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Hausnummernvergabe

Die Vergabe von Hausnummern dient zusammen mit der Benennung von Straßen mit Straßennamen der eindeutigen räumlichen Zuordnung von Gebäuden. Dafür ist eine nachvollziehbare räumliche Anordnung der Nummerierung erforderlich.
Insbesondere die Rettungsdienste, der abwehrende Brandschutz und der Katastrophenschutz sind auf die eindeutige Identifizierbarkeit der Gebäude durch die nach einheitlichen Kriterien festgelegten amtlichen Adressen angewiesen.

Jedes zur selbständigen Nutzung bestimmte Gebäude ist gemäß der Hausnummernsatzung der Hansestadt Rostock mit der durch die Stadtverwaltung festgesetzten Hausnummer zu versehen. Daher haben Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer und Inhaberinnen und Inhaber grundstücksgleicher Rechte vor Nutzungsbeginn eines Gebäudes die Hausnummernvergabe zu beantragen. Nach der Verwaltungsgebührensatzung der Hansestadt Rostock belaufen sich die Kosten für die Hausnummernvergabe auf 29 EUR.