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Prävention

Informiere dich

  • wo sich das nächste Telefon oder die nächste Telefonzelle befindet
  • über vorhandene Feuerlöscheinrichtungen
  • über den nächstgelegenen Rettungsweg 
  • Jedes Gebäude hat einen oder mehrere Treppenräume. Flure zu Treppenräumen und Treppenräume sind Rettungswege die ins Freie führen. Es ist wichtig, dass man sie im Gefahrenfall ungehindert begehen kann, denn was für die Hausbewohner der Rettungsweg, ist für die Feuerwehr gleichzeitig der Angriffsweg.
  • wo befindet sich der nächste Handfeuerlöscher oder Wandhydrant und wie sie zu handhaben sind

Achte auf Deine Umgebung

  • Halte Flure und Treppenräume frei von brennbaren und sperrigen Gegenständen
  • Flure in Gebäuden (nicht in Wohnungen) sind Rettungswege. Türen der Rettungswegen sind ständig geschlossen zu halten oder schließen bei Verrauchung automatisch. Sie dürfen nicht mit Keilen oder Ähnlichem offengehalten werden. Nur so bieten sie im Ernstfall Schutz. 
  • Türen der Rettungswege sollen geschlossen sein, aber niemals verschlossen werden!
  • Parke Dein Auto nicht nicht in Feuerwehrzufahrten und nicht auf oder vor Hydranten.
  • Beachten Sie die Hinweise zur Lagerung brennbarer Flüssigkeiten.

Gefahr durch Brandstiftung

Immer wieder wird in Wohnhäusern Feuer gelegt. Die Folge sind oft schwere Personen- und Sachschäden. Sorge vor:

  • Halte Haustüren geschlossen und schließe Keller- und Bodentüren ab.
  • Spreche verdächtige Personen im Haus an oder alarmiere die Polizei.
  • Versieh Deine Wohnung mit Rauchwarnmeldern.
  • Halte Treppenräume und Flure (Fluchtwege) frei von jeglicher Brandlast (Mülltüten, Kinderwagen, etc.)
  • Sperrmüll, Kinderwagen und brennbare Materialien sind willkommene Ziele für Brandstifter!
  • Halte auch die Zugänge zu Mülltonnen verschlossen.
  • Sorge stets für eine funktionsfähige Hausflurbeleuchtung.

KATWARN

Das Warnsystem KATWARN informiert bei Bränden, Unwettern oder plötzlichen Gefahren per SMS, E-Mail oder Smartphone-App über die Gefahrensituation und gibt Ihnen Verhaltensempfehlungen. Die Warnungen sind ortsgenau auf die gefährdeten Postleitzahlenbereiche abgestimmt.
Hinweise zur Nutzung findest Du auf der Website des Anbieters: www.katwarn.de

Warn-App NINA

Mit der Notfall-Informations- und Nachrichten-App des Bundes, kurz Warn-App NINA, können Sie wichtige Warnmeldungen des Bevölkerungsschutzes für unterschiedliche Gefahrenlagen wie zum Beispiel Gefahrstoffausbreitung oder einem Großbrand erhalten. Optional auch für Ihren aktuellen Standort. Wetterwarnungen des Deutschen Wetterdienstes und Hochwasserinformationen der zuständigen Stellen der Bundesländer sind ebenfalls in die Warn-App integriert.
Hinweise zur Nutzung finden Sie auf der Website des Anbieters: https://www.bbk.bund.de/DE/NINA/Warn-App_NINA_node.html

Rauchwarnmelder

Rauchwarnmelder warnen mit einem lauten Signalton, wenn sich in Räumen Rauch ausbreitet.

Für Wohnungen in Rostock ist der Einbau von Rauchwarnmeldern gesetzlich vorgeschrieben. Die Geräte müssen in folgenden Räumen vorhanden sein:

  • Aufenthaltsräume, ausgenommen Küchen
  • Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen

Der Einbau von Rauchwarnmeldern ist Sache der Eigentümerin oder des Eigentümers. Die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft kann unter Umständen zur Miete Wohnenden oder Nutzungsberechtigten obliegen.

Einzelheiten finden Sie unter § 48 Abs. 4 der Landesbauordnung M-V.
Informationen über Funktion und Anwendung von Rauchwarnmeldern findest Du auf der Website der Initiative Rauchmelder retten Leben.

Kohlenmonoxid-Melder

Kohlenmonoxid-Melder warnen mit einem lauten Signalton, wenn sich in Räumen das giftige Gas Kohlenstoffmonoxid (CO) ausbreitet. Erhöhte CO-Konzentration kann viele Ursachen haben. Beispielsweise defekte oder unsachgemäß betriebene Geräte wie Öfen, Kamine, Gasthermen, Durchlauferhitzer, Wasserpfeifen oder Heizpilze. Ein Risiko besteht auch bei einem Brand in benachbarten Räumen, weil das CO Wände, Decken oder Böden durchdringen kann.

Für Menschen ist CO nicht wahrnehmbar. Abhängig von der Konzentration kann es innerhalb weniger Minuten zu lebensbedrohlichen Zuständen führen.

Der Einbau von CO-Meldern ist nicht gesetzlich geregelt. Ausführliche Informationen zu CO-Meldern findest Du auf der Website der Initiative zur Prävention von Kohlenmonoxid-Vergiftungen.

Feuerlöscher dienen zur wirksamen Bekämpfung von kleinen oder in der Entstehung befindlichen Bränden. Der frühzeitige Einsatz kann Leben retten und Sachschäden verringern.

Anwendung

Die Anwendung eines Feuerlöschers erfordert keine speziellen Kenntnisse. Es ist jedoch sinnvoll, wenn Du dich mit der Bedienung der Feuerlöscher in Deiner Umgebung vertraut machst. Lies die Gebrauchsanweisung und sieh die Bedienelemente an. So sparst Du im Ernstfall wertvolle Zeit.

Brandklassen

Ein Feuerlöscher ist nur für bestimmte brennbare Stoffe zugelassen. Brennbare Stoffe werden in Brandklassen unterteilt. Prüfe, ob vorhandene Feuerlöscher für die brennbaren Stoffe Ihrer Umgebung geeignet sind. Informationen zur Eignung eines Gerätes für unterschiedliche Brandklassen vermitteln die aufgedruckten Symbole.
Informationen zu Brandklassen und ihren Symbolen findest Du hier: https://de.wikipedia.org/wiki/Brandklasse#Brandklassen

Hinweisschilder

Feuerlöscher sind an leicht zugänglichen Stellen aufzustellen und diese durch gut sichtbare Hinweisschilder zu kennzeichnen. In größeren Gebäuden, z.B. Gasthäusern, Versammlungsräumen, Kindergärten, Schulen, Betriebsstätten etc., ist dies zwingend vorgeschrieben.

Löschmittel der Feuerlöscher und deren Verwendung

  • Löschmittel Wasser
    Geeignet für Feststoffe
    Nicht geeignet für Flüssigkeiten, Gase, Metall und Speisefett
  • Löschmittel Schaum
    Geeignet für Feststoffe und Flüssigkeiten
    Nicht geeignet für Gase, Metall und Speisefett
  • Löschmittel BC-Löschpulver
    Geeignet für Flüssigkeiten und Gase
    Nicht geeignet für Feststoffe, Metall und Speisefett
  • Löschmittel ABC-Löschpulver
    Geeignet für Feststoffe, Flüssigkeiten und Gase
    Nicht geeignet für Metall und Speisefett
  • Löschmittel Metallbrandpulver
    Geeignet für Metall
    Nicht geeignet für Feststoffe, Flüssigkeiten, Gase, Speisefett
  • Löschmittel Kohlenstoffdioxid
    Geeignet für Flüssigkeiten
    Nicht geeignet für Feststoffe, Metall, Gase, Speisefett
  • Fettbrandlöschmittel
    Geeignet für Speisefett, teilweise auch für Feststoffe und Flüssigkeiten
    Nicht geeignet für Metall und Gase

Entzündliche bzw. entzündbare Flüssigkeiten sind Stoffe mit einem niedrigen Flammpunkt. Der Umgang damit wird in der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) und der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) geregelt.

Lagerung

  • Gefahrstoffe dürfen nur an geeigneten Orten gelagert werden
  • Die Lagerung darf keine Menschen in ihrer Gesundheit und Sicherheit gefährden

An folgenden Orten dürfen Gefahrstoffe keinesfalls gelagert werden:

  • Verkehrswege wie Treppenräume, Flure, Flucht- und Rettungswege, Durchgänge, Durchfahrten und enge Höfe
  • Pausen-, Bereitschafts-, Sanitär-, Sanitätsräume oder Tagesunterkünfte

In Arbeitsräumen dürfen Gefahrstoffe nur gelagert werden, wenn die Lagerung mit dem Schutz der Beschäftigten vereinbar ist und in besonderen Einrichtungen erfolgt, die dem Stand der Technik entsprechen.

Kategorien

Einteilung nach Gefährlichkeitsgrad:

  • Kategorie 1
    Stoffe mit hoher Gefahr
    Flammpunkt < 23 °C und Siedepunkt ≤ 35 °C
    Beispiele: Benzin, Diethylether, Schwefelkohlenstoff, Acetaldehyd, Methylamin-Lösungen
  • Kategorie 2
    Stoffe mit mittlerer Gefahr
    Flammpunkt < 23 °C und Siedepunkt > 35 °C
    Beispiele: Ethanol, Aceton
  • Kategorie 3
    Stoffe mit niedriger Gefahr
    Flammpunkt ≥ 23 °C und ≤ 60 °C
    Beispiele: Terpentin-Ersatz, Petroleum, Dieselkraftstoff