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Na­vi­ga­ti­on

Be­bau­ungs­plan­aus­le­gung

Öf­fent­li­che Be­kannt­ma­chung der er­neu­ten öf­fent­li­chen Aus­le­gung des Ent­wurfs des Be­bau­ungs­plans Nr. 08.​SN.185 „Vor­gär­ten im Thü­nen­vier­tel und im Tweel­vier­tel“

Die Bür­ger­schaft der Han­se- und Uni­ver­si­täts­stadt Ros­tock hat in ih­rer Sit­zung am 05. Sep­tem­ber 2018 den Ent­wurf des Be­bau­ungs­plans Nr. 08.​SN.185 „Vor­gär­ten im Thü­nen­vier­tel und im Tweel­vier­tel“ so­wie den Ent­wurf der zu­ge­hö­ri­gen Be­grün­dung ge­bil­ligt.

Das Ziel der Pla­nung ist der Er­halt der vor­han­de­nen Vor­gär­ten. Der Be­bau­ungs­plan wird im ver­ein­fach­ten Ver­fah­ren nach § 13 BauGB oh­ne Durch­füh­rung ei­ner Um­welt­prü­fung nach § 2 Abs. 4 BauGB auf­ge­stellt. Dar­über hin­aus han­delt es sich um ei­nen ein­fa­chen Be­bau­ungs­plan ge­mäß § 30 Abs. 3 BauGB. Pla­nungs­ge­gen­stand sind aus­schlie­ß­lich Vor­gär­ten. Es sind kei­ne um­welt­re­le­van­ten Aus­wir­kun­gen durch die Pla­nung zu er­war­ten.

Das Plan­ge­biet wird be­grenzt:

im Nord­os­ten:                   durch die Det­har­ding­stra­ße bis zur Park­stra­ße,
im Os­ten:                           durch die Bahn­tras­se Ros­tock – War­ne­mün­de,
im Sü­den:                          durch die Bahn­tras­se Ros­tock – Wis­mar,
im Wes­ten:                        durch die Park­stra­ße und die Ernst-He­y­de­mann-Stra­ße,
im Nord­wes­ten:                durch die Rem­brandt­stra­ße.

     (sie­he Über­sichts­plan - Down­load)

In­fol­ge von An­re­gun­gen nach der ers­ten Aus­le­gung vom 15.10.2018 bis 23.11.2018 hat es Ver­än­de­run­gen am Gel­tungs­be­reich ge­ge­ben. Des­halb wird der Ent­wurf des Be­bau­ungs­plans ge­mäß § 4a Abs. 3 BauGB für die Dau­er von drei Wo­chen ver­kürzt aus­ge­legt. Stel­lung­nah­men kön­nen nur zu den ge­än­der­ten Tei­len – hier al­so zum ge­än­der­ten Gel­tungs­be­reich – ab­ge­ge­ben wer­den.

Die Aus­le­gung er­folgt:

vom       14.10.2019     bis zum    01.11.2019
im Neu­en Markt 3, 1. Ober­ge­schoss, Raum 218

zu fol­gen­den Zei­ten:

Mon­tag, Mitt­woch, Don­ners­tag            9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00  Uhr
Diens­tag                                                      9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00  Uhr
Frei­tag                                                          9.00 bis 13.00  Uhr

Ein bar­rie­re­frei­er Zu­gang zum Aus­le­gungs­raum ist über den Auf­zug, des­sen eben­er­di­ger Zu­gang sich im glä­ser­nen Geld­au­to­ma­ten­be­reich der Post­bank be­fin­det, wäh­rend der o.g. Zei­ten ge­währ­leis­tet.

Der Ent­wurf des Be­bau­ungs­plans und der Ent­wurf der Be­grün­dung da­zu kön­nen wäh­rend der o. g. Aus­le­gungs­zeit im In­ter­net un­ter ros­tock.bau­leit­pla­nung-on­line.de ein­ge­se­hen und Stel­lung­nah­men vor­ge­bracht wer­den.

Für das ge­nann­te Ge­biet lie­gen der Ent­wurf des Be­bau­ungs­plans und der Ent­wurf der Be­grün­dung da­zu zu­sätz­lich im Orts­amt West, Go­er­de­ler­stra­ße 53 wäh­rend des oben ge­nann­ten Zeit­rau­mes zu den öf­fent­li­chen Sprech­zei­ten aus.

Wäh­rend der o. g. Aus­le­gungs­frist kön­nen Stel­lung­nah­men schrift­lich ab­ge­ge­ben oder zur Nie­der­schrift vor­ge­bracht wer­den. Nicht frist­ge­recht vor­ge­brach­te Stel­lung­nah­men kön­nen bei der Be­schluss­fas­sung über den Be­bau­ungs­plans Nr. 08.​SN.185 un­be­rück­sich­tigt blei­ben.

Ralph Mül­ler
Lei­ter des Am­tes für Stadt­ent­wick­lung,
Stadt­pla­nung und Wirt­schaft