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Beistandschaften

Zur Feststellung der Vaterschaft und Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen kann eine Beistandschaft beim Jugendamt beantragt werden.

Alleinsorgeberechtigte und – bei gemeinsamer Sorge – alleinerziehende Elternteile, können beim Jugendamt der Hanse- und Universitätsstadt Rostock, Sachgebiet Beistandschaften, Beurkundungen, schriftlich eine kostenlose Beistandschaft für ihr Kind beantragen. Dabei vertritt das Jugendamt das Kind gesetzlich bei der Feststellung der Vaterschaft und/ oder bei der Geltendmachung der Unterhaltsansprüche des Kindes.

Die Beistandschaft kann bereits vor der Geburt des Kindes beantragt werden, wenn die werdende Mutter nicht verheiratet ist und die Eltern keine gemeinsamen Sorgeerklärungen abgegeben haben.

Nach der Geburt können alleinsorgeberechtigte bzw. alleinerziehende Elternteile jederzeit die Beistandschaft bis zur Volljährigkeit des Kindes beantragen.

Durch die Beistandschaft wird das elterliche Sorgerecht nicht eingeschränkt. Die Beistandschaft kann durch schriftlichen Antrag des alleinsorgeberechtigten bzw. alleinerziehenden Elternteils jederzeit beendet werden.

Die Führung einer Beistandschaft durch das Jugendamt ist grundsätzlich kostenfrei.

  • schriftlicher Antrag auf Beistandschaft
  • eines alleinerziehenden Elternteils
  • für ein minderjähriges Kind
  • das sich gewöhnlich in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock aufhält
  • Personaldokumente
  • Geburtsurkunde des Kindes
  • Vaterschaftsanerkennung, sofern bereits vorhanden
  • Unterhaltsurkunde (oder anderer Unterhaltstitel, z.B. Gerichtsbeschluss, Vergleich etc.), sofern bereits vorhanden

Da das Unterstützungsangebot sehr individuell auf das Kind abzustimmen ist, wird es vom Jugendamt als vorteilhaft gesehen, den Antrag persönlich mit dem zukünftigen Beistand abzusprechen. Das Antragsformular für den unterhaltsberechtigten Elternteil ist beim Ansprechpartner des Jugendamtes erhältlich.

Ihren zuständigen Kontakt finden Sie in folgender Tabelle unter dem Anfangsbuchstaben des Familiennamens des Kindes. Bitte vereinbaren Sie einen Termin für ein persönliches Gespräch, damit wir uns für Sie Zeit nehmen können und Ihnen vor Ort keine unnötigen Wartezeiten entstehen.

 
Anfangsbuchstaben Telefonnummer Zimmer
E, F, Gi, Gö, Hü, R +49 (0)381 381-5112 3.24
L, Ha (ohne Haf, Han, Har), Me, Z +49 (0)381 381-1030 3.32
Ge, Gl, Go, Gü, K +49 (0)381 381-6980 3.25
Bu, He (ohne Hel, Hen, Het), N, Sch, X, Y +49 (0)381 381-1009 3.04
B (außer Bu), Gu, Hi, Hu, I, Q +49 (0)381 381-6993 3.26
Gr, Ho (ohne Hoff), M (ohne Me), T, V +49 (0)381 381-1014 3.31
C, D, Het, Hoff, Hö, J, P, S (ohne Sch und St), U +49 (0)381 381-6979 3.33
A, Ga, Haf, Han, Hel, Hen, O, St, W +49 (0)381 381-5238 3.17