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Gewerbeflächen im Ligusterweg

Gewerbeflächen im Ligusterweg

Als Eigentümer beabsichtigt die Hanse- und Universitätsstadt Rostock gegen Gebot für die nachstehenden unbebauten Grundstücke Erbbaurechte zu vergeben.

Lage:
Die Grundstücke befinden sich im Ortsteil Toitenwinkel (nordöstliche Stadtrandlage), Ligusterweg, unmittelbar westlich der Autobahnabfahrt Rostock-Nord der A19. In der anliegenden Liegenschaftskarte sind die Gewerbeflächen farblich gekennzeichnet.

Katasterangaben zu den Gewerbeflächen:
Gemarkung Toitenwinkel, Flur 2,

grün gekennzeichnete Fläche:
Flurstück 224/45, Größe: 927 m²
Flurstück 224/50, Größe: 1.233 m²
Gesamtgröße: 2.160 m²

lila gekennzeichnete Fläche:
Flurstück 223/18, Größe: 60 m²
Flurstück 224/46, Größe: 905 m²
Flurstück 224/51, Größe: 1.312 m²
Gesamtgröße: 2.277 m²

Erschließung:
Die Grundstücke sind öffentlich-rechtlich erschlossen.

Art und Maß der zulässigen baulichen Nutzung:
Die Grundstücke liegen innerhalb des Gewerbegebietes GE.14.2 – zulässig sind Nutzungen gemäß § 8 Baunutzungsverordnung (BauNVO). Die planungsrechtliche Beurteilung erfolgt nach § 34 BauGB.

Kennziffern:
- Grundflächenzahl (GRZ) 0,8
- Geschossflächenzahl (GFZ) 1,2 bzw. 2,4
- max. III Vollgeschosse bzw. max. Gebäudehöhe 10 m

Sonstige Hinweise:
1. Auf den Flurstücken 224/50 und 224/51 befindet sich ein Graben (Gewässer II. Ordnung). Ab Böschungsoberkante ist ein 5 m breiter Streifen (Gewässerrandstreifen) für die Befahrung und zur Ablage von Räumgut für die Gewässerunterhaltung von jeglicher Bebauung freizuhalten. Einfriedungen (bewegliche Zäune) sind in Absprache mit dem Wasser- und Bodenverband „Untere Warnow-Küste“ möglich.

Angebotsbedingungen:

- Mindestgebot für den jährlichen Erbbauzins 2,00 €/m² (Im Erbbaurechtsvertrag wird eine Wertsicherungsklausel zum Erbbauzins vereinbart.)
- Laufzeit 60 Jahre
- Nutzungskonzept
- schlüssige Finanzierungsdarlegung

Gebote können für die Grundstücke in der Gesamtheit als auch für Teilflächen (siehe farbliche Markierungen im anliegenden Lageplan) abgegeben werden.

Hinweis zur Finanzierung des Bauvorhabens:
Unter Verwendung von Fremdmitteln eines Kreditinstitutes wird eine Beleihung des Erbbaurechtes nach den Regeln des § 7 Absatz 2 Erbbaurechtsgesetz in Aussicht gestellt. Grundsätzlich liegt das Belastungsvolumen bei maximal 70% des Wertes des Erbbaurechtes. Grundschuldeintragungen zur Baufinanzierung sind erst nach Eintragung des Erbbauberechtigten im Grundbuch möglich. Eine Vorwegbeleihung wird nicht erteilt.
Die Erbauzinsrellast behält die Erstrangigkeit und wird nach § 9 Abs. 3 Ziffer 1 des Erbbaurechtsgesetzes „versteigerungsfest“ vereinbart. Voraussetzung für die Erteilung einer Belastungsgenehmigung ist die Unterzeichnung einer“ Gemeinsamen Erklärung aus Anlass einer Grundschuldbestellung“ deren Textentwurf als Anlage beigefügt ist.

Interessenten werden gebeten, schriftlich Gebote an die

Hanse- und Universitätsstadt Rostock
-Kataster,- Vermessungs- und Liegenschaftsamt-
Postfach 18050 Rostock

mit der Aufschrift:

Grundstücksangebot!
Gewerbeflächen Ligusterweg
Az: 2333EO220002

abzugeben.

Mit dem Angebot ist von der finanzierenden Bank eine Bonitätsbescheinigung mit folgenden Aussagen zu

- Dauer der Geschäftsverbindung
- Allgemeine Beurteilung
- Kreditbeurteilung

einzureichen.

Weitere Auskünfte erteilt das Kataster-, Vermessungs- und Liegenschaftsamt der Hanseund Universitätsstadt Rostock, Tel.: 0381/3816444.

Alle im Zusammenhang mit der Vergabe des Erbbaurechtes stehenden Kosten trägt der Erbbauberechtigte.

Ein Rechtsanspruch auf Vergabe eines Erbbaurechtes leitet sich aus der Teilnahme an der Ausschreibung nicht ab. Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock ist nicht verpflichtet, irgendeinem Gebot den Zuschlag zu erteilen. Für Inhalt oder Richtigkeit der obigen Angaben wird jegliche Haftung der Hanse-und Universitätsstadt Rostock ausgeschlossen. Bei der Immobilienausschreibung handelt es sich nicht um ein Verfahren nach der Vergabe – und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) und Unterschwellvergabeordnung (UVgO).

Andreas Adler