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Katasterauskunft

Auszug aus der Liegenschaftskarte

In der Liegenschaftskarte sind alle Flurstücke und Gebäude in der Hansestadt Rostock dargestellt. Sie enthält auch Angaben zur jeweiligen tatsächlichen Nutzung und zu den wesentlichen topographischen Merkmalen. Auszüge aus der Liegenschaftskarte - umgangssprachlich auch "Katasterpläne", "Katasterkarten" oder „Flurkarten“ genannt - sind in der Katasterauskunft erhältlich oder können schriftlich bestellt werden. Die Darlegung eines berechtigten Interesses ist hierfür nicht erforderlich. Die Liegenschaftskarte ist ein maßstäblich verkleinertes Grundrissbild der Flurstücke. Sie enthält den Verlauf der Flurstücksgrenzen einschließlich solcher, die gleichzeitig politische Grenzen (Staats-, Landes-, Kreis- und Gemeindegrenzen) oder Grenzen der Katasterbezirke (Gemarkung, Flur) sind, die Grenzmarken und sonstigen Grenzeinrichtungen, Flurstücksnummern, Gebäude, Nutzungsarten, Lagebezeichnungen und topographische Gegebenheiten. Das Kartenwerk liegt in digitaler Form vor.

Gebühren

Liegenschaftskarte auf Papier oder als PDF-Datei Erstausfertigung je Seite im Format:

DIN A4   15 EUR
DIN A3   20 EUR
DIN A2   30 EUR
DIN A1   45 EUR
DIN A0   74 EUR

Liegenschaftskarte mit Luftbild (Digitalen Orthophotos), je Blatt im Format:

DIN A4   29 EUR
DIN A3   36 EUR
DIN A2   52 EUR
DIN A1   75 EUR
DIN A0 119 EUR

Auszug aus dem Liegenschaftsbuch

Informationen über Flurstücke und Gebäude sind im beschreibenden Teil des Amtlichen Liegenschaftskataster-Informationssystem (ALKIS®) einzusehen. Dieser beschreibt die Liegenschaften nach ihrer Lage, Nutzung und Größe. Eigentümer und Erbbauberechtigte werden in Übereinstimmung mit dem Grundbuch nachgewiesen. Ebenso werden die Ergebnisse der Bodenschätzung bei landwirtschaftlich genutzten Flächen geführt. Auch Hinweise auf Eintragungen im Baulastenverzeichnis, auf städtebauliche Sanierungsverfahren oder auf laufende Bodenordnungsverfahren wie Umlegungen oder Flurbereinigungen sind enthalten. Ist nicht der Eigentümer oder Erbbauberechtigte der Antragsteller, ist für die Erteilung von Auskünften und Auszügen hat der Antragsteller in der Regel sein berechtigtes Interesse dazu darzulegen. Berechtigt sind unter anderem Inhaber von Rechten an einem Grundstück. Aber auch ein tatsächliches, z. B. wissenschaftliches, statistisches, historisches, wirtschaftliches und öffentliches Interesse kann genügen. Bloße Neugier oder Kaufinteresse begründen hingegen kein berechtigtes Interesse.

Ein berechtigtes Interesse hat insbesondere:

  • wer mit dem Eigentümer in konkreten Kaufverhandlungen steht
  • wer privatrechtliche Ansprüche geltend machen will
  • ein Grundstücksnachbar
  • derjenige, bei dem ein Grundstückseigentümer/Käufer einen Beleihungsantrag gestellt hat.

Gebühren

Flurstücksnachweis, je Flurstück   10 EUR
Flurstücks- und Eigentumsnachweis, je Flurstück   10 EUR
Grundstücksnachweis, je Grundstück   10 EUR
Bestandsnachweis, je Bestand   20 EUR

Die Ausgabe der Daten der Liegenschaftskarte kann auch als digitale Vektordaten in den Formaten NAS (Normbasierte Austauschschnittstelle des Liegenschaftskatasters), Shape (ESRI) oder DXF (AutoCad) erfolgen. Der Inhalt der Daten ist in Themen gegliedert, die in verschiedenen Kombinationen abgegeben werden können.

Gebühren

je Flurstück 0,80 EUR
je Flurstück mit tatsächlicher Nutzung 1,40 EUR
je Gebäude 0,60 EUR
je Eigentümer 0,90 EUR

(Mindestgebühr 30 EUR)

Hinweis

Sind mehrere Landkreise/Ämter betroffen, wenden Sie sich bitte an das Amt für Geoinformation, Kataster und Vermessung im Landesamt für innere Verwaltung in Schwerin.

Eigentümer, Erbbau- und Nutzungsberechtigte können persönlich im Kataster-, Vermessungs- und Liegenschaftsamt Auskünfte zu Grenzlängen und Grenzabständen von Gebäuden erhalten. In der Katasterauskunft werden Sie hierzu fachkundig beraten.

Unter einer Verschmelzung versteht man die Zusammenfassung mehrerer bestehender Flurstücke zu einem Flurstück. Verschmelzungen werden entweder auf Antrag des Eigentümers oder bei Bedarf auch von Amts wegen durchgeführt. Voraussetzung für die Verschmelzung ist, dass die Flurstücke örtlich und wirtschaftlich eine Einheit bilden und Teile eines Grundstückes im Grundbuch sind.

Gehören die Flurstücke zu verschiedenen Grundstücken, ist vor der Verschmelzung die Vereinigung der Grundstücke im Grundbuch notwendig. Unterschiedliche grundbuchliche Belastungen der Grundstücke können allerdings eine Vereinigung ausschließen. Um Verschmelzungen zu erleichtern, wurde den Katasterbehörden gesetzlich die Möglichkeit eingeräumt, Anträge auf Vereinigung von Grundstücken öffentlich zu beglaubigen, so dass die Hinzuziehung eines Notars nicht notwendig ist.

Für eine Verschmelzung, die nicht im Zusammenhang mit einer Liegenschaftsvermessung beantragt wurde,  entstehen Kosten von mindestens 80,- EUR.

Die Kartenwerke des Landes Mecklenburg-Vorpommern erhalten Sie beim Amt für Geoinformation, Vermessungs- und Katasterwesen.

Amt für Geoinformation, Vermessungs- und Katasterwesen (externer Link)

Leistungsbeschreibungen aus den Informationsdiensten Mecklenburg-Vorpommern