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Freie Fahrt für Entsorgungsfahrzeuge – Autofahrende sollten Parkregeln beachten

Pressemitteilung vom 18.02.2022 - Umwelt und Gesellschaft

Übervolle Mülltonnen, der Gestank von Essensresten und angelockte Ratten - niemand möchte das in seinem Umfeld haben. Die Entsorgungsteams der Stadtentsorgung Rostock (SR) und der SR Service GmbH sind das ganze Jahr und bei jedem Wetter im Auftrag der Stadt unterwegs, um diese Probleme zu vermeiden und sorgen für eine zuverlässige Leerung der Mülltonnen sowie die termingerechte Abholung von Sperrmüll und Elektroschrott.

Doch oft behindern falsch parkende oder ordnungswidrig haltende Fahrzeuge die Entsorgungsfahrzeuge. In solchen Fällen ist oftmals keine Entsorgung möglich, da die Unfallverhütungsvorschriften verbunden mit einem Rückwärtsfahrverbot zwingend umgesetzt werden müssen. Mit einer Fahrzeuglänge von zehn Metern und einer Fahrzeugbreite von 2,55 Metern wird es an manchen Ecken der Stadt ohnehin schon ziemlich eng für die Durchfahrt.

Folgende Hinweise sollten beachtet werden:

Die Parkregeln sind gemäß Straßenverkehrsordnung (StVZO) einzuhalten. Dies bedeutet unter anderem, keine Behinderung von Rettungswegen, Zufahrten und Engstellen zu verursachen. Verstöße werden durch den kommunalen Ordnungsdienst vor Ort mit einem Verwarngeld geahndet oder betroffene Fahrzeuge werden abgeschleppt.

Fahrbahnen müssen als Anliegerstraßen ohne Begegnungsverkehr grundsätzlich eine Breite von 3,55 Meter aufweisen. Dieses Maß ergibt sich aus der nach StVZO zulässigen Fahrzeugbreite von 2,55 Meter und einem seitlichen Sicherheitsabstand von je 0,5 Meter.

Das Halten an engen (bis 3,05 Meter) und unübersichtlichen Straßenstellen ist gemäß Straßenverkehrsordnung untersagt. Die Straßenverkehrsbehörde stellt für diese gesetzlich geregelten Halteverbotszonen in der Regel keine extra Verkehrszeichen auf.

Das Halteverbot im Bereich scharfer Kurven und Wendehämmer ist zu beachten. Die Kurvenradien verhindern ein gefahrloses Durchfahren, weil für das Ausscheren eines Fahrzeuges ein größerer Platzbedarf besteht.

Behälterstandplätze sollten nicht verparkt werden. Die Abfallbehälter müssen ohne Behinderung durch die Entsorgungsfahrzeuge erreichbar sein.

Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock hat gemeinsam mit der Stadtentsorgung Rostock ein Informationsblatt entworfen, welches das beschriebene Problem erläutert. Damit sollen die Bewohnerinnen und Bewohner der Stadt für das Thema sensibilisiert werden. Verteilt wird das Faltblatt in Wohngebieten und Straßen, in denen die Verparkungsbrisanz besonders hoch ist, wie zum Beispiel in der Majakowskistraße.

Für Interessierte ist das Faltblatt unter www.rostock.de/umweltamt zu finden.