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Kostenfreies Vorschulticket für Rostocker Kinder

Pressemitteilung vom 18.11.2021 - Wirtschaft und Verkehr / Umwelt und Gesellschaft

Entlastung für viele Eltern

Mit dem kostenfreien Vorschulticket für Rostocker Kinder schließt die Hanse- und Universitätsstadt Rostock zusammen mit dem Verkehrsverbund Warnow (VVW) nun eine Lücke, die für viele Eltern eine enorme Entlastung bedeuten wird. Aktuell müssen Kinder, die ihren sechsten Geburtstag gefeiert haben und noch keine Schule besuchen, einen Fahrschein kaufen, um mit Bus, Bahn und Fähre des VVW in unserer Stadt fahren zu können. Erst mit dem kostenfreien Schülerticket, also der Einschulung, entfielen bisher diese Kosten. Ab Dezember 2021 wird es möglich sein, diese Kosten zu sparen und mit dem kostenfreien Vorschulticket alle öffentlichen Verkehrsmittel in Rostock benutzen zu können.

„Mit Bussen, Bahnen und Fähren zu fahren macht wohl allen Kindern Spaß. Mit dem Vorschulticket können unsere Kinder in Rostock die vielen Vorteile umweltfreundlicher Mobilität nun kostenfrei und ohne Unterbrechung während ihrer gesamten Kinder- und Jugendzeit nutzen“, freut sich Oberbürgermeister Claus Ruhe Madsen. „Dies ist ein weiterer wichtiger Beitrag auf unserem Weg zur Smile City, um Rostock noch lebenswerter und umweltfreundlicher zu gestalten!“

Für das kostenfreie Vorschulticket ist zunächst eine Berechtigung erforderlich, die Erziehungsberechtigte ganz einfach online auf der Internetseite der Hanse- und Universitätsstadt Rostock beantragen können. Alternativ ist dies auch vor Ort im Amt für Jugend, Soziales und Asyl in der St.-Georg-Str. 109, Haus II am Infopunkt, möglich. Mit dieser Berechtigung und einem aktuellen Lichtbild kann das Ticket anschließend in jedem Kundenzentrum der Rostocker Straßenbahn AG für die Nutzung aller VVW-Verkehrsunternehmen in Rostock beantragt werden.

Die Bürgerschaft hatte die Einführung dieses Tickets in ihrer Sitzung am 29. September 2021 beschlossen. Das kostenfreie Vorschulticket soll zunächst auf Probe bis Ende 2022 eingeführt werden. Dafür stehen im städtischen Haushalt pro Jahr 220.000 Euro zur Verfügung.

DAS WICHTIGSTE IN KÜRZE:

Wer ist antragsberechtigt?

Kinder, die das sechste Lebensjahr vollendet haben, noch keine Schule besuchen und ihren Hauptwohnsitz in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock haben

Was benötige ich für den Antrag?

Ein aktuelles Lichtbild und die Bestätigung der Nutzungsberechtigung.

Wo beantrage ich die Nutzungsberechtigung?

auf der Internetseite
https://www.rostock.de/rathaus
im Amt für Jugend, Soziales und Asyl:
St.-Georg-Str. 109, 18055 Rostock, Haus II, am Infopunkt
dienstags von 9 bis 12 Uhr und von 13.30 bis 18 Uhr und
donnerstags von 9 bis 12 Uhr und von 13.30 bis 16 Uhr

Wo wird das Ticket beantragt?

In den Kundenzentren der Rostocker Straßenbahn AG.

Wo ist das Ticket gültig?

Das Ticket ist in der Tarifzone Rostock in allen öffentlichen Verkehrsmitteln des Verkehrsverbundes Warnow gültig.

Wie lange ist das Ticket gültig?

Bis zum ersten Schultag des neuen Schuljahres.