Vermessungen
Um das Liegenschaftskataster auf einem aktuellen Stand zu halten, sind die jeweiligen Grundstücks- und Gebäudeeigentümer nach dem Geoinformations- und Vermessungsgesetz Mecklenburg Vorpommern (GeoVermG M-V) verpflichtet, die Einmessung neu errichteter oder in ihrem Grundriss veränderter Gebäude zu veranlassen und die Kosten für die Durchführung zu tragen. Gebäudeeinmessungen können bei den Kataster- und Vermessungsämtern und bei allen in Mecklenburg-Vorpommern zugelassenen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren schriftlich beantragt werden.
Die Höhe der Vermessungsgebühr ist vom Herstellungswert des Gebäudes abhängig. Gebühren werden im Zusammenhang mit der Vermessung auch für die Bereitstellung der Vermessungsunterlagen aus dem Liegenschaftskataster und für die Fortführung des Liegenschaftskatasters durch das Kataster-, Vermessungs- und Liegenschaftsamt erhoben.
Beispiel:
Die Kosten können für die Einmessung eines Gebäudes mit einem Wert zwischen 25.000 EUR und 300.000 EUR 700 EUR betragen. Die Gebühr verringert sich, wenn die Gebäudeeinmessung im räumlichen und zeitlichen Zusammenhang mit einer Grenzfeststellung, Flurstücksbildung oder Katasterneuvermessung vorgenommen wird bzw. die beauftragte Vermessungsstelle bei der Planung und Errichtung gemäß Landesbauordnung M-V vorher tätig gewesen ist.
Wenn Sie sich die Grenzen Ihres Flurstücks in der Örtlichkeit anzeigen lassen möchten, ist hierzu eine Grenzfeststellung bzw. eine Grenzwiederherstellung erforderlich. In der Regel erfolgt auch eine Abmarkung der Grenzen durch Grenzmarken. Grenzfeststellungen, Grenzwiederherstellungen und Abmarkungen werden von den Kataster- und Vermessungsämtern und von allen in Mecklenburg-Vorpommern zugelassenen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren auf Antrag ausgeführt.
Die Gebührenhöhe richtet sich nach
- der Anzahl der antragsgemäß festzustellenden Grenzpunkte
- der Anzahl der neu abgemarkten Grenzpunkte
- dem Bodenwert
Beispiel:
Bei einer Grenzfeststellung und Abmarkung von 4 Grenzpunkten bei einem Bodenwert von 60 EUR/m² belaufen sich die Kosten auf etwa 1450 EUR zzgl.Mwst..
Hinzu kommen die Gebühr für die Vermessungsunterlagen und die Gebühr für die Fortführung des Liegenschaftskatasters, die vom Kataster-, Vermessungs- und Liegenschaftsamt nach der Übernahme der Vermessungsergebnisse in Rechnung gestellt wird.
Zur Bildung neuer Flurstücke werden vorgesehene Flurstücksgrenzen in der Örtlichkeit festgelegt, so dass die entstehenden neuen Flurstücke Gegenstand eines Rechtsgeschäfts werden können. Flurstücksbildungen können bei allen Kataster- und Vermessungsämtern und von allen in Mecklenburg-Vorpommern zugelassenen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren auf Antrag ausgeführt werden.
Die Gebührenhöhe ist abhängig von
- der Vermessungsfläche
- dem Bodenwert
- der Anzahl der Trennstücke
- der Anzahl der neu abgemarkten Grenzpunkte
Beispiel:
Bei einer Vermessungsfläche von 600 m², einem Bodenwert von 60 EUR/m² und 4 abgemarkten Grenzpunkten betragen die Kosten etwa 1750 EUR zzgl. Mwst..
Hinzu kommen die Gebühr für die Vermessungsunterlagen und die Gebühr für die Fortführung des Liegenschaftskatasters, die vom Kataster-, Vermessungs- und Liegenschaftsamt nach der Übernahme der Vermessungsergebnisse in Rechnung gestellt wird.
Für Ihren Bauantrag benötigen Sie nach der Bauvorlagenverordnung des Landes Mecklenburg-Vorpommern einen Lageplan. Der Lageplan ist auf Grundlage der amtlichen Liegenschaftskarte anzufertigen.
Wenn es sich bei den Grenzen Ihres Grundstücks nicht um festgestellte Flurstücksgrenzen handelt, muss der Lageplan vom Kataster- und Vermessungsamt oder von einem in Mecklenburg-Vorpommern zugelassenen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur erstellt werden, sofern:
- Gebäude näher als 0,5 Meter an der Grundstücksgrenze errichte werden sollen oder
- Gebäude so errichtet werden sollen, dass mindestens eine ihrer Abstandsflächen bis weniger als 0,5m an die Grundstücksgrenze heranreicht.
Ob es sich bei den Grenzen Ihres Grundstückes um festgestellte Flurstücksgrenzen handelt, erfahren Sie in der Katasterauskunft des Kataster- und Vermessungsamtes.
Der als Grundlage des Lageplans benötigte Auszug aus der Liegenschaftskarte ist in der Katasterauskunft erhältlich oder kann dort schriftlich beantragt werden.