von Straßenräumen  

- Hinweise zur Planverwirklichung (Sicherung der  Flächenverfügbarkeit, Kosten und Folgekosten, Ausgestaltung von Grünflächen)

 2. Amt für Umweltschutz vom 19.07.2018:

-  Darlegung der Ergebnisse der Lärmimmissionsprognose

-  Vorschläge für textliche Festsetzungen im Bebauungsplan (Emissionskontingente, bauliche Maßnahmen zum Schutz vor Gewerbelärm, schallschutzgerechte Grundrisslösungen, Luftschalldämmung von Außenbauteilen)

 3. Amt für Umweltschutz vom 06.07.2018:

- Hinweise zum Gewässer 2. Ordnung Graben „Groter Pohl“

- Hinweise zum Immissionsschutz

-  Hinweise zur Fernwärmeversorgung

- Hinweise auf mögliche Bodenbelastungen im Bereich der nördlichen Abstellgleise der Deutschen Bahn

 4. Amt für Kultur, Denkmalpflege und Museen vom 05.07.2018:

- Bodendenkmale nach derzeitigem Kenntnisstand im Plangebiet  nicht bekannt

 5. Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg vom 05.07.2018:

-  Hinweis auf mögliche Bodenkontaminationen im Bereich der nördlichen Gleisanlagen der DB AG

- Hinweise zur Vermeidung schädlicher Bodenveränderungen

- Hinweise auf nach BImSchG genehmigungsbedürftige Anlagen im Umfeld des Plangebietes

 6. WBV „Untere Warnow-Küste“ vom 03.07.2018:

-  Hinweis zum Gewässer 2. Ordnung Graben „Groter Pohl“ und die Überlastung des Gewässers bei zusätzlichen Regenwassereinleitungen

 7. Bergamt Stralsund vom 29.06.2018:

- Mitteilung darüber, dass der Bebauungsplan keine bergbaulichen Belange berührt

 8. Deutsche Bahn AG vom 12.07.2018:

-  Hinweise auf von Bahnanlagen ausgehende Immissionen wie Erschütterungen, Lärmbelästigungen und Funkenflug

 9. Nordwasser GmbH vom 19.07.2018:

- Hinweise auf Überlastung der bestehenden Systeme der Niederschlagswasserbeseitigung

- Notwendigkeit der Schaffung von Anlagen zur Rückhaltung und Versickerung von Niederschlagswasser im Plangebiet

- weitergehende Hinweise zur Trinkwasserversorgung und Abwasserbeseitigung

 10. Landesamt für zentrale Aufgaben und Technik der Polizei, Brand- und Katastrophenschutz M-V vom 04.07.2018:

- Hinweis darauf, dass in Mecklenburg-Vorpommern Munitionsfunde nicht auszuschließen sind

 

C) umweltbezogene Untersuchungen: 

1. Grünordnungsplan (BHF Bendfeldt Herrmann Franke Landschaftsarchitekten GmbH, August 2018, Themenbereiche Pflanzen/Tiere/Biologische Vielfalt/Boden/Luft/Klima/Landschafts- und Ortsbild/Grund- und Oberflächenwasser):

a. schutzgutbezogene Bestandsaufnahme des Naturhaushalts für die biotischen Faktoren Tiere und Pflanzen sowie die abiotischen Faktoren Relief, Boden, Wasser, Klima und Luft

b. gesonderte Erfassung der vorhandenen Biotoptypen mit Bestandsaufnahme der Brutvögel, Amphibien, Reptilien und Fledermäuse sowie der geschützten Bäume

c. Bewertung von Teilflächen des Untersuchungsgebietes hinsichtlich ihrer Leistungsfähigkeit für den Naturhaushalt sowie in ihrer Bedeutung für die nachhaltige Sicherung der Vielfalt, Eigenart und Schönheit des Landschaftsbildes

d. Konfliktanalyse mit Beschreibung und Bewertung des Eingriffs sowie die Ermittlung der unvermeidbaren Beeinträchtigungen des Naturhaushalts und des Landschaftsbildes

e. Prüfung, inwieweit erhebliche Auswirkungen der Planung auf den Naturhaushalt und das Landschaftsbild vermieden oder gemindert werden können sowie Beschreibung von Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung

f. grünordnerisches Handlungskonzept als multifunktionales Maßnahmekonzept für Ausgleichs- und Gestaltungsmaßnahmen unter Einbeziehung von Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen sowie artenschutzrechtlich begründeter Maßnahmen

g. Gegenüberstellung der zu erwartenden Eingriffe den vorgesehenen Ausgleichsmaßnahmen in einer Bilanz 

2. Fledermausuntersuchung Mai bis September 2014 für den nordwestlichen Teil des Plangebietes einschließlich Gelände der Feuerwache, Kartierbericht, (Zoologische Gutachten Biomonitoring Henrik Pommeranz, Dezember 2014):

a. Darstellung der Erfassungsmethoden und -zeiträume

b. Erfassung von potenziell nutzbaren Quartierstrukturen an Bäumen

c. Erfassung von Schwärmaktivitäten zum Auffinden von Winterquartieren

d. Auswertung von Datenbeständen und Befragungen

e. Feststellung von zwei kleinen Fledermaus-Sommerquartieren

f. kein Nachweis von Baumquartieren

g. keine Hinweise auf Winterquartiere

h. Erfassung zahlreicher Jagdaktivitäten

i. Empfehlungen für Vermeidungs-, Minderungs- und Ersatzmaßnahmen

3. Bestandserfassung der Vögel, Amphibien/Reptilien und Fledermäuse im Plangebiet (Büro für ökologische Studien Dr. Norbert Brielmann, November 2016):

a. Darstellung der Erfassungsmethoden und -Zeiträume

b. Erfassung von insgesamt 22 Vogelarten im Plangebiet, davon eine Art (Feldsperling mit acht Brutpaaren), die einem strengen Schutz unterliegt

c. keine Nachweise von Amphibien

d. keine Nachweise von Reptilien

e. Erfassung der Jagdaktivitäten von fünf Fledermausarten

f. Verdacht auf zwei Quartiere der Zwergfledermaus

g. einzelne Überflüge von Breitflügel- und Zwergfledermäuse

4. Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (AFB), (BHF Bendfeldt Herrmann Franke Landschaftsarchitekten GmbH, August 2018):

a. Bestandsdarstellung und Relevanzprüfung der Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie sowie der Europäischen Vogelarten

b. Artenschutzrechtliche Konfliktanalyse

c. Darstellung von Maßnahmen zur Vermeidung Artenschutzrechtlicher Konflikte und zum Ersatz

d. Ersatzmaßnahmen für Haussperling, Feldsperling, Hausrotschwanz, Kohlmeise, Blaumeise und Gartenrotschwanz

e. Kontrolle von potenziell geeigneten Gebäuden vor dem Abriss auf Fledermausquartiere

5. Schalltechnische Untersuchung für den städtebaulichen Wettbewerb zum Bebauungsplan Nr. 09.W.192 „Wohn- und Sondergebiet Am Südring“ der Hansestadt Rostock (Kohlen & Wendlandt Applikationszentrum Akustik, 10.01.2018, Themenbereich Mensch/Gesundheit):

a. Ermittlung und Bewertung der einzelnen Geräuschquellen innerhalb und außerhalb des Plangebietes (Straßenverkehrslärm, Quell- und Zielverkehr des Plangebietes, Straßenbahnverkehrslärm, Eisenbahnverkehrslärm, Gewerbelärm aus benachbartem Plangebiet, Verbrauchermarkt und Gesundheitszentrum, Stadthalle, Bauflächen des Plangebietes und der Gemeinbedarfsfläche

b. Darstellung der Berechnungsergebnisse für Verkehrsgeräusche und Gewerbelärmimmissionen für den Prognosenullfall

c. Darstellung der Berechnungsergebnisse für Verkehrsgeräusche und Gewerbelärmimmissionen für den Prognoseplanfall mit und ohne Randbebauung

d. Beschreibung der Auswirkungen der Planung

e. Empfehlung von Lärmschutzmaßnahmen (Grundrissregelung, Ausschluss maßgeblicher Immissionsorte oder Einhaltung der Immissionsrichtwerte durch Maßnahmen, baulicher Schallschutz bei geschlossenen Außenbauteilen, Innenpegellösungen bei teilgeöffneten Außenbauteilen, Einbau von Lüftungseinrichtungen, baulich geschlossene Ausführung der dem Wohnen zugeordneten Außenwohnbereiche)

f. Vorschläge für Festsetzungen von Lärmschutzmaßnahmen im Bebauungsplan (geschlossene Randbebauung, Festsetzung zur Höhe der erforderlichen bewerteten Schalldämmaße der Außenbauteile, Emissionskontingente für emittierende Baugebietsflächen, bauliche Maßnahmen zum Schallschutz, lärmschutzgerechte Grundrisslösungen)

6. Schalltechnische Untersuchung zur Ermittlung und Bewertung der Geräuschimmissionen innerhalb des Gebietes vom Bebauungsplan Nr. 09.W.192 „Wohn- und Sondergebiet Am Südring“ der Universitäts- und Hansestadt Rostock (Kohlen & Wendlandt Applikationszentrum Akustik, 05.07.2018, Themenbereich Mensch/Gesundheit):

a. Ergänzung der schalltechnischen Untersuchung vom 10.01.2018 nach Festlegung der Gebietseinstufung der Baugebiete und aktualisierter Fassung des B-Plans

b. Übernahme der einzelnen Geräuschquellen aus bestehenden Gutachten

c. Vergabe von Emissionskontingenten für die sonstigen Sondergebiete, Gewerbegebiete und die Gemeinbedarfsfläche

d. Vergabe von richtungsabhängigen Zusatzkontingenten

e. Darstellung der Berechnungsergebnisse für Verkehrslärmimmissionen für den Prognosefall im Tag- und Nachtzeitraum

f. Darstellung der Berechnungsergebnisse für die Gewerbelärmimmissionen unter der Maßgabe der Einhaltung der vergebenen Emissionskontingente

g. Erörterung von Lärmschutzmaßnahmen gegenüber Verkehrslärm (Lärmschutzbauwerke, Grundrissgestaltung, passiver Schallschutz, Schutz von Außenwohnbereichen)

h. Erörterung von Lärmschutzmaßnahmen gegenüber Gewerbelärm (Festverglasung von Fenstern, geschlossene Laubengänge, Prallscheiben oder Vorhangfassaden)

i. Vorschläge für Festsetzung von Lärmschutzmaßnahmen gegenüber Verkehrs- und Gewerbelärm

7. Betrachtung der hydrologischen und hydraulischen Randbedingungen des B-Plan-Gebiets „Groter Pohl“
(biota-Institut für ökologische Forschung und Planung GmbH, 28.11.2014, Themenbereiche Wasser, Mensch):

a. Bewertung der Leistungsfähigkeit der vorhandenen und geplanten Entwässerungsanlagen im Untersuchungsraum sowie im Unterlauf des Gesamtentwässerungssystems

b. Analyse der Abflussbahnen und Senken auf der Grundlage der Geländevermessung

c. Vorschlag von Lösungsstrategien für das schadlose Abführen des Regenwassers

8. Fachbeitrag zum Wasserhaushalt, (WASTRA-PLAN Ing.-gesellschaft mbH, März 2018, Themenbereich Wasser, Mensch):

a. Hydrologische Betrachtungen

b. Ermittlung der Regenwassermengen

c. Dimensionierung eines möglichen Regenwasserkanalsystems im Plangebiet

d. Betrachtung verschiedener Möglichkeiten der Regenwasserbewirtschaftung

e. Untersuchung verschiedener Regenrückhaltevarianten

f. Untersuchung zum ausgeglichenen Wasserhaushalt (Ist-Stand und durch Planverwirklichung veränderter Wasserhaushalt)

g. Variantenuntersuchung technischer Vorflutlösungen

9. Fachbeitrag zum Wasserhaushalt, (WASTRA-PLAN Ing.-gesellschaft mbH, aktualisierte Fassung August 2018, Themenbereich Wasser, Mensch):

a. Überarbeitung und Ergänzung des Fachbeitrages zum Wasserhaushalt vom März 2018 nach Baugrunduntersuchung und Vermessung des Geländes parallel zu den Gleisanlagen der DB AG

b. Berechnung und Dimensionierung der aus dem B-Plangebiet inkl. externer Zuflüsse anfallenden Regenwassermengen mit und ohne Dachbegrünung, Dimensionierung eines Regenwasserkanalsystems

c. Aufzeigen von dauerhaften Lösungen für die anfallenden Regenwassermengen (Rückhaltevolumen von Regenrückhaltebecken mit und ohne Dachbegrünungen)

d. Betrachtungen zum ausgeglichenen Wasserhaushalt und stofflichen Belastungen

e. Betrachtung technischer Entwässerungslösungen für die Vorflut

10. Geotechnischer Bericht, Baugrund Stralsund Ing.-gesellschaft, 06.06.2018):

a. Darstellung des Untersuchungsumfangs von 15 Kleinbohrungen

b. Bestimmung des Wassergehaltes, der Korngrößenverteilung und des Glühverlustes an ausgewählten Proben

c. Darstellung der geologischen Situation (Auffüllungen, Sande, Schluff, Geschiebelehm)

d. Darstellung der Wasserverhältnisse (Grundwasserstände, Versickerungseignung des anstehenden Baugrundes)

e. Hinweise für Regenrückhaltebecken, Versickerungsanlagen und Baugruben

  

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich abgegeben oder zur Niederschrift vorgebracht werden.

Nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben

 

Hinweis:

 Der Entwurf des Bebauungsplans und der Entwurf der Begründung sind zusätzlich im Ortsamt Mitte, Neuer Markt 1, zu den öffentlichen Sprechzeiten zur Information einsehbar.

 Der Entwurf des Bebauungsplans und der Entwurf der Begründung einschließlich des Umweltberichts sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und Untersuchungen können im Internet unter rathaus.rostock.de unter der Rubrik Bebauungsplanauslegung eingesehen werden.

  

Monika Fritsche

Stellvertretende Leiterin des Amtes für Stadtentwicklung,
Stadtplanung und Wirtschaft