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Erneuerung des Georginenplatz und der Georginenstraße

Meldung vom 21.12.2018 - Wirtschaft und Verkehr / Umwelt und Gesellschaft

Die Georginenstraße und der Georginenplatz sollen aufgrund der sehr unbefriedigenden Situation und dem maroden Zustand der Anlagen neu gestaltet werden. Die Herstellung der Anlagen liegt bereits mehr als 100 Jahre zurück. Ein Teil der Anlagen auf dem Platz wurde in den 1970er Jahren erneuert. Mit der Erneuerung der Verkehrsanlagen erfolgt auch die notwendige Erneuerung der Versorgungsleitungen im unterirdischen Bauraum.

Der Georginenplatz liegt in Warnemünde südlich der Seestraße und unmittelbar westlich von Am Strom. Die Georginenstraße umschließt den Platz südlich und östlich und mündet in die Straße Am Strom. Der Georginenplatz und die Georginenstraße sind zukünftig Bestandteil einer Fußgängerzone, welche sich weiter über die Alexandrinenstraße, die Kirchenstraße und die Straße Am Leuchtturm erstreckt. Im gesamten Bereich entfällt das Parken und an der Einmündung der Georginenstraße von der Friedrich-Franz-Straße ist ein Absenkpoller geplant.

Die Befestigung des Straßenzuges erfolgt mit einem grauen, geschnittenen Naturstein und die Gehwege erhalten eine Betonplatte mit Bischofsmütze, wie sie in Warnemünde üblich ist.

Der Anwohnerweg führt mit Anschluss an den Gehweg der Hermannstraße barrierefrei an der Wohnbebauung auf der Nord- und Westseite des Platzes entlang. Er dient als Zugang für die Anwohner, als öffentlicher Spazierweg und ist für Pflege- und Lieferfahrzeuge befahrbar. Der 3,50 m breite Weg gliedert sich in eine 2 m breite Gehbahn mit einer Befestigung aus Betonplatten und einen 1 m breiten Streifen, welcher mit einer wassergebundenen Wegedecke in beige auf der Seite des Baumstreifens befestigt wird. Dieser kann unter anderem temporär als Aufstellfläche für Sitzmöbel von den Anwohnern genutzt werden kann. Auf der Seite der Wohnbebauung befindet sich ein Distanzstreifen aus Mosaikpflaster im Passe-Verband.

Ein geschwungener, für Pflegefahrzeuge befahrbarer Weg mit einer Regelbreite von 2 m führt barrierefrei diagonal über den Platz. Der Diagonalweg schlängelt sich in der Mitte des Platzes behutsam durch eine vorhandene Altbaumgruppe hindurch und weitet sich außerhalb der Kronentraufbereiche zu 2 Sitzplätzen mit geschwungenen Konturen auf. Der Diagonalweg wird mit Granitkleinpflaster befestigt.

Der Georginenplatz steht nach §2(3) DSchG M-V als Bestandteil des Denkmalbereichs „Historischer Ortskern Warnemünde“ und damit als Gartendenkmal unter Denkmalschutz. Als denkmalgeschützte Strukturen bzw. Substanz gelten alle überkommenen Anlagebestandteile und Bäume aus der Anlagezeit in der ersten Hälfte des 19. Jh. und der Umgestaltungsetappe im Zuge der Regulierung des südlichen Teils der Georginenstraße bis zum Ende der 1920er Jahre (DZ 2014, S. 27f). Der Denkmalschutzstatus schließt den fast 200 Jahre alten westlichen und südlichen Abschnitt der Baumfassung und die mittige Baumgruppe sowie den fast 100 Jahre alten nördlichen und östlichen Abschnitt der Baumfassung der Platzfläche ein. Im Rahmen der Planungsvorbereitung wurde für das Vorhaben eine denkmalpflegerische Zielstellung erarbeitet, die Grundlage für die weiteren Überlegungen war.

Heute besteht der Platz im Wesentlichen aus einer erhöhten Rasenfläche mit Strauchpflanzungen und rahmenden Baumreihen. Die circa 2.800 m2 große Platzfläche wird von einer Bebauung aus ein- bis zweigeschossigen traufständigen Wohnhäusern eingefasst, die in den 1840er Jahren errichtet wurden und damals für Warnemünde einen neuen Haustyp darstellten.

Der historische Baumbestand des Georginenplatzes ist durch eine einreihige Baumfassung des Platzrandes und eine mittige Baumgruppe der Art Sommer-Linde (Tilia platyphyllos) geprägt. Der westliche und südliche Abschnitt der Baumfassung und die Baumgruppe in der Platzmitte stammen aus der ersten Hälfte des 19. Jh., der Anlagezeit des Georginenplatzes, und sind fast 200 Jahre alt. Seit der zweiten Hälfte des 19. Jh. sind vor den Gebäudefassaden an den Platzseiten teilweise Veranden mit einer Tiefe von ca. 2,60 m errichtet worden (DZ 2014, S. 6). Dadurch ist der Anwohnerweg vor der Randbebauung an der Nord- und Westseite des Platzes in der Breite stark reduziert worden. Der Abstand zwischen der Bebauung und den Baumstandorten ist stark verringert worden. Seitdem sind die Bäume in ihrem Wurzel- und Kronenraum sehr eingeschränkt. Bis heute bedroht das Wurzelwachstum die Haus- und Verandengründungen, das Kronenwachstum, die Fassaden und Dächer. Außerdem werden die Wohnhäuser durch die Baumkronen beschattet. Bereits zum Ende der 1920er Jahren hatte man erkannt, dass die Bäume der Baumfassung zu dicht in Reihe gepflanzt wurden und sich deshalb im Breitenwachstum nicht richtig entfalten können (DZ 2014, S. 19f). Deshalb wurde der damals vorhandene nördliche Abschnitt der Baumfassung gefällt und neu nachgepflanzt. Er besteht aus den Bäumen Nr. 8 - 12 (5 Stück Bäume), die damit fast 100 Jahre alt sind. Der westliche Abschnitt der Baumfassung wurde damals zurückgeschnitten. Der dichte Stand der Bäume auf der Westseite und die Konflikte der Baumfassung mit der Randbebauung auf der Nord- und Westseite des Platzes führten im Laufe der Zeit zu starken Kronenrückschnitten (z.T. Kappungsschnitten), welche die Entwicklungsmöglichkeiten der Baumkronen und den Zustand der Bäume beeinträchtigen, so dass ihre restliche Lebenserwartung überwiegend gering ist. Den zeitweilig starken Rückschnittmaßnahmen standen Perioden nicht ausreichender Baumpflege gegenüber, so dass viele Bäume heute Totholz aufweisen. Höherer Totholzanteil und die Hebung von Gehwegplatten durch den Wurzeldruck gehören zu den Gründen, welche den überwiegenden Teil der Bäume verkehrsunsicher machen (siehe Baumgutachten Hübner 2013, 2014). Der durch das Wechselspiel von starken Rückschnittmaßnahmen und mangelnder Pflege unterschiedlich veränderte Habitus der Bäume führt zu einem insgesamt inhomogenen und unbefriedigenden Erscheinungsbild der Randbepflanzung des Platzes.

Wichtiger physischer Bestandteil des Denkmals (Denkmalsubstanz) ist der Baumbestand. Dem absehbaren Verlust der Originalbäume kann durch erhaltende Maßnahmen nicht mehr hinreichend begegnet werden. Um das Denkmal dennoch zu erhalten, bedarf es des Ersatzes der wegfallenden Bäume. Um zugleich die Substanz der Umgebungsbebauung zu schützen, wurde abgestimmt, Ersatzbäume konsequent weiter von den Gebäuden abgerückt zu pflanzen. Dies entspricht letztlich auch den durch die Veranden veränderten Platz-proportionen. Für Neupflanzungen sollen Bäume mit deutlich geringerer Kronenbreite verwendet werden. Die Winterlinde Tilia cordata ‚Roelvo‘ erscheint als geeignet, um mit einem Pflanzabstand von 7 m untereinander den denkmalrelevanten Raumeindruck der platzumfassenden Baumreihe zu reproduzieren.

Diese Maßnahmen wurden einvernehmlich durch die Unterere Naturschutzbehörde und die Untere Denkmalbehörde in einem 'Konzept zur Pflege, Erhaltung und Entwicklung des Baumbestandes' in Bezug zum § 18 NatSchAG MV bestätigt. Die Erneuerung der hausseitigen Baumreihen ist dabei im Sinne von 'Pflege und Rekultivierung' entsprechend § 19 NatSchAG MV zu werten.

In Abwägung der Belange des Naturschutzes wird die Erneuerung des Baumbestandes in zwei Phasen erfolgen. Grundlage dafür bilden das Baumalter und der Baumerhaltungs-zustand (Schädigungsgrad). Unter Berücksichtigung der Habitatfunktion der Altbäume werden zunächst nur die stärker geschädigten Bäume der westlichen und nördlichen Baumreihe ersetzt, während die Bäume der östlichen und südlichen Platzfassung bis zum Ende ihrer Vitalität gepflegt und erhalten werden und weiter als Lebensraum zur Verfügung stehen. Bis die überwiegende Mehrzahl der Baumreihen im Osten und Süden abgängig (d.h. abgestorben bzw. nicht mehr verkehrssicher sind, ergibt sich als Kompromiss ein heterogenes Erscheinungsbild der Platzseiten. Erst mit der Abgängigkeit der Mehrzahl der Bäume in der Ost- und Südreihe sollen auch diese Baumreihen durch Neupflanzung ersetzt werden.

Um den Bäumen der Neupflanzung konsequent optimale Lebensbedingungen zu schaffen, wird ein umfangreicher Bodenaustausch (Wurzelgraben mit Baumsubstrat, Belüftung und Bewässerung) durchgeführt. Der Wurzelraum ist durch Wurzelschutzeinrichtungen gegen- über den Gebäuden abzuschließen. Die gewählte Baumart und –sorte und der Abstand in der Reihe gewährleisten langfristig, dass es nicht erneut zum Konflikt zwischen Bepflanzung und denkmalgeschützter Bebauung kommt.

Für die Baumreihen auf der Ost- und Südseite und die mittige Baumgruppe finden bis zur Abgängigkeit die strengen Vorgaben des gesetzlichen Baumschutzes Anwendung. Probe-grabungen haben stichprobenartig nachgewiesen, dass im Bereich der vorhandenen Fahrbahn keine Wurzeln dieser Bäume zu finden sind. Insofern ist eine Schädigung im Wurzelbereich durch Straßenbaumaßnahmen nicht zu erwarten. Die Kronen und Stämme sind zu schützen. Die Einfassung der befestigten Fläche rückt mit der Straßenbaumaß-nahme von den Baumstandorten um ca. 1,0 m nach Osten, so dass der unversiegelte Wurzelbereich vergrößert werden kann. Wo im Zuge der Baumaßnahme dennoch punktuell in den Wurzelbereich der Bestandsbäume eingegriffen werden muss, erfolgt dies mit wurzelschonender Bodenabsaugtechnologie. Das Bauvorhaben wird durch eine Umwelt-baubegleitung vorbereitet und beaufsichtigt.

Ein Artenschutzfachgutachten ist derzeit in Bearbeitung und liegt ca. im Februar 2019 vor. Ggf. notwendige Ersatzmaßnahmen werden Bestandteil der Planung.

Am Zugang vom Anwohnerweg zur Tüsche (Durchgang) zur Seestraße im Nordwesten des

Georginenplatzes wird eine extensive Gehölzpflanzung mit einer Höhe von bis zu ca. 1,50 m

angelegt.

In der Rasenfläche sind beidseitig des Diagonalwegs insgesamt 4 unterschiedlich große

Schmuckbeete mit der Form eines unregelmäßigen Bogendreiecks eingebettet. Die Ausrichtung der Schmuckbeete soll Bezug auf die Zwickel der Rasenflächen nehmen, so dass eine ausgewogene Verteilung auf dem Platz entsteht und die Beete vom Diagonal- und Anwohnerweg gut einsehbar sind. Die Schmuckpflanzungen sollen bis ca. 1,50 m hoch sein. Die beiden kleineren Schmuckbeete nordöstlich und südwestlich vom Diagonalweg sollen eine intensive saisonale Bepflanzung (ggf. unter Einbeziehung von Dahlien) erhalten und werden deshalb mit einer Bewässerungsanlage ausgestattet. Die beiden größeren Schmuckbeete sollen mit einer extensiven dauerhaften Bepflanzung (z. B. aus Stauden, Gräsern, Kleingehölzen) gestaltet sein. Die Schmuckbeete sind aus 30 cm Oberboden hergestellt und mit einer Reihe Granitkleinpflaster 10 x 10 eingefasst.

 

Hinweise zum Ablauf der Planung

 

  • Okt. 2013       Baumgutachten
  • Februar 2014 Beauftragung Planung
  • Februar 2014 Denkmalpflegerische Zielstellung
  • April 2014       Entwurfsvermessung
  • Mai 2014        Baugrundgutachten
  • 19. Mai 2014 1. Bürgerbeteiligung (Anwohner), nicht öffentlich
  • Okt. 2014       Ergänzung Baumgutachten
  • 25. Nov. 2014 2. Bürgerbeteiligung (Anwohner), nicht öffentlich
  • Feb. 2015       Ämterrunde zur Erarbeitung einer Vorzugsvariante
  • April 2015       Ämterrunde zur Festlegung von Querschnitt und Material
  • Jan. 2016       Ämterrunde Vorbereitung der Vorstellung im Ortsbeirat
  • 08. März 2016 Vorstellung des Gestaltungsentwurfs im Ortsbeirat
  • Juni 2016        Festlegung zur Bepflanzung und Gestaltung der Sitzplätze
  • Oktober 2016             Übergabe Entwurf an AG
  • April 2017       Baumgutachten, Teil 2 – Habitatansprache
  • Sept. 2018      Einvernehmen und Genehmigung UNB/Denkmalbehörde nach
  • 18 NatSchAG M-V und § 7 DSchG M-V
  • Nov. 2018       Kartierbericht Artenschutz
  • Dez. 2018       Abstimmungstermin mit Versorgern
  • Jan/Feb 2019 Artenschutzfachbeitrag – wird derzeit erarbeitet
  • Feb/März 2019 Ämterrunde Ausführungsplanung – wird derzeit erarbeitet
  • Mai-Juli 2019 Ausschreibungsphase – geplant
  • August 2019 bis November 2020 Bauphase (in Abschnitten) - geplant
  •  

 

Aus allen vorgenannten Untersuchungen und Gesprächen bzw. Beteiligungen wurde die vorliegende Planunterlage fachtechnisch abgewogen und erarbeitet. In einer Planung sind immer alle Belange Betroffener wie z.B. die Meinung der Anwohner, die Gestaltung, das Stadtgrün einschließlich Ökologie, der Verkehr, die Barrierefreiheit, das überwiegende Interesse der Allgemeinheit, die Kosten und die Nachhaltigkeit gegeneinander abzuwägen. Unter Berücksichtigung der vorgenannten Gesichtspunkte wird derzeit die Ausführungsplanung erarbeitet.

Es ist vorgesehen dem Ortsbeirat Warnemünde die Unterlagen zeitnah in einer Präsentation zu erörtern.

Die Umsetzung der Maßnahme ist ab August 2019 bis November 2020 geplant.