Gutachterausschuss für Grundstückswerte

Die Ermittlung von Grundstückswerten ist Aufgabe der Gutachterausschüsse.
Sie sind aufgrund des Baugesetzbuches §§ 192 bis 199 als unabhängige und an Weisungen nicht gebundene Kollegialgremien eingerichtet. Die in den Gutachterausschüssen tätigen ehrenamtlichen Gutachter aus Bereichen der Immobilienwirtschaft, des Bankwesens, der Land- und Forstwirtschaft, des Geoinformations- und Vermessungswesens und anderer Fachbereiche verfügen aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit und Erfahrung über besondere Sachkunde auf dem Gebiet der Grundstückswertermittlung.
Zu den gesetzlichen Aufgaben der Gutachterausschüsse gehören insbesondere:
- Erstatten von Gutachten über den Verkehrswert von bebauten und unbebauten Grundstücken sowie Rechten an Grundstücken
- Ableiten von Bodenrichtwerte
- Ermitteln von sanierungsunabhängigen Anfangs- und Endwerten in Sanierungsgebieten
Die Gutachterausschüsse verfügen zur Erfüllung ihrer Aufgaben über eine Kaufpreissammlung, die einen umfassenden Überblick über den Grundstücksmarkt ermöglicht. Nach den gesetzlichen Bestimmungen ist:
„Jeder Vertrag, durch den sich jemand verpflichtet, Eigentum an einem Grundstück gegen Entgelt, auch im Wege des Tausches, zu übertragen oder ein Erbbaurecht erstmals oder erneut zu bestellen, von der beurkundenden Stelle in Abschrift dem Gutachterausschuss zu übersenden.“
Sowohl der Inhalt der Vertragsabschriften als auch sämtliche personenbezogene Daten der Kaufpreissammlung unterliegen dem gesetzlichen Datenschutz und werden vertraulich behandelt.
Nach der Landesverordnung über die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte ist in Mecklenburg-Vorpommern für den Bereich jeder kreisfreien Stadt und jedes Landkreises jeweils ein
Gutachterausschuss zu bilden. Die Gutachterausschüsse bedienen sich zur Unterstützung ihrer Arbeiten einer Geschäftsstelle, die in der kreisfreien Hanse- und Universitätsstadt Rostock beim Kataster-, Vermessungs- und Liegenschaftsamt, Abteilung Kataster angesiedelt ist.
Die Geschäftsstellen führen nach Weisung des Gutachterausschusses folgende Arbeiten durch:
- Einrichten und Führen der Kaufpreissammlung und ergänzender Datensammlungen
- Vorbereiten und Ausfertigen von Verkehrswertgutachten
- Vorbereiten der Bodenrichtwertermittlung und Veröffentlichung der Bodenrichtwerte
- Ableiten und Fortschreiben der für die Wertermittlung erforderlichen Daten
- Zusammenstellen und Veröffentlichen eines Grundstückmarktberichtes
Daneben sind die Geschäftsstellen für das Erteilen von Auskünften über Bodenrichtwerte und von Auskünften aus der Kaufpreissammlung zuständig.